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Frist für Arbeitsangebot nach "Ausbildung"

Dies ist eine Diskussion zu Frist für Arbeitsangebot nach "Ausbildung" innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 01:58
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Smile Frist für Arbeitsangebot nach "Ausbildung"

Guten Abend,
Vielleicht ist meine Frage hier besser aufgehoben :-).
Mal angenommen das Studium eines Kommilitonen neigt sich dem Ende zu, eine Rückzahlungsverpflichtung der Studiengebühren besteht, wenn ein Jobangebot danach nicht angenommen wird.

Wenn zudem im Vertrag stehen würde, dass eine Rückzahlung der Studiengebühren erfolgen muss, wenn 8 Wochen nach Beendigung des Studiums das schriftlich vorgeschlagene, adäquate Jobangebot innerhalb von 2 Wochen vom (ehemaligen Studenten) nicht angenommen wurde.

Sollte der AG sich nun ausruhen und ein Angebot erst nach dem Studium unterbreiten, würde das ja bedeuten, dass sich der (ehemalige) Student 1-2 Monate arbeitslos melden muss,...wenn es denn dann wirklich ein solchen Angebot geben sollte (die wirtschaftliche Situation lässt ihn da arg zweifeln).

Am liebsten würde er sich daher schon 3 Monate vor Beendigung seines Studiums um Alternativen bewerben....aber müsste er dann nicht die Rückzahlung zahlen, wenn die Firma sich 2 Monate später plötzlich doch entscheidet den Studenten einzustellen?

Gibt es da gesetzliche Fristen & wie Fällen diese aus?

Ich hoffe ich habe mich an alle Regeln der Formulierung gehalten :-) .

Viele Grüße,
Bernd
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  #2 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 10:42
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AW: Frist für Arbeitsangebot nach "Ausbildung"

Genau das selbe Thema gab es hier schon einmal.
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  #3 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 01:29
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AW: Frist für Arbeitsangebot nach "Ausbildung"

Ich habe leider nichts gefunden. Hätten Sie vielleicht den betreffenden link parat :-)?
Vielen Dank.
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  #4 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 03:25
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AW: Frist für Arbeitsangebot nach "Ausbildung"

Hab ich leider nicht gefunden.
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arbeitsangebot, fristen, Übernahme

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