Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Erstattung von Zuzahlungen bei Diensttelefonen nach Kündigung

Dies ist eine Diskussion zu Erstattung von Zuzahlungen bei Diensttelefonen nach Kündigung innerhalb des Forums Arbeitsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 13:27
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 1
Keine Wertung, golan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, golan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, golan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, golan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, golan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, golan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, golan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, golan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, golan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, golan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Question Erstattung von Zuzahlungen bei Diensttelefonen nach Kündigung

Mal angenommen Arbeitgeber A stellt seinen Arbeitnehmern Diensthandys in verschiedenen Ausstattungsvarianten zur Verfügung (z.B. 4GB, 8GB und 16GB Speicher).

Bei der 4GB-Variante muss der Arbeitnehmer nichts hinzuzahlen, während er bei der 8GB- und 16GB-Variante einmalig 80 bzw. 100 Euro per Gehaltsabzug zuzahlen muss.

Der Arbeitnehmer kann also sozusagen auf eigene Rechnung ein "besseres" Gerät erhalten - das Gerät bleibt aber vollständiges Eigentum des Arbeitgebers A.

Nehmen wir nun an, dass Arbeitnehmer B ein eben solches Handy in der 8GB-Variante mit einer Zuzahlung von 80 Euro zur Verfügung gestellt bekommen hat.

Nach 3 Monaten kündigt Arbeitnehmer B bei A und muss das Telefon wieder abgeben.

Hat B nun Anspruch darauf, dass ihn A - ggf. anteilig - die 80 Euro Zuzahlung erstattet, da das Handy im Unternehmen verbleibt und z.B. an Arbeitnehmer C weitergegeben wird, der dann ebenfalls eine Zuzahlung leistet.

"Bereichert" sich A dann nicht an seinen Mitarbeiter B? Macht es einen Unterschied ob C ebenfalls eine Zuzahlung für das gebrauchte Gerät leisten muss oder nicht?
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Erstattung der Reparaturkosten nach Rücktritt? Bürgerliches Recht allgemein 25.03.2010 21:41
NK-Überschuß-Erstattung nach Eigentümerwechsel Mietrecht 28.05.2009 09:20
Recht auf Erstattung von im Voraus gezahlten Beiträgen nach a.o. Kündigung? Bürgerliches Recht allgemein 13.02.2009 10:06
Erstattung zu hoher Miete nach Unterbrechung? Sozialrecht 03.08.2007 05:42
Krankenkasse verweigert Erstattung von Zuzahlungen Sozialrecht 12.01.2007 19:25





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arbeitsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN