Dies ist eine Diskussion zu Fristlose Kündigung wegen "beharrlicher Arbeitsverweigerung" innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Fristlose Kündigung wegen "beharrlicher Arbeitsverweigerung" Arbeitnehmer A ist seit dem 1.10.11 bei Arbeitgeber B als Lagerist/Fahrer beschäftigt. Hierum handelt es sich um einen Kleinbetrieb(Obst und Gemüsehandel) mit 4 Mitarbeitern und ohne Tarifbindung.Als Probezeit wurden 8 Wochen vereinbart. Zur Gesamtsituation sei angemerkt, dass A von Mo-Fr.nachts in einer Lagerhalle kommisioniert und teilweise auch die Ware ausliefert.Samstags fährt er nur tagsüber die Ware aus.Für die anfallende Nachtarbeit bekommt A keinen Zuschlag, was er auch monierte.Ohne Erfolg. Mitarbeiter A beschwerte sich auch über den Zustand,dass Chef B seinen Hund H oftmals zu A ins Obst und Gemüselager steckte,wenn er kurz wegging.Hund H frisst alles und so auch die Sachen, die schon auf Rollis fertig kommisioniert waren und schleckt sie an(Tomaten,Gurken,usw.). A findet das nicht sonderlich hygenisch, da die Ware trotzdem an die Kunden(Hotels und Restaurants) rausgingen.Antwort von Chef B war nur das H halt auch Hunger hätte. Desweiteren drängte A darauf,dass der Transporter mit welchem er fuhr zur Werkstatt gebracht wird, da das Rückfahrlicht defekt war und er besorgt war, dass er vor allem Samstags,in einer süddeutschen Großstadt im innenstadtbereich Fußgänger gefährdet. Antwort darauf war lediglich man solle halt die Warnblinkanlage anmachen.Die Fußgänger sollen halt aufpassen wenn man rückwärts fährt. In diesem Kleinbetrieb gibt es Fahrer C+D, welche die Ware tagsüber ausfahren. Nach Weihnachen hatte Fahrer C 2 Wochen Urlaub.Für diese Zeit übernahm A seine Tätigkeit.Arbeitsbeginn war täglich um 6.00. Arbeitsende war unterschiedlich je nach Tour und Kundenanzahl.Pausen wurden nicht gemacht da ständiger Zeitdruck herrschte.Außerdem musste je nach außerer Witterung die geladene Ware gekühlt werden.Desweiteren konnte man sich nicht weit vom Auto entfernen, da der Schließmechanismus der Türen defekt war. Ein Dienstplan gab es nicht.Ein Zeitkonto auch nicht. Chef B hat 2 Kunden aquiriert, bei denen man erst ab einer bestimmten Uhrzeit(14.30 + 16.00) anliefern kann und darf.Dazu sei gesagt,dass Unternehmer B seine Angestellten viel unter sich regeln ließ wie z.b das Arbeiten an Samstagen. So regelten A und Stammfahrer D untereinander das man sich mit den beiden Kunden abwechseln würde, damit nicht immer der gleiche später Feierabend hat.Soweit so gut.In der 1.Woche übernahm A den 14.30 Kunden, weil Fahrer D einen dringenden Termin hatte. In der 2.Woche an einem Dienstag fuhr A auch den 16.00 Kunden an.2 Tage später war wieder der 14.30 Kunde dran und Z die Vertretung von Chef B(war im Urlaub)legte diesen Kunden auf die Tour von A.A beschwerte sich(hatte einen Termin um 15.00 ausgemacht) und erinnerte an die Abmachung mit D,welcher auch zugegen war. D meinte zu Z das doch alles kein Problem wäre und er diesen Kunden fährt. Z blieb jedoch bei seiner Meinung,wahrscheinlich deswegen da D nach Feierabend Z häufig nach Hause fuhr,weil Z keinen Führerschein besitzt und er so an diesem Tag hätte länger auf D hätte warten müssen. A teilte mit das er aufgrund der Abmachung untereinander einen wichtigen Termin ausgemacht hatte.Z reagierte barsch und meinte abschließend nur, dass er es dem Chef sagen würde. 2 Tage später war Chef B wieder zurück und redete mit A darüber in einem normalen Ton,das wir zukünftig nichts mehr selbst untereinander regeln.Es gab weder eine Ermahnung, noch eine Abmahnung.Dieses Gespräch fand an einem Samstag statt.Mittwochs drauf meldete sich A wegen einer entzündeten rechten Hand krank für eine Woche.Freitags hatte A die fristlose Kündigung wegen "beharrlicher Arbeitsverweigerung" im Briefkasten. Wie stehen die Chancen von A diese fristlose Kündigung in eine fristgerechte ordentliche Kündigung auf Rechtswegen umwandeln zu lassen? |
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| AW: Fristlose Kündigung wegen "beharrlicher Arbeitsverweigerung" Montags könnte er inzwischen schon bei der Agentur gewesen sein und erfahren haben, dass er eine Sperrfrist beim ALG bekommt (sofern ihm ALG 1 zusteht), wenn er nicht gegen die fristlose Kündigung klagt. Seine Chancen sollten sich vor allem danach bemessen, wie es seinem Ex-Chef (nicht) gelingt, die "beharrliche Arbeitsverweigerung" ausführlicher glaubhaft darzustellen.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Fristlose Kündigung wegen "beharrlicher Arbeitsverweigerung" Kündigungsschutzklage. Wenn überhaupt dann fristgerecht kündigen, was aufgrund der Probezeit (nein, nicht 8 Wochen, sondern 6 Monate) möglich ist. |
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| AW: Fristlose Kündigung wegen "beharrlicher Arbeitsverweigerung" Zitat:
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| AW: Fristlose Kündigung wegen "beharrlicher Arbeitsverweigerung" Manchmal ist auch gut, rechtzeitig rauszubekommen, wer der wirkliche Chef ist. Man stelle sich bloß mal einen Zeit-AN vor, dem wäre eine Person als Geschäftsführer vorgestellt worden und eine andere als Geschäftsführer der kooperierenden Nachbarfirma, also als eine Person, die keine Weisungsrechte in der Firma hat. Erst einige Tage, nachdem er selbst den darüber völlig erstaunten eigenen Geschäftdsführer über das Ende seines Einsatzes in besagter informiert hätte, wäre er dahinter gekommen, dass der kooperierende Nachbargeschäftsführer auch Eigentümer dieser Firma war. Hätte er das rechtzeitig gewusst, hätte er sich an der richtigen Stelle einkratzen können ... Und die Probezeit darf nur nicht länger sein als 6 Monate, kürzer schon. Sie ist auch nicht zwangsläufig nötig, der AG darf darauf auch ganz verzichten.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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