Dies ist eine Diskussion zu Firmen-PKW rollt weg - wer zahlt Schaden? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Firmen-PKW rollt weg - wer zahlt Schaden? hier zu meiner Frage: Der Aussendienstmitarbeiter parkte sein Fahrzeug neben dem Fuhrparkleiterbüro. Das Gelände ist auch leicht abschüssig. Der Lenker stieg aus, ließ die Fahrertüre auf. Das Fahrzeug rollte mit offener Fahrertüre los auf einen Ausliefer-LKW des Unternehmens. Die Fahrertüre verkeilte sich im Kühlergrill des LKW und wurde hierdurch beschädigt. Am LKW entstanden Lackschäden. An der Fahrertüre entstand ein Schaden gemäß KVA in Höhe von ca. 910 EUR. Unsere Dienstwagennutzungsvereinbarung regelt klar, das bei grober Fahrlässigkeit der Schaden komplett vom Arbeitnehmer beglichen werden muss und bei Fahrlässigkeit eine Selbstbeteiligung in Höhe von 650,00 EUR vom Arbeitnehmer zu Tragen ist. Wie sieht es aus, wenn dieser vertragliche Bestandteil besteht? Muss der Arbeitnehmer die 650 EUR bezahlen? Vielen Dank für Ihre detaillerten Antworten. |
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| AW: Firmen-PKW rollt weg - wer zahlt Schaden? Ein Fahrzeug ohne angezogene Feststellbremse und ohne eingelegten Gang ab zu stellen erscheint mir in der Tat grob fahrlässig. Womit könnte sich der Fahrer denn ggf. entlasten?
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Firmen-PKW rollt weg - wer zahlt Schaden? Er möchte sich entlasten, indem er mitteilt, das es keine Handbremse im klassischen Sinne war, sondern nur dieser Knopf. Aber meiner Meinung nach muss er doch Sorge tragen, das das er beim Verlassen des Fahrzeugs dieses auch ordnungsgemäß abstellt. In der StVO steht dies ja auch drin. |
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| AW: Firmen-PKW rollt weg - wer zahlt Schaden? Der Sinn dieser Worte bleibt verborgen!
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Firmen-PKW rollt weg - wer zahlt Schaden? Okay ![]() Es handelt sich um einen Feststellknopf, und nicht mehr um die klassische Handbremse. Sorry für die ungenaue Angabe |
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| AW: Firmen-PKW rollt weg - wer zahlt Schaden? Zitat:
Etwas anderes könnte nur gelten wenn dieser AN ansonsten ein Fahrzeug mit automatischer Feststellbremse fährt. Aber auch dort würde ich das Nichteinlegen eines Ganges noch zumindest als mittlere Fahrlässigkeit ansehen.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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