Dies ist eine Diskussion zu Frage zu internen, jedoch privaten Emails am Arbeitsplatz innerhalb des Forums Arbeitsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Frage zu internen, jedoch privaten Emails am Arbeitsplatz also: angenommen in einer Firma (über 1500 Mitarbeiter - KEIN Betreibsrat)ist es nicht erlaubt, den Email Account für private Zwecke zu nutzen. Es ist nicht im AV festgelegt, wurde den Mitarbeitern jedoch per Info (ohne Unterschrift oder sonstige Art der Bestätigung, daß es zur Kenntnis genommen wurde) zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Wie sieht es nun aber aus, wenn Mitarbeiter 1 intern privat (über die geschäfts-Email) mit Mitarbeiter 2 schreibt? Es ist schon klar, daß es eigentlich natürlich nicht erlaubt ist, aber darf der Vorgesetzte das kontrollieren? Und vor allem: darf er diese Emails ausdrucken und in einem Personalgespräch vorlesen (inkl. weiterer anwesender Personen) und damit drohen, den Inhalt noch weiteren Personen vorzulegen - selbst dann, wenn der Inhalt teilweise sehr privat ist... Schon klar, daß es dumm ist, das zu tun, aber dennoch ... Die Konsequenz aus dieser Geschichte ist eine "Freistellung" von einigen Tagen (welche beide Personen die die Mails geschrieben haben betrifft) mit der Bemerkung, man werde sich überlegen, wie es weiter geht und sich dann melden. Ist das rechtens? Geändert von mellinchen (25.05.2012 um 06:34 Uhr). |
| |||
| AW: Frage zu internen, jedoch privaten Emails am Arbeitsplatz Kann keiner was dazu sagen :-( Es wäre wirklich hilfreich zu wissen, wie es sich mit der Sachlage verhält... Geändert von mellinchen (25.05.2012 um 10:33 Uhr). |
| |||
| AW: Frage zu internen, jedoch privaten Emails am Arbeitsplatz Man darf private Mails über den Firmenaccount versenden. Wenn das in der Firma grundsätzlich verboten ist, dann darf man das jedoch nur aufgrund wichtiger Ereignisse (Arzttermin verschieben, über Überstunden informieren, Todesfall etc.) geschehen. Mails dürfen auch kontrolliert werden, jedoch nur im begründeten Einzelfall. Allerdings dürfen private Mails auf keinen Fall Anderen zugänglich gemacht werden, die nicht für die Klärung des Sachverhalts zuständig sind. |
| |||
| AW: Frage zu internen, jedoch privaten Emails am Arbeitsplatz Was heißt im "begründeten Einzelfall"? Was würde einen solchen darstellen? Angenommen der Sachverhalt verhält sich wie folgt: Mitarbeiter A und Mitarbeiter B haben ein sehr guten Verhältnis zueinander - was auch andere in der Firma wissen. Allerdings ist dieses Verhältnis (entgegen der weitläufigen Meinung) rein freundschaftlich. Vorgesetzter 1 versucht schon seit längerem, den kontakt zu unterbinden bzw. macht Bemerkungen wie :"trefft euch doch abends" - was aufgrund der Umstände weder möglich noch überhaupt angestrebt ist. Die Arbeit von Mitarbeiter A und Mitarbeiter B wird immer erledigt, es gibt keine Beanstandungen, Überstunden werden nach Bedarf geleistet, etc...also alles in allem ist es ein "persönliches" Problem des Vorgesetzten. Darf er dann - ohne das konkret etwas vorgefallen wäre - einfach so die Emails lesen, ausdrucken und sowohl in Anwesenheit des Personalreferenten und (bei Mitarbeiter B) einem weiteren Abteilungsleiter diese Email detailiert vorlesen (inkl. "intimer" Details) und gegen die beiden Mitarbeiter verwenden? |
| |||
| AW: Frage zu internen, jedoch privaten Emails am Arbeitsplatz Moin, habe dazu folgendes gefunden: Dem Arbeitgeber ist es somit untersagt, sich oder anderen ohne Zustimmung der Betroffenen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation (z. B. wer wann mit wem kommuniziert hat) zu verschaffen (§ 88 Abs. 3 TKG). Er ist damit grundsätzlich nicht berechtigt, private E-Mails zu lesen. Dies gilt auch im Falle eines ausdrücklichen Verbots privater E-Mail-Nutzung. Eine Ausnahme kann nur bei Vorliegen eines weit überwiegenden Arbeitgeberinteresses gemacht werden, z.B. bei Virengefahr oder einem Verdacht auf Verrat von Dienstgeheimnissen. Hier der ganze Text: http://www.datenschutz-bayern.de/tec.../privmail.html Hoffe es hilft. Gruß Aspirinho
