Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Fragen zur Auszahlung des Gehalts

Dies ist eine Diskussion zu Fragen zur Auszahlung des Gehalts innerhalb des Forums Arbeitsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 04.02.2009, 23:49
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 4
Keine Wertung, Tower19 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tower19 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tower19 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tower19 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tower19 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tower19 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tower19 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tower19 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tower19 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tower19 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Fragen zur Auszahlung des Gehalts

hallo zusammen,

mal angenommen in einem arbeitsvertrag steht, dass das gehalt am 1. des folgemonats auf im arbeitsvertrag genanntes konto zu überweisen ist.

1. hätte der arbeitgeber dann trotzdem das recht das gehalt bar auszuzahlen?

und...

2. wann müsste das gehalt ausbezahlt/überwiesen werden bzw. gebucht sein? am letzten donnerstag des monats? am letzten werktag des monats? oder doch am 1. des folgemonats? oder hätte der ag noch eine gewisse anzahl von tagen zeit das gehalt auszuzahlen bzw. zu überweisen? z.b. zum 4. oder 5. des folgemonats?

was mich nun interessiert ist die konkrete rechtslage! es dürfte demnach ja nur eine antwort pro frage in betracht kommen... nämlich wie es im gesetz steht, oder etwa nicht? ich meine irgendwo muss dass doch konkret festgehalten sein?!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 05.02.2009, 08:04
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 1.843
99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)  
AW: Fragen zur Auszahlung des Gehalts

Zitat:
Zitat von § 614 BGB
Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.
Wenn z.B. eine monatliche Vergütung vereinbart ist, besagt dieser §, dass Lohn/Gehalt nach Ablauf eines Monats zu zahlen ist.
Der Arbeitsvertrag wiederum hat die Auszahlung dahingehend konkretisiert, dass Lohn/Gehalt am 1. des Folgemonats überwiesen wird.

Mir fällt nichts ein, warum der AG von seiner vertraglichen Verpflichtung abweichen können sollte. Verträge sind dazu da, dass sie eingehalten werden!
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 05.02.2009, 20:34
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 4
Keine Wertung, Tower19 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tower19 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tower19 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tower19 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tower19 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tower19 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tower19 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tower19 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tower19 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tower19 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Fragen zur Auszahlung des Gehalts

super! vielen dank! eine antwort nach meinen wünschen!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Streichung des 13. Gehalts anfechtbar? Arbeitsrecht 24.07.2008 11:19
Bezahlung des letzten Gehalts bei fristloser Kündigung Arbeitsrecht 22.04.2007 14:48
Fragen über Fragen, wer will mit daran arbeiten und Lösungen vorstellen Für Erstsemester und Anfangssemester 21.05.2006 11:45
Verjährung von gehalts/Lohnforderungen Arbeitsrecht 14.07.2005 07:13
Kostenloser Lohn- und Gehalts-Check im Internet startet Nachrichten: Wissenschaft 07.07.2005 12:00





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arbeitsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN