Dies ist eine Diskussion zu Elternzeit Sie oder Er mit Minijob und andere Interessanten Fragen. innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Sie Minijob Angestellte,Schwanger Eigene Wohnung und Harz 4 Er Arbeitssuchende Der Partner ebenfalls Eigene Wohnung und Harz 4 Beide führen ihren eigenen Haushalt. (Planen in der Zukunft vielleicht zusammen zuziehen und das Probejahr zu beantragen) Die Fragen zu diesem fiktiven Fall sind. Sie: Steht ihr in der Elternzeit wenn sie diese beantragt (3 Jahre) das Elterngeld in voller Höhe zu? Darf sie aus ihrem Minijob gekündigt werden in der Elternzeit oder vielleicht sogar noch kurz bevor sie es beginnt? Steht ihr nach dem Ende der Elternzeit der Minijob zur Verfügung also wird der Arbeitgeber sie dann dort wieder einstellen müssen? Wie viel Elterngeld würde ihr und wie lange denn zustehen? Zum Minijob im April 2012 ist sie dort genau 1 Jahr beschäftigt und im Mai 2012 würde sie das Kind auf die Welt bringen wirkt sich das den Positiv auf das Elterngeld aus? Würde ein Zusammenziehen in eine Gemeinsame Wohnung (mit dem Probejahr) den beiden vielleicht helfen? Er: Wenn er in die Elternzeit gehen würde wie sieht es dann dort aus mit dem Elterngeld? Wie würde sich den der Fall bei ihm auswirken mit dem Zusammenzug in eine Gemeinsame Wohnung einschließlich des Probejahrs? Wie würde sich den der Fall auswirken wenn er vor der Geburt des Kindes einen Vollzeit Arbeitsvertrag unterschreiben würde? Allgemein: Wirken sich die Dinge wie etwa Zusammenzug in eine gemeinsame Wohnung Positiv oder eher Negativ auf die beiden aus. Würde es den etwas Bringen oder beeinflussen wenn sie diese Probejahr beantragen? |
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| AW: Elternzeit Sie oder Er mit Minijob und andere Interessanten Fragen. Soweit ich gerade mal im "Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit" gelesen habe, scheinen die beiden da durchaus Ansprüche zu haben. Am besten mal selber lesen, Wikipedia weiß auch was und man findet noch viel mehr im Netz. Die wichtigere Frage ist aber nicht gestellt. Die besteht nun darin, was davon eventuell auf die bisher von beiden bezogenen Leistungen angerechnet, also gekürzt wird. Hie bin ich aber ahnungslos. Da das Elterngeld auf Basis des bisherigen Einkommens berechnet wird, wäre es schon von Vorteil, einen gut bezahlten Job zu haben. Relevant ist aber der Durchschnitt vom letzten Jahr, da werden verbleibenden paar Monate jetzt nicht mehr viel rausreißen. Soviel habe ich jetzt schon im BEEG gelesen: Sowohl Elterngeld als auch -zeit gibt es nur für die Person, die mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Das sollte für ihn in getrennter Wohnung schwierig werden.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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