Dies ist eine Diskussion zu Erziehungsurlaub - Kündigung - Aufhebungsvertrag innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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![]() Folgender Sachverhalt: A hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei einem AG, wird schwanger, nimmt 2 Jahre Erziehungsurlaub. Gegen Ende des 1ten Jahres EU wird A zum AG bestellt und man teilt mit, dass A nach dem EU nur noch solange beschäftigt wird, wie die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt. Schriftliche Kündigung soll erfolgen, wenn A wieder arbeiten geht. Gespräch war lediglich Kulanz und Vorinfo des AG. 3 Monate bevor das 2 Jahr EU endet überlegt sich A, noch das 3. Jahr EU hinten dran zuhängen. Um dem AG aber nicht "unnötig" auf der Tasche zu liegen überlegt sich A gleichzeitig einen Aufhebungsvertrag mit dem AG zu vereinbaren. 1. Muss der AG dem 3. Jahr EU zustimmen? 2. Wäre ein Aufhebungsvertrag eine gute Idee? 3. Welche Fristen müssen gewahrt werden im Bezug auf EU und Aufhebungsvertrag. 4. Gibt es im Falle eines Aufh.-Vertr. eine Sperre seiten des AA? 5. Muss der AG beim Aufh.-Vertr. eine Abfindung zahlen? 6. Zu wann kann das Arbeitsverhältnis durch den Aufh.-Vertrag beendet werden? Hab mal gelesen, dass das AA keine Sperre bei einem Aufh.-Vertrag verhängen darf, wenn der AN durch ihn einer Kündigung des AG zuvorgreift; wenn er seinen Arbeitsplatz also ohnehin veroren hätte, was ja im Fall der Fall ist Ist das wirklich so?Vielleicht sollte noch erwähnt werden dass A im öffentlichen Dienst tätig ist und dem TVÖD unterliegt. Die Zeit des EU eingerechnet wäre A seit 5 Jahren im Unternehmen tätig. Danke schonmal für eure Antworten Geändert von Bobby2011 (14.01.2012 um 00:50 Uhr). |
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| AW: Erziehungsurlaub - Kündigung - Aufhebungsvertrag Ist der Sachverhalt denn so kompliziert zu lösen?? Wundert mich dass gar keine Antworten kommen. |
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| AW: Erziehungsurlaub - Kündigung - Aufhebungsvertrag Der Sachverhalt ist schon kompliziert, weil zum Beispiel der TVöD angewendet wird. Die gibt es richtig dicke Bücher, die sich nur mit dessen Kommentierung beschäftigen. Daher sollte die AN sich besser bei der Gewerkschaft und auch beim PR erkundigen. Allgemein lässt sich nach meinem Kenntnisstand sagen: 1. nein 2. kommt drauf an, was im Aufhebungsvertrag drinn steht - tendenziell nein 3. für einen Aufhebungsvertrag gibt es keine Fristen 4. vermutlich ja, eine Sperrzeit ist nicht zwangsläufig gegeben, aber dann muss der Aufhebungsvertrag besondere Bedingungen erfüllen (Kü-frist muss eingehalten werden, Abfindung, betriebsbedingte Kü. würde mit Sicherheit folgen, etc.) und der AN darf nicht die Initiative für den Aufhebungsvertrag ergreifen 5. nein, es sei denn, der TVöD sagt was anderes 6. jederzeit Eins sollte klar sein: Ein Vertrag ist ein Vertrag, da können beiden Seiten viele Dinge einvernehmlich vereinbaren. Also aufpassen. Zitat:
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...a-alg-p144.pdf |
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| AW: Erziehungsurlaub - Kündigung - Aufhebungsvertrag Zitat:
Nur weil der AG behauptet die Kündigung wäre rechtmäßig, heißt das noch lange nicht, dass es so ist. |
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| aufhebungsvertrag, erziehungsurlaub, kündigung, öffentlicher dienst |
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