Dies ist eine Diskussion zu Freistellung von der Arbeit? Muss AG das einfach so hinnehmen? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Freistellung von der Arbeit? Muss AG das einfach so hinnehmen? Person A hat ein Problem mit AG B. B schickt A nächste Woche eine Person zum Einarbeiten für die Nachfolge. Anschließend will B Person A von der Arbeit freistellen. A hat aber nicht genug Überstunden / Resturlaub um die Zeit bis zur Kündigung zu überbrücken. Muss A das so hinnehmen? Was kann A machen? Gruß Berliner |
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| AW: Freistellung von der Arbeit? Muss AG das einfach so hinnehmen? Wo ist das Problem? Was will A erreichen? |
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| AW: Freistellung von der Arbeit? Muss AG das einfach so hinnehmen? B will A ab dem 08.02. freistellen! A hat aber nicht genug Überstunden und Urlaub bis Ende des Monats? Dann hat er doch finanzielle Einbußen oder? |
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| AW: Freistellung von der Arbeit? Muss AG das einfach so hinnehmen? Der AG kann den AN nur unter der Fortzahlung des vollen Gehalts frei stellen. Wurde die Freistellung bereits schriftlich übergeben? |
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| AW: Freistellung von der Arbeit? Muss AG das einfach so hinnehmen? Nein. Der Arbeitgeber schuldet das Gehalt weiterhin, auch wenn er den Arbeitnehmer freistellt. Der Arbeitnehmer sollte sich die Freistellung schriftlich geben lassen, um nachweisen zu können, dass er freigestellt war. Unterschreiben sollte er nichts. Wenn der Arbeitgeber erwähnt, dass er den Arbeitnehmer unter Wegfall der Bezüge freistellen will, dann sollte der Arbeitnehmer dies nicht akzeptieren und täglich seine Arbeitskraft anbieten! Also anrufen (Einzelverbindungsnachweis, Zeugen die mithören) oder am besten noch schriftlich die Arbeitskraft anbieten.
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Freistellung von der Arbeit? Muss AG das einfach so hinnehmen? Die Freistellung geht Person A am Montag zu. Person A hat 4,5 Tage Urlaub und 17 Überstunden. Es sind aber vom 08. - 29.02. 16 Arbeitstage. Das heißt es fehlen nach Abzug von Urlaub und Überstunden immer noch 9,5 Tage?!? Unterschreiben wird A natürlich nichts. |
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| AW: Freistellung von der Arbeit? Muss AG das einfach so hinnehmen? Ob die Zwangsbeurlaubung so einfach möglich ist, weiß ich gerade nicht.
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Freistellung von der Arbeit? Muss AG das einfach so hinnehmen? Sollte A einen Anwalt konsultieren? |
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| AW: Freistellung von der Arbeit? Muss AG das einfach so hinnehmen? Zitat:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_A...istellung.html |
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| AW: Freistellung von der Arbeit? Muss AG das einfach so hinnehmen? A ist schon unruhig... sehr unruhig sogar. Irgendwie habe ich mir zwar jetzt deinen Link durchgelesen... aber so ganz schlau bin ich nicht. Folgende Fragen sind (zumindest für Person A) noch offen: 1. Auf der Seite steht was von der Anrechnung der Urlaubstage.. ist ja schön und gut. Wie sieht es mit Überstunden aus? 2. Nehmen wir mal an, Person A würde während der Freistellung 2 - 3 Tage krank sein? Was für Auswirkungen hätte das? |
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