Dies ist eine Diskussion zu Freiberufler wäre gerne beim Kunden angestellt - Vermittler verweigert das innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Freiberufler wäre gerne beim Kunden angestellt - Vermittler verweigert das Folgendes Szenario. Angenommen, eine Person die als Freiberufler über eine Vermittlungsfirma (Auftraggeber) zu einem Kunden vermittelt worden war, möchte nun bei diesem Kunden fest angestellt werden. Diese Person hat alerdings einen Rahmenvertrag mit der Vermittlungsfirma geschlossen, der genau dies untersagt. In diesem heißt es: "Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Projektvertrages und für die Dauer von einem Jahr danach, weder im eigenen Namen noch im Namen Dritter dirket oder indirekt bei den Kunden oder Endkunden des Auftraggebers, in deren Projekten er eingesetzt war, tätig zu werden. Für jeden Verstoß zahlt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 Euro..." Ist eine solche Klausel rechtens? Die Leistungen wurden schließlich erbracht und der Projektvertrag wurde erfüllt. Danke schonmal. |
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| AW: Freiberufler wäre gerne beim Kunden angestellt - Vermittler verweigert das Der Freiberufler ist selbsständig oder Arbeitnehmer? |
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| AW: Freiberufler wäre gerne beim Kunden angestellt - Vermittler verweigert das Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Freiberufler wäre gerne beim Kunden angestellt - Vermittler verweigert das Zitat:
Ein Freiberufler (oder anderer Selbständiger) kann sich eines Vermittlers bedienen, um Aufträge zu bekommen. Wenn der Vermittler den Freiberufler mit einem Kunden zusammenbringt, dann ist der Kunde der Auftraggeber, nicht der Vermittler. Der Vermittler erteilt dem Freiberufler ja keinen Auftrag. Das macht der Kunde. Etwas anderes wäre es, wenn ein Unternehmen selbst als Dienstleister auftritt, und seine Aufträge dann ganz oder teilweise von Subunternehmern erledigen lässt. Dann ist der Freiberufler "Subunternehmer", und erledigt einen Auftrag dieses Dienstleisters, hat aber keine Vertragsbeziehung zum Kunden des Dienstleisters. (Fälle von scheinselbständiger abhängiger Beschäftigung lasse ich jetzt mal außen vor, das ist wieder eine andere Baustelle.) Zitat:
Zitat:
Unternehmer (und ein Selbständiger, auch ein Freiberufler, ist ein Unternehmer) können nahezu beliebig Konkurrenzverbote miteinander vereinbaren. "Ich vermittele Dir gegen Provision Kunden, an die Du ohne mich nie rankommen würdest, dafür verpflichtest Du Dich, das nicht unlauter auszunützen und anschließend die Geschäfte ohne mich zu machen." Ja, das ist grundsätzlich zulässig. Unzulässig wird es, wenn z.B. das Konkurrenzverbot zu lange läuft, dann würde ein Vertragspartner unangemessen benachteiligt. "Ein Jahr"? Das dürfte rechtlich m.E. kein Problem darstellen. Zitat:
Man darf diese Konstellation nicht damit verwechseln, daß ein Arbeitsvermittler aufgrund §297 SGB III keine "Exklusivverträge" mit einem zu Vermittelnden abschließen kann (weil die nicht sind). Der Freiberufler ist aber kein Arbeitnehmer, und wer Freiberufler an Kunden bzw. Kunden an Freiberufler vermittelt, betreibt auch keine Arbeitsvermittlung.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Freiberufler wäre gerne beim Kunden angestellt - Vermittler verweigert das Laien benutzen Wörter gern auch mal sehr frei. Wie lautet denn die Definition des Freiberuflers? Und was hat das dann alles mit Arbeitsrecht zu tun? |
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| AW: Freiberufler wäre gerne beim Kunden angestellt - Vermittler verweigert das Zitat:
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Freiberufler wäre gerne beim Kunden angestellt - Vermittler verweigert das Zitat:
Und das was du geschrieben hast macht auch durchaus Sinn. Aber es ja nicht so, dass die betreffende Person als Konkurent einen Kunden wegschnappen möcht, es geht ja um eine feste Sozialversicherungspflichtige Anstellung. Macht dann diese Klausel überhaupt noch Sinn? Zitat:
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| AW: Freiberufler wäre gerne beim Kunden angestellt - Vermittler verweigert das Zitat:
Ein Beenden des Freiberuflerstatus wird die Klausel nicht ungültig machen, es sei denn, dies wäre vereinbart. Das Leben als Selbständiger ist eben auch mit mehr Fußangeln verbunden. Die Konkurrenzschutzklausel hier im SV dient dazu, dass der Vermittler von der Firma weiterhin gebraucht wird. Ich halte sie zwar für merkwürdig, aber nicht zu streng. Muss man halt ein Jahr warten, oder die Firma redet mit dem Vermittler. Sollte dieser regelmäßig engagiert werden, wird er sicherlich nichts gegen eine Ausnahme vom Vertrag haben.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Freiberufler wäre gerne beim Kunden angestellt - Vermittler verweigert das Damit läuft man aber in jeder juristischen Diskussion sofort schnurstracks gegen die Wand... Zitat:
(Der Einfachheit halber aus Wikipedia zitiert, die's ganz zutreffend skizziert.) Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Freiberufler wäre gerne beim Kunden angestellt - Vermittler verweigert das Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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