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Freie Zeiteinteilung

Dies ist eine Diskussion zu Freie Zeiteinteilung innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 05.01.2012, 11:29
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Freie Zeiteinteilung

Angenommen, Arbeitnehmerin AN hat bislang eine Arbeitszeit von 40 Wochen von Montag bis Freitag zu leisten. Betriebsbedingt ist geplant, die wöchentliche Arbeitszeit frei zu gestalten, auch auf Samstag und Sonntag ausgedehnt.

Wie ist die Rechtslage?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 11:54
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AW: Freie Zeiteinteilung

Der Arbeitsvertrag ist einzuhalten.


Die Änderung der Arbeitszeiten bedarf eines guten Grundes und einer Änderungskündigung bzw. eines neuen Vertrages.


Was steht also im Arbeitsvertrag wann die Arbeit abzuleisten ist bzw. welche Tage gearbeitet werden soll?
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  #3 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 12:46
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AW: Freie Zeiteinteilung

Es kommt darauf an, in welcher Branche Arbeitnehmer A arbeitet, was im Arbeitsvertrag steht und ob ein Tarifvertrag besteht ...

Grundlage ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg

Pauschal kann man das auf Grundlage dieser Fallschilderung nicht beantworten, da auch das ArbZG "abweichende Regelungen" beinhaltet.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 14:12
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AW: Freie Zeiteinteilung

http://www.palm-bonn.de/weisungsrecht.htm

Grundsätzlich kann der AG die Arbeitszeiten frei bestimmen - ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht.
Es sei den es stehen dem i.d.R. vertagliche Vereinbarungen entgegen ( z.B. Arbeitsvertrag/Tarifvertrag ) Bitte obigen Link verfolgen und lesen.
----
Sonnabend ist ein Werktag.
----
Sonntagsarbeit ist erst einmal verboten, es sei den es besteht eine Ausnahmeregelung ( davon gibt es viele )
http://tinyurl.com/6qrprct
Zitat:
Von diesem Beschäftigungsverbot gibt es jedoch Ausnahmen. Man unterscheidet:
- Ausnahmen, die sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben (§ 10 Abs. 1 - 4, § 14 Abs. 1 ArbZG)
- Ausnahmen, die bei dem zuständigen Amt für Arbeitsschutz bzw. den Bezirksregierungen beantragt werden müssen (§ 13 Abs. 3 - 5, § 15 Abs. 2 ArbZG).

Die angegebenen Informationen reichen also bei weitem nicht aus, um es vernünftig beurteilen zu können.
In der Tendenz würde ich aber sagen:
Ja der AG darf das, solange der AN keine Gründe anführt, die dem entgegenstehen.
__________________
-----------------------------------
Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum
stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss
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  #5 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 14:18
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AW: Freie Zeiteinteilung

ich verstehe den Sachverhalt so dass der AG dies als "Kann", nicht als "Muss" ansieht.
Alt: Du kannst deine 40h zwischen Montag und Freitag ableisten
Neu: Du kannst deine 40h zwischen Montag und Sonntag ableisten

Richtig?
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  #6 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 14:55
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AW: Freie Zeiteinteilung

Es ist ja noch einiges an Fragen zur Sachschilderung offen (Branche, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag).

Hhm, sowas könnte geregelt sein:
  • Bei einigen Tarifvertragen ist es zulässig, wenn die wöchentliche Arbeitszeit auf 5 Tage verteilt wird. Arbeit an Sonn- und Feiertagen soll nach Möglichkeit vermieden werden.
  • Aus dringenden betrieblichen Gründen kann die Arbeitszeit auf 6 Tage verteilt werden. Ein Tag ist arbeitsfrei zu halten.
  • Für Arbeiten an Samstagen ist ab z.B. x Uhr ein Zuschlag von x % zu vergüten. Für Sonntage eine Zuschlag von y %. Für Feiertage ein Zuschlag von z %. Für die Sonn- und Feiertagsarbeit kann eine Pauschale vereinbart werden.
  • Die Mindestdauer des Jahresurlaubs beträgt bei regelmäßiger Verteilung der tariflichen Arbeitszeit auf 6 Werktage pro Woche 36 Werktage
  • Den Betriebsrat wird empfohlen (wenn es einen solchen gibt) hierüber eine Betriebsvereinbarung abzuschließen.
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Alt 06.01.2012, 09:28
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AW: Freie Zeiteinteilung

Stimmt vollkommen, die Angaben waren absolut unzureichend.

Es besteht ein Arbeitsvertrag, kein Tarifvertrag, kein Betriebsrat. Die Vereinbarung ist ein KANN, kein MUSS. Es handelt sich um einen Immobilienvertrieb.

Bislang waren Arbeitszeiten von Montag bis Freitag vereinbart, was jetzt mit einem Nachtrag geändert wird.

Der genaue Passus lautet:
"Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich, dies beinhaltet auch das Wochenende".
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