Dies ist eine Diskussion zu Frage zur Sozialversicherung innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Frage zur Sozialversicherung Mal angenommen es existieren 2 GmbH Gesellschaften. In der ersten is A alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer in der zweiten sind sowohl A's Frau als jeweils hälftiger Gesellschafter und Geschäftsführer. Sie beschäftigen in beiden Gesellschaften 12 sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Diese Arbeitnehmer sind in der jeweils anderen GmbH über eine geringfügige Beschäftigung angestellt (400 EUR Minijob). Bei ihnen hat nun eine Betriebsprüfung stattgefunden und laut Bescheid soll es sich um jeweils EIN Arbeitsverhältnis handeln, das vollständig der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Obwohl die Betriebe andere Tätigkeiten verfolgen (Entwicklung bzw. Produktion). Meine Frage: wie könnte A gegen den Widerspruchsbescheid vorgehen und ist die Rechtsansicht der Rentenversicherung korrekt? Bedanke mich für jede Auskunft im Vorfeld. MfG |
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| AW: Frage zur Sozialversicherung Werden diese 12 AN im Rahmen der 400 Euro Jobs denn in der jeweils anderen GmbH für völlig andere Tätigkeiten eingesetzt? Ich vermute nicht!
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Frage zur Sozialversicherung Zitat:
Dort wird sich zeigen, ob die Rechtsansicht der DRV korrekt ist oder nicht.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Frage zur Sozialversicherung Zitat:
Ich glaube eher dass vermutet wird dass dieses Konstrukt nur gewählt wurde um Steuern und Sozialabgaben zu hinterziehen. Ist ja auch zu zufällig alles.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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