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Fristen

Dies ist eine Diskussion zu Fristen innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.01.2008, 12:59
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Fristen

Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit für:
Zeugnis,
auszahlung letzes Gehalt,
auszahlung nichtgenommener Urlaubstage und Überstunden
Zusendung der papiere, wie Lohnsteuerkarte, Formular für das Arbeitsamt etc
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  #2 (permalink)  
Alt 14.01.2008, 13:47
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AW: Fristen

Moin,
Zitat:
Zitat von bicja
Zusendung der papiere, wie Lohnsteuerkarte, Formular für das Arbeitsamt etc
hierbei handelt es sich um eine Holschuld des AN, das sollte nicht vergessen werden.

Gruß
Aspirinho
__________________
Zum Abbau der Bürokratie fehlen uns die nötigen Beamten!
---------------------------------------------------------------------------------------
Streite Dich niemals mit einem Idioten, denn er zieht Dich auf sein Niveau herunter und schlägt Dich dann dort mit seiner Erfahrung....
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  #3 (permalink)  
Alt 14.01.2008, 13:51
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AW: Fristen

Holschuld heißt doch, daß der AN dem AG sagen muß, daß er diese Papiere gerne zugesand bekommen möchte, oder?
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  #4 (permalink)  
Alt 14.01.2008, 14:08
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AW: Fristen

Nein, Holschuld heißt dass der AN sie holen muss.

Allerdings müssen diese Dinge am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses zur Abholung bereit liegen, sonst wird eine Bringschuld des AG daraus.

Die Lohnsteuerkarte wird häufig aber am letzten Tag gar nicht vorliegen können.
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  #5 (permalink)  
Alt 14.01.2008, 15:03
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AW: Fristen

Aha.
Also ist es eine Bringschuld, da nicht ein Papier am letzten Arbeitstag vorliegt.

Und wie lange hat der Arbeitgeber dann Zeit?
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  #6 (permalink)  
Alt 14.01.2008, 15:06
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AW: Fristen

"Unverzüglich" = "Ohne schuldhaftes Zögern"
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  #7 (permalink)  
Alt 14.01.2008, 16:35
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AW: Fristen

Zitat:
auszahlung letzes Gehalt,
bis zum vertraglich vereinbarten Fälligkeitstermin
__________________
Gruß
Daniel

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  #8 (permalink)  
Alt 01.02.2008, 22:50
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AW: Fristen

Muß man bis zum vertraglichen Fälligkeitstermin warten auch nach erfolgter Kündigung ? Oder wird mit der Kübndigung der Lohn sofort fällig ?
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  #9 (permalink)  
Alt 01.02.2008, 23:20
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AW: Fristen

Warum sollte der Lohn sofort fällig werden?

Er wird zum vereinbarten Zeitpunkt fälli. Mangels vertraglicher Regelung zum Ersten de Folgemonats.
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  #10 (permalink)  
Alt 02.02.2008, 09:52
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AW: Fristen

Genau mein Reden
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