Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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Frage zur Arbeitnehmerüberlassung (?)

Dies ist eine Diskussion zu Frage zur Arbeitnehmerüberlassung (?) innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.05.2009, 10:15
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Frage zur Arbeitnehmerüberlassung (?)

Hallo Zusammen,

mal eine kurze Frage

Zwei Betriebe sind in der selben Branche tätig. Betrieb A möchte Betrieb B für die Produktion 5 Mitarbeiter zur Verfügung stellen. Das bedeutet, dass diese weiterhin bei Betrieb A mit ihren bestehenden Verträgen beschäftigt sind. Es ändert sich lediglich der Einsatzort, eben Betrieb B, dessen Geschäftsführung ihnen für die Dauer der Arbeit auch weisungsbefugt sein soll.

Die Möglichkeit, die zu bewerkstelligen, ist doch die Arbeitnehmerüberlassung, richtig?

Jetzt nur mal eine Frage: die Betriebe wollen zusätzliche Kosten vermeiden - muss die Arbeitnehmerüberlassung gewerbsmäßig erfolgen? Welche Konsequenzen hätte es, wenn sie nicht gewerbsmäßig wäre?

Und schließlich: gibt es auch einen anderen Weg, den oben gefassten Plan zu realisieren?

Herzlichen Dank für's Lesen und eine kurze Antwort!
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  #2 (permalink)  
Alt 04.05.2009, 08:30
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AW: Frage zur Arbeitnehmerüberlassung (?)

Zitat:
Zitat von Parsec
Die Möglichkeit, die zu bewerkstelligen, ist doch die Arbeitnehmerüberlassung, richtig?
Es muss eine Erlaubnis gemäß § 1 AÜG vorliegen.
Zitat:
Zitat von Parsec
Und schließlich: gibt es auch einen anderen Weg, den oben gefassten Plan zu realisieren?
Werkvertrag.

Gruß

Pro
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  #3 (permalink)  
Alt 04.05.2009, 10:38
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AW: Frage zur Arbeitnehmerüberlassung (?)

Zitat:
Zitat von Pro
Werkvertrag.
Erfüllt nicht die Anforderungen!

Zitat:
Zitat von Parsec
Es ändert sich lediglich der Einsatzort, eben Betrieb B, dessen Geschäftsführung ihnen für die Dauer der Arbeit auch weisungsbefugt sein soll.
__________________


"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
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  #4 (permalink)  
Alt 04.05.2009, 10:55
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AW: Frage zur Arbeitnehmerüberlassung (?)

Zitat:
Zitat von Van Nille
Erfüllt nicht die Anforderungen!
Ist mir klar. Der TE fragte ja auch nach einem anderen Weg. Das sich die Weisungsbefugnis dann ändert ist doch bekannt, dachte ich.

Gruß

Pro
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