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Frage bzgl. AGG bei Bewerbungen

Dies ist eine Diskussion zu Frage bzgl. AGG bei Bewerbungen innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 29.12.2011, 15:02
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Frage bzgl. AGG bei Bewerbungen

Hallo!

Ich habe ein Frage zur Rechtslage bezüglich des AGG:

Wenn ein Unternehmen bei der Bewerbung online Auskunft über Nationalität oder Geburtsdatum fordert, also Angaben hierzu nicht optional macht, sondern erzwingt, was folgert daraus? Das ist doch ein klarer Verstoß gegen das AGG, oder seh ich das falsch?

Vielen Dank für Hilfe!
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  #2 (permalink)  
Alt 29.12.2011, 15:47
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AW: Frage bzgl. AGG bei Bewerbungen

Zitat:
Zitat von kicker04 Beitrag anzeigen
Wenn ein Unternehmen bei der Bewerbung online Auskunft über Nationalität oder Geburtsdatum fordert, also Angaben hierzu nicht optional macht, sondern erzwingt, was folgert daraus? Das ist doch ein klarer Verstoß gegen das AGG
Nein.
Zitat:
oder seh ich das falsch?
Ja.

Das AGG verbietet eine nicht durch sachliche Gründe gebotene Diskriminierung "aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität".

Fragen verbietet das AGG überhaupt nicht. Ansonsten gilt:
"Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 genannten Grundes ist zulässig, wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist." (§8 AGG)

Das Geburtsdatum gibt Auskunft über das Alter - es kann gute sachliche Gründe geben, daß der Bewerber ein bestimmtes Alter haben soll bzw. muß. Ein ganz simpler wäre z.B., daß der Arbeitgeber einen "gesunden Mix" in der Altersstruktur seiner Mitarbeiter haben möchte.

Die Nationaliät kann wiederum aus formal-rechtlichen Gründen wichtig sein, nicht mit jeder Nationalität kann man jede Tätigkeit ausüben; es kann Reisebeschränkungen geben, Arbeitserlaubnisse können Schwierigkeiten verursachen, etc.pp.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 29.12.2011, 15:50
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AW: Frage bzgl. AGG bei Bewerbungen

Aber Fragen nach der Staatsbürgerschaft bzw. Nationalität sind doch im Vorstellungsgespräch z.B. verboten, also wieso dann in der Bewerbung einforderbar?

edit: und bei der Nationalität würde doch die Frage nach EU-Staatsbürgerschaft ausreichen. Ansonsten darf der Arbeitgeber doch keinen Unterschied machen, ob z.B. jemand aus Ägypten oder den USA kommt?

Und nur mal angenommen, der AG würde absagen mit der Begründung: "Sie passen nicht in unseren Altersmix." Also zugeben, dass der Grund im Alter liegt, wäre das keine unmittelbare Benachteiligung nach § 3 Absatz 1 AGG???
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  #4 (permalink)  
Alt 29.12.2011, 19:38
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AW: Frage bzgl. AGG bei Bewerbungen

Zitat:
Zitat von kicker04 Beitrag anzeigen
Aber Fragen nach der Staatsbürgerschaft bzw. Nationalität sind doch im Vorstellungsgespräch z.B. verboten
Wirklich?

Zitat:
Und nur mal angenommen, der AG würde absagen mit der Begründung: "Sie passen nicht in unseren Altersmix." Also zugeben, dass der Grund im Alter liegt, wäre das keine unmittelbare Benachteiligung nach § 3 Absatz 1 AGG???
Diese Begründung halte ich für kritisch. Man müsste in §10 AGG nachprüfen, ob eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt wäre. Der "Altersmix" allein würde wohl nicht reichen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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Alt 30.12.2011, 10:56
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AW: Frage bzgl. AGG bei Bewerbungen

Üblicherweise sollte meines Erachtens nicht nach der Nationalität gefragt werden dürfen.

Es kann wenige Ausnahmen geben, in denen dies zulässig wäre. Grundsätzlich kann ja nahezu jeder in Deutschland einreisen, etc. wenn er Arbeit vorweisen kann.

Es bedarf also eines ganz besonderen Grundes die Nationalität abzufragen, z.B. nur deutsche Staatsangehörige als Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes.
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