__________________ Zum Abbau der Bürokratie fehlen uns die nötigen Beamten! --------------------------------------------------------------------------------------- Streite Dich niemals mit einem Idioten, denn er zieht Dich auf sein Niveau herunter und schlägt Dich dann dort mit seiner Erfahrung.... |
| |||
| AW: Frage zu internen, jedoch privaten Emails am Arbeitsplatz Zitat:
|
| |||
| AW: Frage zu internen, jedoch privaten Emails am Arbeitsplatz Zu welchem Zweck liest denn der Arbeitgeber die privaten E-Mails der Arbeitnehmer VOR anderen Mitarbeitern? Stört es den Arbeitsverlauf oder kommen die Arbeitnehmer ihrer Arbeit nicht richtig nach? Natürlich ist es untesagt "Privates" während der Arbeit zu "unternehmen", aber dieser Eingriff seitens Arbeitgebers scheint mir nicht verhältnismäßig zu sein. Eine Abmahnung würde es auch unter Kontrolle bringen. |
| |||
| AW: Frage zu internen, jedoch privaten Emails am Arbeitsplatz Zitat:
Warum der Vorgesetzte die Mails kontrollierte und dann auch noch vorlas ist unklar - die Vermutung, daß es ein "persönliches" Problem war und der Vorgesetzte auch ein Problem mit dem guten Verhältnis der beiden Mitarbeiter hatte scheint am wahrscheinlichsten. Zur Info: beide Mitarbeiter wurden mittlerweile entlassen - da angeblich das Vertrauensverhältnis gestört und somit keine Basis einer Zusammenarbeit mehr vorhanden sei. Beide Mitarbeiter wurden vor die Wahl gestellt, entweder einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben oder aber eine fristlose Kündigung (für welche es keine erkennbare oder nachvollziehbare Grundlage gibt...)zu akzeptieren. Desweiteren wurde mittlerweile MiTarbeiter A unterstellt, mangelnde Arbeitsmoral an den Tag gelegt zu haben - grundlage dafür sind Unterstellungen einer Kollegin. Da diese Unterstellungen jedoch absolut nur auf Lügen basieren wird nun ein Rechtsanwalt eingeschalten. |
| |||
| AW: Frage zu internen, jedoch privaten Emails am Arbeitsplatz Nun ja, ein Intrigen-Verhältnis im Arbeitsleben kommt sehr oft vor. Wenn die Entlassenen gute Gründe für das Weiterbestehen des Vertrauensverhältnisses vorführen können, kann der Arbeitgeber diesem immer noch mit den privaten E-Mails entgegenkommen, auch wenn es um keine Arbeitsstörung im Sinne einer Pflichtverletzung handeln sollte. |
| |||
| AW: Frage zu internen, jedoch privaten Emails am Arbeitsplatz Das ist jetzt nicht rechtlich relevant, aber wer ist eigentlich so dämlich und nutzt erst einen dienstlichen E-Mail-Account für private Zwecke und jammert anschließend dann darüber, daß es Stress gibt, wenn er da irgendwas geschrieben hat, an dem Arbeitgeber oder Kollegen Anstoß nehmen? Warum zum Henker nimmt man für private Mails nicht einfach einen privaten E-Mail-Account und erledigt seine private Korrespondenz zuhause in der Freizeit, anstatt während der bezahlten Arbeitszeit.
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Frage zur privaten Krankenversicherung | Sozialrecht | 24.02.2010 08:54 |
| IT-Anwälte raten zur Regelung bei privaten E-Mails am Arbeitsplatz | Nachrichten: Recht & Gesetz | 20.02.2008 11:46 |
| Inhalte aus Privaten Nachrichten/EMails | Bürgerliches Recht allgemein | 24.07.2007 09:46 |
| [Frage] Aufruf zur Privaten Spende! | Allgemeines Forum für Jurastudenten | 11.04.2006 10:41 |
| Frage nach Legalität von privaten Konzertmittschniten (spezieller Einzelfall) | Urheberrecht | 08.08.2003 15:33 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios