Dies ist eine Diskussion zu Entgeltfortzahlung während AN neue Stelle sucht? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Entgeltfortzahlung während AN neue Stelle sucht? M hat frist- und formgerecht das Arbeitsverhältnis zu U mit Wirkung zum 30.04.2012 gekündigt. Hinzu kommt, dass M ihn nun darum gebeten hat, während ihrer Arbeitszeit nach einem neuen Arbeitsplatz suchen zu dürfen, woraufhin ihr U dies auf Anraten eines befreundeten Rechtsanwalts gestattet. M möchte sich diese Zeit auch in Form von Weiterzahlung ihres Arbeitsentgeltes bezahlen lassen. U ist der Ansicht, „wer selbst kündige, könne ja wohl nicht verlangen, sich auch noch die neue Karriere sponsern zu lassen.“ Die Stellensuche nimmt einschließlich An- und Abreise zwei Mal 1,5 Stunden in Anspruch. Hat M Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit der Stellensuche gegen U wobei der Beurteilungszeitpunkt März 2012 ist? VG und vielen Dank für eure Antworten. |
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| AW: Entgeltfortzahlung während AN neue Stelle sucht? Zitat:
__________________ "Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten." Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Entgeltfortzahlung während AN neue Stelle sucht? Die einschlägige Vorschrift ist hier § 629 BGB. Danach ist es unerheblich, wer gekündigt hat, AG oder AN. Es ist ferner nur von Freistellung und nicht Lohnfortzahlung die Rede. Also besteht kein Anspruch.
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| AW: Entgeltfortzahlung während AN neue Stelle sucht? Zitat:
Vielen Dank für die Antwort. Hast du dafür auch eine gesetzliche Grundlage? |
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| AW: Entgeltfortzahlung während AN neue Stelle sucht? Zitat:
Hier klicken. Wenn Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder ein Ausschluss im Arbeitsvertrag nicht vereinbart wurden, dann besteht der Anspruch auf bezahlte Freistellung. Auch in diesem Fall. Gruß Pro
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| AW: Entgeltfortzahlung während AN neue Stelle sucht? Zitat:
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| AW: Entgeltfortzahlung während AN neue Stelle sucht? Meines Wissens nicht. Zitat:
Gruß Pro
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| AW: Entgeltfortzahlung während AN neue Stelle sucht? Irrelevant ist, von wem die Kündigung ausging, nach § 629 BGB für die Frage der Freistellung, aber im § 616 BGB (Entgeltfortzahlung) steht etwas von Verschulden! Und darunter subsumiere ich jetzt einfach mal, dass der Arbeitnehmer, der selbst kündigt, selbst schuld ist an der notwendigen Arbeitsplatzsuche. Von der Irrelevanz für die Freistellung kann man nicht ohne weiteres auf die Irrelevanz für die Entgeltfortzahlung schließen. Nach dem Wortlaut der Vorschrift des § 616 BGB ist mehr an unverschuldete Unfälle und Krankheiten gedacht worden und nicht an Arbeitsplatzsuche, die man zudem selbst verschuldet hat.
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| AW: Entgeltfortzahlung während AN neue Stelle sucht? Zitat:
Wo steht denn, dass es eine unbezahlte Freistellung ist? Die Fortzahlung kann ich auch aus dem 629er herleiten. Schließlich hat der AG in Bezug auf seine Fürsorgepflicht es billig in Kauf zu nehmen, alles zu vermeiden, was den AN für einen neuen Arbeitsplatz nachteilig wird. BAG 31.10.72 (Az.: 1 AZR 11/72, AP Nr. 80 zu § 611 BGB F�rsorgepflicht) Kannst du mir belegen, dass in solch einem Fall eine unbezahlte Freistellung legitim ist? Gruß Pro
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| AW: Entgeltfortzahlung während AN neue Stelle sucht? Nein, kann ich nicht belegen, hab zwar Google, aber kein Juris. Fürsorgepflicht und 611 ist aber nochmal was anderes als 629 BGB.
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