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Fälligkeit von Lohn

Dies ist eine Diskussion zu Fälligkeit von Lohn innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.02.2008, 22:38
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Fälligkeit von Lohn

Im Arbeitsvertrag steht, daß der Lohn jeweils am 10. des Folgemonats fällig wird. Jetzt hat der Arbeitgeber den Lohn für Januar nicht gezahlt. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer gekündigt. Kann denn nun der Arbeitnehmer den Januarlohn schon jetzt einklagen ? Oder ist der Lohn für Januar erst am 10.Februar fällig ? Wird der ausstehende Lohn somit erst am 10.02. oder schon mit der Kündigung fällig ?
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Alt 01.02.2008, 23:23
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AW: Fälligkeit von Lohn

Zitat:
Zitat von Neuling30
Im Arbeitsvertrag steht, daß der Lohn jeweils am 10. des Folgemonats fällig wird. Jetzt hat der Arbeitgeber den Lohn für Januar nicht gezahlt. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer gekündigt. Kann denn nun der Arbeitnehmer den Januarlohn schon jetzt einklagen ? Oder ist der Lohn für Januar erst am 10.Februar fällig ? Wird der ausstehende Lohn somit erst am 10.02. oder schon mit der Kündigung fällig ?
Jetzt überlegen wir uns gemeinsam welches der Folgemonat des Januar ist. (Kliner Tipp: Kalender gibt es jetzt zum halben Preis.)
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  #3 (permalink)  
Alt 01.05.2010, 17:13
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AW: Fälligkeit von Lohn

Zitat:
Zitat von Van Nille Beitrag anzeigen
Jetzt überlegen wir uns gemeinsam welches der Folgemonat des Januar ist. (Kliner Tipp: Kalender gibt es jetzt zum halben Preis.)
Du bist gemin Van Nille xD

In solchen fiktiven SAchverhallten sind meistens die Regionen des Denkens andersweitig beschäftigt um der Aufregung des Sachverhaltes zu endgehen. - Oder so in der Art...
__________________
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Recht haben oder Recht bekommen sind zwei verschiedene Sachen.

Alle meine Antworten sind reine subjektive Meinungen
- Ich distanziere mich hiermit von Fachwissen zu sprechen.
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