Dies ist eine Diskussion zu Erster Arbeitsvertrag - Auslandseinsatz, Überstunden (Wochenende?), Gehalt innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Erster Arbeitsvertrag - Auslandseinsatz, Überstunden (Wochenende?), Gehalt Die Probezeit liegt bei angenehmen 3 Monaten und das Gehalt... nunja... das Fixgehalt liegt knapp 40% unter dem üblichen Durchschnitt (den ich jetzt mal der Süddeutschen Zeitung entnommen habe). Dazu gibt es aber noch ein variables Gehalt, dass sich unter anderem nach den entsprechenden Umsätzen richtet, die durch denjenigen erzielt werden. Um am Ende des Monats das Duchschnittsgehalt zu erlangen wäre es nötig einen Umsatz von etwa 10.000 EUR im Monat zu erzielen. Alles was darüber hinaus geht würde ein höheres Gehalt zur Folge haben. Man sollte jedoch bedenken dass in den genehmigten 28 Tagen Jahresurlaub und im Falle von Krankheit keinerlei Möglichkeit besteht von dem variablen Gehalt zu profitieren, da in der Zeit ja kein Umsatz erzielt wird. Ich persönlich halte die Ziele aber für durchaus erreichbar, aber habe leider noch nicht genug Erfahrungen um dies richtig einzuschätzen. Zusätzlich zum Gehalt wären jedoch auch noch ein (auch privat nutzbarer) Firmenwagen (inkl. aller Treibstoffkosten) und ein Firmenhandy mit erlaubter privater Nutzung. Die Kosten des Fahrzeugs werden zum Bruttolohn zuzüglich versteuert. Nun meine beiden Hauptanliegen... die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich und der Arbeitnehmer müsste sich laut Arbeitsvertrag dazu bereit erklären je nach Erfordernissen zusätzliche Arbeit zu leisten. Diese sind im Gehalt enthalten. Soll das heißen, dass man sich zu beliebig vielen Überstunden bereiterklärt? Und kann man die dann nicht z.B. im nächsten Monat "abbauen"? Wie sieht denn hier eine übliche Klausel zum Thema Überstunden aus? Es gibt auch keine Regelung zu arbeiten am Wochenende... wenn dies nicht im Arbeitsvertrag geregelt ist, besteht dann auch eine Verpflichtung auf Verlangen des Arbeitgebers am Wochenende (auch Sonntag?) arbeiten zu müssen? Oder müsste dies gezielt im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden, bzw. müsst dort stehen inwiefern solch eine Arbeit extra vergütet würde? Dann kommt noch der Passus.... Der Arbeitnehmer akzeptiert, das sein Erfüllungsort bei Bedarf auch im Ausland liegen kann. Gibt es denn hier eine Möglichkeit dies einzuschränken? Oder könnte man dann wirklich auch für ein Jahr oder dergleichen im Ausland eingesetzt werden? Was für Möglichkeiten würde es dann geben dem zu widersprechen? Die restlichen Punkte sehen eigentlich alle recht üblich aus... Also Geheimhaltung, Nebentätigkeiten und eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Quartalsende. Bzw. in der Probezeit innerhalb von 2 Wochen. Der ganze Vertrag unterliegt übrigens keinen Tarifverträgen... Würde mich über den ein oder anderen Ratschlag sehr freuen. Gerne gebe ich auch den genauen Wortlauf wieder, wenn dieser wichtig sein sollte. |
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