Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

fristlose Kündigung zu (un-)recht ???

Dies ist eine Diskussion zu fristlose Kündigung zu (un-)recht ??? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 01.12.2011, 22:38
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 93
Keine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
fristlose Kündigung zu (un-)recht ???

Guten Abend,

folgenden AUSGEDACHTEN Fall habe ich mal:

Jemand nimmt eine Stelle als Geselle in einem Betrieb zum 01.08 eines Jahres an und wird am 29.11 des gleichen Jahres fristlos gekündigt.

Die Begründung wäre Verstöße gegen Sorgfalts-, Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflicht.
Aufspielen privater Daten auf Firmenrechner trotz Verbot, Preisherausgabe an Mitbewerber und privater Reparaturauftrag eines Firmenrechners ohne Absprache mit der Firmenleitung.

Sagen wir mal, dass im Arbeitsvertrag festgehalten wäre, dass es verboten ist betriebsrelevante Angelegenheiten nicht an Außenstehende weiterzugeben.
Auch wäre im Arbeitsvertrag festgehalten, dass der Arbeitnehmer sich an den gesetzlichen Schutz der Sozialdaten sowie der einschlägigen Datenschutzgesetzte zu halten hat.

1. Aufspielen privater Daten auf Firmenrechner trotz Verbot
-Angenommen der Arbeitgeber hätte kurz nach einem Vorfall am Telefon gesagt, dass er das Aufspielen von Daten auf einen Firmenrechner stillschweigend erduldet hätte, wäre es dann trotzdem noch verboten gewesen ? Er hat es ja wissentlich geduldet, was für mich wie ein temporäres Einverständniss wäre.

2. Preisherausgabe an Mitbewerber
-Der Arbeitnehmer der gekündigt wurde, so wie die 2 Personen dennen der Arbeitnehmer Preise genannt haben soll sind der Meinung, dass er nie genaue Preisangaben gemacht hätte, max. Sachen wie "wir haben bessere Preise", oder "ihr habt schlechte Preise", der Arbeitgeber hingegen aber einen Zeugen hat, der Gegenteiliges behauptet.....
Wie sind hier die Chancen, dass der Arbeitnehmer Recht bekommen würde, er hat ja immerhin 2 Zeugen ?

3. Reparaturauftrag eines Firmenrechners
-Angenommen man hätte ohne Absprache mit dem Arbeitgeber einen PC Doktor angerufen, dieser hätte sich den Rechner angeguckt, aber keine Daten einsehen können, oder sich Daten auf seinen Laptop aufgespielt, es sind also keine Firmeninternen Daten jemals von dieser Person gesehen worden.
Ist dies trotzdem ein Verstoß ?


Allgemein der AUSGEDACHTE Fall:
9:45 Uhr (15Min vor Arbeitsbeginn)
Der Arbeitnehmer und ein Azubi sind im Laden, der Arbeitnehmer will dem Azubi etwas auf einer Internetseite (trotz Verbot das Internet privat zu nutzen) zeigen. Es kommt ein Virus auf den PC und der PC ist außer Gefecht gesetzt.

10:00 Uhr
Beide informieren uns im Internet über den Virus und wollen ihn, mit einer im Internet empfohlenen Rescou-CD vom PC runterbekommen.

11:00 Uhr
Der Arbeitnehmer und der Azubi informieren den 2ten Azubi, welcher gegen 11:20 Uhr auch im Laden erscheint.

12:15 Uhr
Nachdem ein Kunde weg ist, lassen sie zu 3 die Rescou-CD auf dem vom Virus befallenen PC durchlaufen, dies dauert ca. 1 Stunde.

13:15 Uhr
Sie haben an sich seit 13 Uhr geschlossen, da der PC trotz der Rescou-CD nicht funktioniert rufen wir einen aus dem Internet gegoogelten PC Doktor an.

13:40 Uhr
Der PC Doktor ist da, sieht sich den PC an. Er kann KEINE Kundendaten einsehen und zieht sich KEINE Daten auf seinen Laptop. Er kann nicht helfen und geht wieder.

14:00 Uhr
Der Arbeitnehmer informiert den Chef über den Vorfall per Telefon.


