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Freiberufler wäre gerne beim Kunden angestellt - Vermittler verweigert das

Dies ist eine Diskussion zu Freiberufler wäre gerne beim Kunden angestellt - Vermittler verweigert das innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 15:22
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Freiberufler wäre gerne beim Kunden angestellt - Vermittler verweigert das

Hallo zusammen.

Folgendes Szenario. Angenommen, eine Person die als Freiberufler über eine Vermittlungsfirma (Auftraggeber) zu einem Kunden vermittelt worden war, möchte nun bei diesem Kunden fest angestellt werden. Diese Person hat alerdings einen Rahmenvertrag mit der Vermittlungsfirma geschlossen, der genau dies untersagt. In diesem heißt es:

"Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Projektvertrages und für die Dauer von einem Jahr danach, weder im eigenen Namen noch im Namen Dritter dirket oder indirekt bei den Kunden oder Endkunden des Auftraggebers, in deren Projekten er eingesetzt war, tätig zu werden. Für jeden Verstoß zahlt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 Euro..."

Ist eine solche Klausel rechtens? Die Leistungen wurden schließlich erbracht und der Projektvertrag wurde erfüllt.

Danke schonmal.
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  #2 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 17:52
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AW: Freiberufler wäre gerne beim Kunden angestellt - Vermittler verweigert das

Der Freiberufler ist selbsständig oder Arbeitnehmer?
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  #3 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 18:06
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AW: Freiberufler wäre gerne beim Kunden angestellt - Vermittler verweigert das

Zitat:
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Der Freiberufler ist selbsständig oder Arbeitnehmer?
Ein Freiberufler ist immer selbständig, per definitionem. Einen "angestellten Freiberufler" gibt es genausowenig wie einen schwangeren Mann.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #4 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 18:15
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AW: Freiberufler wäre gerne beim Kunden angestellt - Vermittler verweigert das

Zitat:
Zitat von gilhicks Beitrag anzeigen
Folgendes Szenario. Angenommen, eine Person die als Freiberufler über eine Vermittlungsfirma (Auftraggeber) zu einem Kunden vermittelt worden war, möchte nun bei diesem Kunden fest angestellt werden.
Da ist schon mal der erste Widerspruch drin.

Ein Freiberufler (oder anderer Selbständiger) kann sich eines Vermittlers bedienen, um Aufträge zu bekommen. Wenn der Vermittler den Freiberufler mit einem Kunden zusammenbringt, dann ist der Kunde der Auftraggeber, nicht der Vermittler. Der Vermittler erteilt dem Freiberufler ja keinen Auftrag. Das macht der Kunde.

Etwas anderes wäre es, wenn ein Unternehmen selbst als Dienstleister auftritt, und seine Aufträge dann ganz oder teilweise von Subunternehmern erledigen lässt. Dann ist der Freiberufler "Subunternehmer", und erledigt einen Auftrag dieses Dienstleisters, hat aber keine Vertragsbeziehung zum Kunden des Dienstleisters.

(Fälle von scheinselbständiger abhängiger Beschäftigung lasse ich jetzt mal außen vor, das ist wieder eine andere Baustelle.)

Zitat:
Diese Person hat alerdings einen Rahmenvertrag mit der Vermittlungsfirma geschlossen, der genau dies untersagt.
Der Freiberufler hat im beschriebenen Beispiel zwangsläufig einen Vertrag mit dem Vermittler abgeschlossen, sonst könnte und würde der Vermittler ja nicht für ihn tätig werden.

Zitat:
"Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Projektvertrages und für die Dauer von einem Jahr danach, weder im eigenen Namen noch im Namen Dritter dirket oder indirekt bei den Kunden oder Endkunden des Auftraggebers, in deren Projekten er eingesetzt war, tätig zu werden. Für jeden Verstoß zahlt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 Euro..."

Ist eine solche Klausel rechtens?
Unter Selbständigen? Grundsätzlich ja.

Unternehmer (und ein Selbständiger, auch ein Freiberufler, ist ein Unternehmer) können nahezu beliebig Konkurrenzverbote miteinander vereinbaren.

"Ich vermittele Dir gegen Provision Kunden, an die Du ohne mich nie rankommen würdest, dafür verpflichtest Du Dich, das nicht unlauter auszunützen und anschließend die Geschäfte ohne mich zu machen."

Ja, das ist grundsätzlich zulässig.

Unzulässig wird es, wenn z.B. das Konkurrenzverbot zu lange läuft, dann würde ein Vertragspartner unangemessen benachteiligt. "Ein Jahr"? Das dürfte rechtlich m.E. kein Problem darstellen.

Zitat:
Die Leistungen wurden schließlich erbracht und der Projektvertrag wurde erfüllt.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Man darf diese Konstellation nicht damit verwechseln, daß ein Arbeitsvermittler aufgrund §297 SGB III keine "Exklusivverträge" mit einem zu Vermittelnden abschließen kann (weil die nicht sind).

