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"Falsche" Berufsbezeichnung im Arbeitsvertrag?

Dies ist eine Diskussion zu "Falsche" Berufsbezeichnung im Arbeitsvertrag? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.01.2007, 18:46
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"Falsche" Berufsbezeichnung im Arbeitsvertrag?

Ich hab gleich noch eine Frage:

Eine Erzieherin soll bei einer Familie als Kinderfrau angestellt werden. Im Arbeitsvertrag wird sie als "Assistentin" geführt und es fehlt jede Tätigkeitsbeschreibung. Begründung von Seiten des Arbeitgebers: Die Einstellung läuft über die Firma des selbständigen Arbeitgebers und diese erfüllt keinen Erziehungsauftrag.

Ist so etwas zulässig? Normalerweise gehört doch eine Tätigkeitsbeschreibung in den Arbeitsvertrag und auch die korrekte Berufsbezeichnung, oder nicht?
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  #2 (permalink)  
Alt 30.01.2007, 09:39
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AW: "Falsche" Berufsbezeichnung im Arbeitsvertrag?

Hallo,

ich denke das sagt alles

§ 2
Nachweispflicht

(1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen:

der Name und die Anschrift der Vertragsparteien,
der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses,
bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses,
der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, daß der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann,
eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit,
die Zusammensetzung und die Höhe es Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit,
die vereinbarte Arbeitszeit,
die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs,
die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses,
ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.
Der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Bei Arbeitnehmern, die eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ausüben, ist außerdem der Hinweis aufzunehmen, daß der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung die Stellung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers erwerben kann, wenn er nach § 5 Abs. 2 Satz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch auf die Versicherungsfreiheit durch Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber verzichtet.

Ist nicht von mir, hat der Gesetzgeber so beschlossen

Viele Grüße
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Viele Grüße und einen schönen Tag noch


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  #3 (permalink)  
Alt 31.01.2007, 20:43
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AW: "Falsche" Berufsbezeichnung im Arbeitsvertrag?

Danke für die ausführliche Antwort. Wie heißt das Gesetz, aus dem der zitierte Paragraph stammt?
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  #4 (permalink)  
Alt 01.02.2007, 09:30
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AW: "Falsche" Berufsbezeichnung im Arbeitsvertrag?

Hallo,

es ist das Nachweisgesetzt

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