Dies ist eine Diskussion zu Familienzusammenführung als Kündigungsgrund innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Familienzusammenführung als Kündigungsgrund Nehmen wir mal folgenden Fall an. Ein Mann. verheiratet, einen Sohn und ein zweites Kind ist unterwegs. Der Mann befindet sich seit 8 Jahren in einen festen Arbeitsverhältnis. Die Frau hat keinen Schulabschluß. Die Familie lebt in Hamburg. Die jeweiligen Familien der beiden wohnen ca. 200 bzw 400 km entfernt. In Hamburg gibt es keine Angehörigen. Nun würde die Familie gerne zu den Eltern des Mannes ziehen. Dort könnte die Frau ihren Schulabschluß kostenfrei nachholen was in Hamburg leider nicht möglich ist. Ebenso wäre die Hilfe in der Kinderbetreuung durch die Großeltern und Tante eine große Hilfe ohne die es nicht möglich wäre. Dafür müsste der Mann seine Stelle natürlich kündigen bzw einen Aufhebungsvertrag mit dem AG schließen. Würde die Bundesargentur einen solchen Fall unter Umständen auch als Familienzusammenführung gelten lassen oder gilt dies defenitiv nur für Paare? Oder wäre dem Mann eine Sperre beim ALG I sicher? |
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| AW: Familienzusammenführung als Kündigungsgrund Ich vermute eher nicht, dass die Agentur für Arbeit diese Gründe als "wichtig" erachten wird und mit einer Sperrzeit gerechnet werden sollte. Sollte man in einem persönlichen Gespräch klären. Außerdem stimmt es nicht, dass man in Hamburg einen Schulabschluss nur kostenpflichtig nachholen kann. Siehe: http://hamburg.kursportal.info//index.php?sth=62&snew=2 Wenn umgezogen werden soll, sollte man sich doch erst einmal einen neuen AG am gewünschten Ort suchen und dann kündigen. So hat das Ganze etwas von einer Milchmädchenrechnung.
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Familienzusammenführung als Kündigungsgrund Ob die Interessen des Mannes werden überwiegen und damit als wichtig iSd Vorschrift gelten, ist sehr einzelfallabhängig. Ich rate jedenfalls sich nicht nur schriftich, sondern, s.o. persönlich beraten und dementsprechend einzulassen.
__________________ Gruß Daniel War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE! |
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| AW: Familienzusammenführung als Kündigungsgrund Danke für eure Antworten. Die persönliche Beratung der Mann wohl auch in Anspruch nehmen. Er hatte aber damit gerechnet das man ihm hier gleich den Wind aus den Segeln nimmt und er sich den Weg zur Agentur sparen könnte. Für den Fall das es auf jeden Fal nur für Paare gelten würde. Danke für den Link. Das SIZ teilte der Frau damals mit sie solle zum Arbeitsamt gehen weil sie nicht mehr zuständig sei. Das Amt ließ es nicht zu das sie sich arbeitssuchend meldet weil sie noch nie gearbeitet hat. Die uns bekannten Abendschulen waren jedoch nur für arbeitssuchende Menschen zugelassen. Somit war die Frau in einem Teufelskreis gefangen. Keine Arbeit ohne Schulbaschluß und kein Schulabschluß ohne sich arbeitssuchend gemeldet zu sein. |
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