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Ende einer Geschäftsgeziehung

Dies ist eine Diskussion zu Ende einer Geschäftsgeziehung innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 18.10.2009, 21:57
Forum-Interessierte(r)
 
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Ende einer Geschäftsgeziehung

Wie wäre es, wenn sich folgender Fall in der Privatwirtschaft ereignen würde:
Herr A hat eine Buchhaltungskraft (Herr B), die auf selbständiger Basis zuhause arbeitet. Er löst seine Firma aus gesundheitlichen Gründen auf. Die Kraft führt noch anstehende Buchhaltungsarbeiten aus und erhält aufgrund der finanziellen Lage den Lohn ratenweise. B arbeitet terminlich unzuverlässig und zudem sind Nachbesserungen erforderlich, die B in Rechnung stellt.
Herr A, löst aufgrund der gemachten Erfahrungen die Geschäftsbeziehung auf und will, dass Herr B die Unterlagen zurückbringt und im Gegenzug der Restlohn ausbezahlt wird. Herr B ignoriert diesen wiederholt gemachten Vorschlag und droht mit Anwalt!
Wie sollte Herr A darauf reagieren?
Ist Rechtsstreit mutwillig, wenn Vorschlag ignoriert wird? Kann ohne Zinsvereinbarung im Nachhinein eine Zinszahlung für die Raten verlangt werden.
Ist eine Rechnung zu bezahlen, die aufgrund unzuverlässigen Arbeitens entstanden ist?
Kann Anwalt den Vorschlag "Zug um Zug" einfach übergehen?
Wie würde dieser fiktive Fall aussehen?
MFG
Trudel
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Alt 19.10.2009, 00:00
V.I.P.
 
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AW: Ende einer Geschäftsgeziehung

Hierbei handelt es sich nicht um Arbeitsrecht.
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"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
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