Der Freiberufler ist aber kein Arbeitnehmer, und wer Freiberufler an Kunden bzw. Kunden an Freiberufler vermittelt, betreibt auch keine Arbeitsvermittlung.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #5 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 18:47
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AW: Freiberufler wäre gerne beim Kunden angestellt - Vermittler verweigert das

Laien benutzen Wörter gern auch mal sehr frei.
Wie lautet denn die Definition des Freiberuflers?
Und was hat das dann alles mit Arbeitsrecht zu tun?
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  #6 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 18:57
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AW: Freiberufler wäre gerne beim Kunden angestellt - Vermittler verweigert das

Zitat:
Zitat von http://www.rechtslexikon-online.de/Vertragsstrafe.html
Die Vertragsstrafe kann unwirksam sein, wenn die zu zahlende Geldsumme nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum Vertragsverstoß steht.
Im Falle einer unangemessenen Höhe kann sie auf Antrag des Schuldners durch ein gerichtliches Urteil auf eine angemessene Höhe herabgesetzt werden (§ 343 BGB).
In anderen Quellen kommt auch mal das Wort "sittenwidrig" vor, grundsätzlich sind aber Vertragsstrafen nichts Verbotenes.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #7 (permalink)  
Alt 12.12.2011, 09:57
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AW: Freiberufler wäre gerne beim Kunden angestellt - Vermittler verweigert das

Zitat:
Unter Selbständigen? Grundsätzlich ja.

Unternehmer (und ein Selbständiger, auch ein Freiberufler, ist ein Unternehmer) können nahezu beliebig Konkurrenzverbote miteinander vereinbaren.

"Ich vermittele Dir gegen Provision Kunden, an die Du ohne mich nie rankommen würdest, dafür verpflichtest Du Dich, das nicht unlauter auszunützen und anschließend die Geschäfte ohne mich zu machen."
Ja, das ist grundsätzlich zulässig.

Unzulässig wird es, wenn z.B. das Konkurrenzverbot zu lange läuft, dann würde ein Vertragspartner unangemessen benachteiligt. "Ein Jahr"? Das dürfte rechtlich m.E. kein Problem darstellen.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort schonmal.
Und das was du geschrieben hast macht auch durchaus Sinn. Aber es ja nicht so, dass die betreffende Person als Konkurent einen Kunden wegschnappen möcht, es geht ja um eine feste Sozialversicherungspflichtige Anstellung. Macht dann diese Klausel überhaupt noch Sinn?

Zitat:
weder im eigenen Namen noch im Namen Dritter dirket oder indirekt
Ist dadurch auch eine Festanstellung ausgeschlossen? Die Person ist ja dann schließlich nicht mehr als Freiberufler tätig.
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  #8 (permalink)  
Alt 12.12.2011, 10:18
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AW: Freiberufler wäre gerne beim Kunden angestellt - Vermittler verweigert das

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Unternehmer (und ein Selbständiger, auch ein Freiberufler, ist ein Unternehmer) können nahezu beliebig Konkurrenzverbote miteinander vereinbaren.
Die Grenze liegt wie gesagt in der Sittenwidrigkeit und wenn die Konkurrenzschutzklausel prinzipiell zu einem Berufsverbot führen würde.

Ein Beenden des Freiberuflerstatus wird die Klausel nicht ungültig machen, es sei denn, dies wäre vereinbart.

Das Leben als Selbständiger ist eben auch mit mehr Fußangeln verbunden.

Die Konkurrenzschutzklausel hier im SV dient dazu, dass der Vermittler von der Firma weiterhin gebraucht wird. Ich halte sie zwar für merkwürdig, aber nicht zu streng. Muss man halt ein Jahr warten, oder die Firma redet mit dem Vermittler. Sollte dieser regelmäßig engagiert werden, wird er sicherlich nichts gegen eine Ausnahme vom Vertrag haben.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #9 (permalink)  
Alt 12.12.2011, 12:39
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AW: Freiberufler wäre gerne beim Kunden angestellt - Vermittler verweigert das

Zitat:
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Damit läuft man aber in jeder juristischen Diskussion sofort schnurstracks gegen die Wand...

Zitat:
Wie lautet denn die Definition des Freiberuflers?
Als Freiberuf oder freier Beruf werden – im deutschen Recht – Tätigkeiten bezeichnet, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Sie betreffen nach § 18 EStG und § 1 PartGG selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten. Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt (§ 1 Abs. 2 PartGG).
(Der Einfachheit halber aus Wikipedia zitiert, die's ganz zutreffend skizziert.)

Zitat:
Und was hat das dann alles mit Arbeitsrecht zu tun?
Nichts, sofern der Freiberufler nicht in einem "scheinselbständigen" sozialversicherungspflichtigen Verhältnis zum Auftraggeber steht.
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  #10 (permalink)  
Alt 12.12.2011, 12:43
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AW: Freiberufler wäre gerne beim Kunden angestellt - Vermittler verweigert das

Zitat:
Zitat von gilhicks Beitrag anzeigen
Aber es ja nicht so, dass die betreffende Person als Konkurent einen Kunden wegschnappen möcht, es geht ja um eine feste Sozialversicherungspflichtige Anstellung. Macht dann diese Klausel überhaupt noch Sinn?
Ja. Grundsätzlich durchaus. "Konkurrenzverbote" können übrigens auch für Arbeitnehmer gelten. Ein Arbeitsvertrag kann z.B. das Verbot beinhalten, gleich nach Kündigung zur Konkurrenz zu gehen. (Das muß dann im Regelfall durch eine Abfindung abgegolten werden und darf auch nicht übermäßig lange gelten.)

Zitat:
Ist dadurch auch eine Festanstellung ausgeschlossen? Die Person ist ja dann schließlich nicht mehr als Freiberufler tätig.
Grundsätzlich ist das möglich. Ob der Vertrag nun im konkreten Einzelfall wirksam ist - das kann man sinnvoll nur mit Hilfe eines versierten Rechtsanwaltes prüfen und wissen tut man's letztlich erst, wenn man ein Gerichtsurteil in der Hand hält.
__________________
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