Dies ist eine Diskussion zu Entgeltfortzahlung bei derselben Krankheit innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Entgeltfortzahlung bei derselben Krankheit Laut § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz gilt ja folgendes: Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn 1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder 2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist. Mal angenommen, ein Arbeitnehmer AN hätte also aufgrund einer bestimmten Krankheit K 6 Wochen Entgeltfortzahlung von seinem Arbeitgeber AG erhalten. Nach Ablauf dieser 6 Monate und erneuter Erkrankung an K hätte er ja dann wieder Anspruch auf erneute 6 Wochen Entgeltfortzahlung. Wenn der AN innerhalb der o.g. 6 Monate wegen anderer Krankheiten arbeitsunfähig war, gilt dies trotzdem, richtig? Aber wie könnte ein AN dem AG "beweisen", dass es sich um eine andere Krankheit gehandelt hat, wenn er nicht deswegen beim Arzt gewesen wäre, da der AG z.B. erst ab dem 4. Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangt? Oder müsste umgedreht der AG dem AN nachweisen, dass es sich um dieselbe und nicht um eine andere Krankheit gehandelt hat? Was meint Ihr dazu? Liebe Grüße jurili |
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| AW: Entgeltfortzahlung bei derselben Krankheit Wenn jemand wegene einer schweren Krankheit 6 Wochen ausfällt und dann wieder arbeitet, dann halte ich es für extrem unwarscheinlich, dass der AN wegen der selben Krankheit dann nochmal, aber nur 3 Tage ausfällt. Ich würde in der Situation allerdings auch nicht verstehen, warum der AN keinen Arzt aufsucht. Und zum Verständnis: der Unterschied zwischen der selben und der gleichen Krankheit ist klar? |
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| AW: Entgeltfortzahlung bei derselben Krankheit Danke schon mal für die Einschätzung. Wenn z.B. ein AN wegen Rückenproblemen oder einer OP oder was auch immer 6 Wochen ausfällt, wäre es vielleicht unwahrscheinlich, aber durchaus nicht ausgeschlossen, dass er irgendwann mal bei akuten Schmerzen nur kurzzeitig ausfällt. Naja, zweifelsohne wäre es natürlich besser gewesen, in so einem Fall zum Arzt zu gehen, damit alles hieb- und stichfest dokumentiert ist. Aber wenn ein AN überhaupt nicht damit rechnet, dass er nach 6 Mon. nochmals an K erkrankt, wird er evtl. in seiner Unbedarftheit die möglichen Konsequenzen seines Handelns (z.B. nicht zum Arzt zu gehen bei 1-2-tägiger Bagatellerkrankung) nicht überblicken, bzw. erst zu spät erkennen... Zitat:
Meinst Du z.B., wenn jemand - den Arm gebrochen hat, später wieder an der alten Bruchstelle Schmerzen hat = krankgeschrieben infolge derselben Krankheit - den Arm 1 cm weiter unten erneut bricht = die gleiche Krankheit, aber nicht dieselbe?? Oder umgekehrt?? Oder lieg ich jetzt gar ganz falsch? |
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| AW: Entgeltfortzahlung bei derselben Krankheit Zitat:
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