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Frage bzgl. des Arbeitszeugnisses

Dies ist eine Diskussion zu Frage bzgl. des Arbeitszeugnisses innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.08.2005, 11:50
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Frage bzgl. des Arbeitszeugnisses

Hallo!

A ist AN und befindet sich in einem Ausbildungsverhältnis. A möchte während seiner Ausbildung wechseln, sein Chef C erlaubt ihm das aber nur, wenn er die bis dahin angefallenen Ausbildungskosten selbst trägt. Dies konnte A natürlich nicht, weil die Kostn viel zu hoch waren. Dadurch wurde er von C bis zum Ausbildungsende gemobbt.
A wurde dann trotzdem für ein Jahr übernommen und A wollte auch weitermachen, da er ja nicht Arbeitslos werden wollte.
Nun will er wechseln und der Chef C stell ihm ein sehr schlechtes Arbeitszeugnis aus, dass natürlich nicht mit seiner tatsächlichen Leisung übereinstimmt.

Welche gesetzlichen Möglichkeiten hat A, seinen Chef C dazu zu zwingen, ein angemessens Arbeitszeugnis zu erstellen?
__________________

Alle Angaben ohne Gewähr


In dubio pro reo
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  #2 (permalink)  
Alt 15.08.2005, 14:14
fob fob ist offline
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AW: Frage bzgl. des Arbeitszeugnisses

Klagen, ganz einfach. Man kann direkt auf Erteilung eines angemessenen (und das heißt in der Regel guten) Zeugnisses klagen.

Gruß,

fob
__________________
Wenn WIR nicht mehr weiterhelfen können:

recht-per-mausklick.de
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  #3 (permalink)  
Alt 15.08.2005, 14:23
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AW: Frage bzgl. des Arbeitszeugnisses

Danke für die Antwort!

Ja aber ist es nirgends verankert was in dem Zeugnis drinstehen muss und was der AN für Möglichkeiten hat, wenn er mit dem Zeugnis nicht einverstanden ist?

Wie sieht es eigentlich mit den Kosten aus? In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten trägt ja jede Partei seine Kosten, auch wenn man obsiegt?
__________________

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  #4 (permalink)  
Alt 15.08.2005, 19:40
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AW: Frage bzgl. des Arbeitszeugnisses

Wie @fob schon sagt: Klagen!

Man hat einen Anspruch auf ein zutreffendes und in der Regel wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis. Vgl §§ 630 BGB und 109 GewO.

Dass der Inhalt des Zeugnisses der Wahrheit entsprechen muss, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die sich aus dem Treueverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ergibt (Treu und Glauben, § 242 BGB).

Dein "Verankerungsproblem" ist alt. Im Arbeitsrecht ist sehr viel nur durch die Rechtsprechung geprägt und wenig tatsächlich gesetzlich geregelt.

Mit den Kosten vor Gericht hast Du Recht. Die Kosten der ersten Instanz trägt jeder selbst!
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  #5 (permalink)  
Alt 15.08.2005, 19:58
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AW: Frage bzgl. des Arbeitszeugnisses

Dankeschön
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