Dies ist eine Diskussion zu Einstellungsbetrug -> Formulierung im Arbeitszeugnis innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Einstellungsbetrug -> Formulierung im Arbeitszeugnis erstmal toll, dass es dieses Forum gibt, sehr informativ! :-) Ich denke über folgenden Sachverhalt nach, den ich gerne mit Euch teilen und Meinungen hören würde. Person A hat ein Diplom in X mit einem schlechten Notenschnitt. Nach dem Diplom ist A trotz vieler Bewerbungen über ein halbes Jahr Hartz-4 Empfänger und demotiviert. A ändert daraufhin in einer Onlinebewerbung den Scan des Notenspiegels seines Diploms. Firma B ist ein angesehenes internationales Unternehmen und lädt daraufhin tatsächlich A ein. Das Praktikum Y hat fachlich nichts mit dem Abschluss X von A zu tun, bietet A aber die Möglichkeit sich in einem anderen Bereich umzuschauen und Berufserfahrung zu sammeln. A wird für 6 Monate eingestellt. A ist sehr motiviert, leistet gute Arbeit, bekommt sehr positives Feedback und volle Provision. Die Policy des Unternehmens bei Einstellungen wurde inzwischen geändert, es sollen Backgroundchecks über ein internationales Unternehmen bei allen Neueinstellungen ab Januar 2011 durchgeführt werden. A fällt darunter und fürchtet, dass sein Einstellungsbetrug auffallen könnte und irgendwo im Ausland gespeichert werden würde. Darauf hin gibt er gegenüber der Personalabteilung und seinem Chef zu, mit dem Notendurchschnitt betrogen zu haben. