Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

EntgFzG § 3

Dies ist eine Diskussion zu EntgFzG § 3 innerhalb des Forums Arbeitsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 28.03.2011, 16:55
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 7.309
96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)  
EntgFzG § 3

Angenommen ein Arbeitnehmer habe einen Unfall bei dem er sich einen Wirbel bräche, in ein Krankenhaus eingelifert und dort operiert würde. Der Krankenhausaufenthalt betrage eine Woche und es schließe sich eine dreiwöchige AU "daheim" an.

Der AN nähme nach Ablauf dieser vier Wochen die Arbeit wieder auf.

Nachdem der AN die Arbeit wieder aufgenommen hat, stellen sich Beschwerden im Fuß ein, er sucht einen Arzt auf und dieser stellt einen weiteren Bruch im Fußgelenk fest, der allem Anschein eine Folge des Unfalles ist. Die Heilbehandlung führt zu einer weiteren AU von vier Wochen.

Besteht hier ein Anspruch auf 8 Wochen Entgeltfortzahlung, da "Fuß" eine andere Erkrankung ist als "Wirbelsäule"? Oder bestehen nur 6 Wochen Anspruch, weil die "Krankheit" der Unfall ist und die beiden Brüche somit zu ein und derselben Krankheit gehören?
__________________


"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 28.03.2011, 17:31
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 1.799
92% positive Bewertungen (1799 Beiträge, 116 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1799 Beiträge, 116 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1799 Beiträge, 116 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1799 Beiträge, 116 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1799 Beiträge, 116 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1799 Beiträge, 116 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1799 Beiträge, 116 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1799 Beiträge, 116 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1799 Beiträge, 116 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1799 Beiträge, 116 Bewertungen)  
AW: EntgFzG § 3

Ich sehe hier nur einen Anspruch für 6 Wochen.
hier wird das ähnlich gesehen (Fall 5 und 6):

http://www.tu-dresden.de/jfzivil7/homepage/faelle2.pdf


Aber erstmal muss der AG dahinter kommen, dass hier dieselbe "Krankheit" die Ursache darstellt und selbst dann dürfen sich die Gelehrten streiten, ob der Fussbruch nun nachweislich durch den Unfall verursacht wurde oder nicht. Die Krankenkasse wird mit Sicherheit nicht freiwillig klein bei geben und sofort Krankengeld zahlen.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 28.03.2011, 18:30
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 7.309
96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)  
AW: EntgFzG § 3

Zitat:
Zitat von filter Beitrag anzeigen
Ich sehe hier nur einen Anspruch für 6 Wochen.
hier wird das ähnlich gesehen (Fall 5 und 6):
Die beiden Fälle passen nicht, da die beiden Ereignisse definitiv unabhängig voneinander sind. Außerdem würde sich die Logik von Fall 5 (mit dessen Lösung ich übrigens nicht zu 100% einverstanden bin) auf meinen Beispielfall üebrtarge zu 8 Wochen Anspruch führen.


Zitat:
Zitat von filter Beitrag anzeigen
Aber erstmal muss der AG dahinter kommen, dass hier dieselbe "Krankheit" die Ursache darstellt und selbst dann dürfen sich die Gelehrten streiten, ob der Fussbruch nun nachweislich durch den Unfall verursacht wurde oder nicht. Die Krankenkasse wird mit Sicherheit nicht freiwillig klein bei geben und sofort Krankengeld zahlen.
Sachverhaltsquetsche...

Außerdem könnte ja gerade der AN ein Interesse daran haben dass eine einheitliche Ursache vorliegt...
__________________


"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 28.03.2011, 18:38
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 1.799
92% positive Bewertungen (1799 Beiträge, 116 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1799 Beiträge, 116 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1799 Beiträge, 116 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1799 Beiträge, 116 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1799 Beiträge, 116 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1799 Beiträge, 116 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1799 Beiträge, 116 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1799 Beiträge, 116 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1799 Beiträge, 116 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1799 Beiträge, 116 Bewertungen)  
AW: EntgFzG § 3

Stimmt, Beispiel 6 trifft auch nicht zu.

Was darf ich unter "Sachverhaltsgequetsche" verstehen.

Zitat:
Außerdem könnte ja gerade der AN ein Interesse daran haben dass eine einheitliche Ursache vorliegt...
Um so besser, dann muss er nur gegen die KK kämpfen und nicht gegen den AG oder darf gar gemütlich zusehen, wie sich KK und AG bekriegen.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 28.03.2011, 18:51
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 7.309
96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)  
AW: EntgFzG § 3

Zitat:
Zitat von filter Beitrag anzeigen
Was darf ich unter "Sachverhaltsgequetsche" verstehen.
Eigene Vermutungen zum Sachverhalt die sich aus dem Sachverhalt nicht ableiten lassen.



Zitat:
Zitat von filter Beitrag anzeigen
Um so besser, dann muss er nur gegen die KK kämpfen und nicht gegen den AG oder darf gar gemütlich zusehen, wie sich KK und AG bekriegen.
Wäre ich mir mal nicht so sicher. Der Arbeitgeber könnte ja dem Gedanken anheim fallen, einfach die Lohnfortzahlung einzustellen.

Zudem könnte es in dem von mir erdachten Fall noch weitere Beteiligte geben, welche dazu führen, dass der AN keinesfalls "gemütlich zusehen" kann.

Nehmen wir z.B. zusätzlich an, der AN sei privat versichert, habe entsprechende Zusatzleistungen im Krankenhaus bezogen, es handele sich um einen Wegeunfall, es gäbe einen Unfallverursacher, aber dem AN werde ein Mitverschulden angelastet... Dann ist nix mehr mit "gemütlich zusehen", allenfalls noch "mühsam seinen Flocken hinterherrennen".
__________________


"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht






Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arbeitsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios