Dies ist eine Diskussion zu Erst Nebenjob mit Probezeit, dann Vollzeit und dann wieder Probezeit??? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Erst Nebenjob mit Probezeit, dann Vollzeit und dann wieder Probezeit??? Mal angenommen jemand übte während seiner Ausbildung einen Nebenjob als Verkäufer bei "Firma A" aus. In den Vertrag des Nebenjobs war eine Klausel mit 6 Monatige Probezeit. Nach beendigung der Ausbildung, was auch nach der Probezeit 6 Monatigen des Nebejobs war, bekam derjenige von "Firma A" einen Vollzeitvertrag angeboten (für den selben Stundenlohn und der selben Tätigkeit). Nur das in den Vollzeitvertrag wieder eine 6 Monatige Probezeit vereinbart wurde. Die Frage ist nun ob die 6 Monate Probezeit, die im neuen Vertrag stehen, überhaupt rechtens sind, da derjenige ja nicht die Firma gewechselt hat und auch keine andere tätigkeit bei "Firma A" ausübt. "Firma A" existiert nicht, soll nur zur Veranschaulichung der Vertragszugehörigkeit darstellen Geändert von Pocher (05.10.2009 um 15:16 Uhr). |
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| AW: Erst Nebenjob mit Probezeit, dann Vollzeit und dann wieder Probezeit??? Meiner Meinung nach ist eine erneute Probezeit durchaus legitim. Ein Facharbeiter muss theoretisch etwas anderes Leisten als ein Azubi und ist auch anders zu bewerten. Die Probezeit dient dazu zu sehen, ob derjenige für den Job geeignet ist. Wenn man für sein Tun selbst verantwortlich ist, ist das theoretisch eine andere Aufgabe und somit ist ein "Erprobung" gerechtferigt. |
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| AW: Erst Nebenjob mit Probezeit, dann Vollzeit und dann wieder Probezeit??? Die "Probezeit" wird immer wieder völlig überbewertet. Die Vereinabrung einer Probezeit bedeutet nichts anderes als dass für maximal 6 Monate am Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses eine zweiwöchige (statt viewöchige) Kündigungsfrist vereinbart wird. Mit dem Kündigungsschutz hat eine Probezeit rein gar nichts zu tun!
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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