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Fristlose Kündigung wenn andere kein Gehalt

Dies ist eine Diskussion zu Fristlose Kündigung wenn andere kein Gehalt innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 03.03.2008, 22:28
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Fristlose Kündigung wenn andere kein Gehalt

Hallo,

mal angenommen der Student S. arbeitet seit Mitte Februar in einer fiktiven Firma als Telefonist. Nach 2 Probetagen hat er einen Personalbogen unterschrieben auf dem auch Gehalt und Arbeitsbeginn usw. vermerkt sind, allerdings stand nicht Arbeitsvertag drüber. Weiterhin angenommen, S. hat nun nach 5 Arbeitstagen erfahren, dass die anderen Telefonisten seit 3 Monaten kein Gehalt erhalten. Kann er dann fristlos kündigen? Mündlich wurde S. am Anfang mitgeteilt, dass eine Kündigungsfrist von 2 Wochen besteht. Das Problem ist, dass S. selbst ja noch kein Gehalt bekommen sollte, also selbst noch nicht vom fehlenden Gehalt betroffen ist, weil sein erstes Gehalt erst Mitte April anstehen würde. S. hat aber die Befürchtung kein Gehalt zu bekommen, da die anderen auch kein Gehalt bekommen/bekamen. Ist das ein Grund für die fristlose Kündigung oder kann der Arbeitgeber ihn rechtlich belangen dass er die Kündigungsfrist einhalten muss?

lg
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  #2 (permalink)  
Alt 03.03.2008, 22:54
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AW: Fristlose Kündigung wenn andere kein Gehalt

Es ist ein Arbeitsvertrag zustande gekommen. Die Vorschriften des Nachweisgesetzes sind eingehalten. Es ist rechtlich vollkommen unerheblich, ob irgendwo "Arbeitsvertrag" steht oder nicht. Der Schuldner der Gegenleistung des Arbeitsentgeltes (AG) ist auch noch nicht in Verzug, weil der Monat noch nicht beendet ist (§ 614 BGB). Wo sollte da ein fristloser Kündigungsgrund vorliegen? Allerdings: Was sollte der AG machen, wenn der AN nicht zur Arbeit erscheint? Auf Leistungserbringung kann er nicht klagen (§ 888 III ZPO), bleibt Schadenersatz. Wo soll der Schaden sein? Allenfalls entgangener Gewinn nach § 252 BGB. Den müsste der AG aber in einem SE-Prozess nachweisen. Die Sache ist also vollkommen witzlos.

p.s. Wenn nicht eine Probezeit vereinbart wurde (§ 622 Abs. 3 BGB), dann gilt sogar eine vierwöchige Frist zum 15. oder ultimo.
__________________
Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung!
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Alt 03.03.2008, 23:15
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AW: Fristlose Kündigung wenn andere kein Gehalt

Also: arbeiten und beten. Die anderen AN könnten ja in der Zwischenzeit Konkursantrag stellen...
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #4 (permalink)  
Alt 03.03.2008, 23:44
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AW: Fristlose Kündigung wenn andere kein Gehalt

Zitat:
Zitat von fernetpunker
Die Vorschriften des Nachweisgesetzes sind eingehalten.
Naja, aber auch nur weil der AG einen Monat Zeit hat ...
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