Dies ist eine Diskussion zu Freie Zeiteinteilung innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Freie Zeiteinteilung Wie ist die Rechtslage? |
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| AW: Freie Zeiteinteilung Der Arbeitsvertrag ist einzuhalten. Die Änderung der Arbeitszeiten bedarf eines guten Grundes und einer Änderungskündigung bzw. eines neuen Vertrages. Was steht also im Arbeitsvertrag wann die Arbeit abzuleisten ist bzw. welche Tage gearbeitet werden soll? |
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| AW: Freie Zeiteinteilung Es kommt darauf an, in welcher Branche Arbeitnehmer A arbeitet, was im Arbeitsvertrag steht und ob ein Tarifvertrag besteht ... Grundlage ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg Pauschal kann man das auf Grundlage dieser Fallschilderung nicht beantworten, da auch das ArbZG "abweichende Regelungen" beinhaltet. |
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| AW: Freie Zeiteinteilung http://www.palm-bonn.de/weisungsrecht.htm Grundsätzlich kann der AG die Arbeitszeiten frei bestimmen - ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht. Es sei den es stehen dem i.d.R. vertagliche Vereinbarungen entgegen ( z.B. Arbeitsvertrag/Tarifvertrag ) Bitte obigen Link verfolgen und lesen. ---- Sonnabend ist ein Werktag. ---- Sonntagsarbeit ist erst einmal verboten, es sei den es besteht eine Ausnahmeregelung ( davon gibt es viele ) http://tinyurl.com/6qrprct Zitat:
Die angegebenen Informationen reichen also bei weitem nicht aus, um es vernünftig beurteilen zu können. In der Tendenz würde ich aber sagen: Ja der AG darf das, solange der AN keine Gründe anführt, die dem entgegenstehen.
__________________ ----------------------------------- Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss |
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| AW: Freie Zeiteinteilung ich verstehe den Sachverhalt so dass der AG dies als "Kann", nicht als "Muss" ansieht. Alt: Du kannst deine 40h zwischen Montag und Freitag ableisten Neu: Du kannst deine 40h zwischen Montag und Sonntag ableisten Richtig? |
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| AW: Freie Zeiteinteilung Es ist ja noch einiges an Fragen zur Sachschilderung offen (Branche, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag). Hhm, sowas könnte geregelt sein:
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| AW: Freie Zeiteinteilung Stimmt vollkommen, die Angaben waren absolut unzureichend. Es besteht ein Arbeitsvertrag, kein Tarifvertrag, kein Betriebsrat. Die Vereinbarung ist ein KANN, kein MUSS. Es handelt sich um einen Immobilienvertrieb. Bislang waren Arbeitszeiten von Montag bis Freitag vereinbart, was jetzt mit einem Nachtrag geändert wird. Der genaue Passus lautet: "Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich, dies beinhaltet auch das Wochenende". |
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