Dies ist eine Diskussion zu Form der Zusammenarbeit innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Start Up Unternehmer X erhält das Angebot von Y, einem erfahrerenen PR und Marketing Profi, das Produkt des X im Markt zu komunizieren bzw. verbreiten sodass es zu mehr Absatz kommt. Da das Start Up kein Geld für Festgehalt hat, möchte Y Umsatzbeteiligung an Mehrkunden nach seiner Werbeaktion. Wie ist Y einzubinden? befristeter Arbeitsvertrag, Freier Mitarbeiter, Subunternehmer oder ist das eher ein Berater? X möchte keine Scheinselbstständigkeit vom Y. Wie ist Y einzubinden? Danke, Grüße |
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| AW: Form der Zusammenarbeit Hallo, auf welcher Basis arbeitet dieser Profi denn sonst? Scheint ja so als ob X nicht die einzige Firma ist, die er ''betreut''. Bei einem AN kann man nicht ohne ein festgelegtes Gehalt. Man kann ihn zwar am Umsatz beteiligen, aber nur Umsatzbeteiligung und bei Nicht-Erfolg nichts, geht nicht. MfG |
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| AW: Form der Zusammenarbeit Vielen Dank für die Rückantwort. Y hat ein normales Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber aus einer anderen Branche und damit ein festes Einkommen (soweit bekannt). Aus der Kooperation erhofft sich Y ein zusätzliches Einkommen wie es aussieht. Ob dieser auch andere Firmen "betreut" ist kaum festzustellen. Welche Möglichkeiten hat ein Start Up wenn es in der Anfangsphase ist und eben keine Finanzmittel bereit stellen kann und will da der Erfolg der Kooperation sehr unsicher ist? MfG |
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