Dies ist eine Diskussion zu Frage bzgl. AGG bei Bewerbungen innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Frage bzgl. AGG bei Bewerbungen Ich habe ein Frage zur Rechtslage bezüglich des AGG: Wenn ein Unternehmen bei der Bewerbung online Auskunft über Nationalität oder Geburtsdatum fordert, also Angaben hierzu nicht optional macht, sondern erzwingt, was folgert daraus? Das ist doch ein klarer Verstoß gegen das AGG, oder seh ich das falsch? Vielen Dank für Hilfe! |
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| AW: Frage bzgl. AGG bei Bewerbungen Zitat:
Zitat:
Das AGG verbietet eine nicht durch sachliche Gründe gebotene Diskriminierung "aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität". Fragen verbietet das AGG überhaupt nicht. Ansonsten gilt: "Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 genannten Grundes ist zulässig, wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist." (§8 AGG) Das Geburtsdatum gibt Auskunft über das Alter - es kann gute sachliche Gründe geben, daß der Bewerber ein bestimmtes Alter haben soll bzw. muß. Ein ganz simpler wäre z.B., daß der Arbeitgeber einen "gesunden Mix" in der Altersstruktur seiner Mitarbeiter haben möchte. Die Nationaliät kann wiederum aus formal-rechtlichen Gründen wichtig sein, nicht mit jeder Nationalität kann man jede Tätigkeit ausüben; es kann Reisebeschränkungen geben, Arbeitserlaubnisse können Schwierigkeiten verursachen, etc.pp.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Frage bzgl. AGG bei Bewerbungen Aber Fragen nach der Staatsbürgerschaft bzw. Nationalität sind doch im Vorstellungsgespräch z.B. verboten, also wieso dann in der Bewerbung einforderbar? edit: und bei der Nationalität würde doch die Frage nach EU-Staatsbürgerschaft ausreichen. Ansonsten darf der Arbeitgeber doch keinen Unterschied machen, ob z.B. jemand aus Ägypten oder den USA kommt? Und nur mal angenommen, der AG würde absagen mit der Begründung: "Sie passen nicht in unseren Altersmix." Also zugeben, dass der Grund im Alter liegt, wäre das keine unmittelbare Benachteiligung nach § 3 Absatz 1 AGG??? |
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| AW: Frage bzgl. AGG bei Bewerbungen Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Frage bzgl. AGG bei Bewerbungen Üblicherweise sollte meines Erachtens nicht nach der Nationalität gefragt werden dürfen. Es kann wenige Ausnahmen geben, in denen dies zulässig wäre. Grundsätzlich kann ja nahezu jeder in Deutschland einreisen, etc. wenn er Arbeit vorweisen kann. Es bedarf also eines ganz besonderen Grundes die Nationalität abzufragen, z.B. nur deutsche Staatsangehörige als Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes. |
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