Zusatzinfos:
Der Arbeitnehmer hat sich sonst im betrieblichen Ablauf super verhalten und stet´s im Sinne der Firma gehandelt.
Der Arbeitnehmer hat die anfallenden Kosten für die PC Reparatur selbst übernommen.



Was hätte sich der Arbeitnehmer zu Schulden kommen lassen ?
Wie steht es um die 3 unterstrichenen Fragen ?
Ist die fristlose Kündigung gerechtfertigt ?


Bitte mit Begrünunden antworten, vielen Dank.

Geändert von Orangensaft (01.12.2011 um 23:40 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 01.12.2011, 23:13
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2010
Ort: Südostneufünfland
Alter: 48
Beiträge: 2.809
97% positive Bewertungen (2809 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2809 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2809 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2809 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2809 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2809 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2809 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2809 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2809 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2809 Beiträge, 140 Bewertungen)  
AW: fristlose Kündigung zu (un-)recht ???

Das fiktive "Ich" wird ausgedachterweise genötigt sein, Kündigungsschutzklage einzureichen, sonst ist die Sperrzeit beim ALG unvermeidlich. Die dürfte dann daraus hinauslaufen, dass aus der außerordentlichen eine ordentliche Kündigung mit Nachzahlungen und einem wohlwollenden Zeugnis wird. Da könnte man eigentlich drauf vertrauen, dass das Arbeitsgericht schon richtig und unter Berücksichtigung aller (auch der hier nicht erwähnten) Umstände Recht sprechen wird.

Die Handlungsweise des "Ich" finde ich auch nicht korrekt, für eine sofort wirksame außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung muss es aber schon ziemlich tief in die Sch...e (zensiert) greifen. Unerlaubte Benutzung eines ihm frei zugänglichen PC dürfte da noch nicht ausreichen.

1) Wenn jemand Dinge, die er missbilligt, stillschweigend erduldet, billigt oder erlaubt er sie damit noch lange nicht.
2) Ob und wann ein Gericht die Nennung von Preisen an Mitbewerber als schädliche Handlung einstuft, hängt sicher von vielen Umständen ab.
3) Ohne entsprechende Berechtigung und Absprache fremde Leute herbeizurufen, um den Firmenrechner wieder in Gang setzen zu lassen, geht weit sicher über die Befugnisse eines einfachen Arbeitnehmers hinaus.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 01.12.2011, 23:33
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 93
Keine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: fristlose Kündigung zu (un-)recht ???

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
1) Wenn jemand Dinge, die er missbilligt, stillschweigend erduldet, billigt oder erlaubt er sie damit noch lange nicht.
2) Ob und wann ein Gericht die Nennung von Preisen an Mitbewerber als schädliche Handlung einstuft, hängt sicher von vielen Umständen ab.
3) Ohne entsprechende Berechtigung und Absprache fremde Leute herbeizurufen, um den Firmenrechner wieder in Gang setzen zu lassen, geht weit sicher über die Befugnisse eines einfachen Arbeitnehmers hinaus.
Selbst wenn alles 3 gegen den Arbeitnehmer entschieden werden würde, wäre es ausreichend für eine fristlose Kündigung ?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 02.12.2011, 15:28
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2010
Ort: Südostneufünfland
Alter: 48
Beiträge: 2.809
97% positive Bewertungen (2809 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2809 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2809 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2809 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2809 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2809 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2809 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2809 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2809 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2809 Beiträge, 140 Bewertungen)  
AW: fristlose Kündigung zu (un-)recht ???

Meine unverbindliche Ansicht dazu steht im Abschnitt vorher.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Fristlose Kündigung folgt kurz nach ordentlicher Kündigung Arbeitsrecht 05.12.2011 17:31
Es gibt die fristlose Kündigung, die fristgerechte Kündigung und die musikalische Kündigung Off-Topic 18.10.2011 22:33
fristlose Kündigung nach ordentlicher Kündigung, Wirkung einer Umdeutung Arbeitsrecht 04.03.2008 20:06
Unangekündigte Getränkepauschale - Recht auf Fristlose Kündigung? Sportrecht 12.01.2008 21:46





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arbeitsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN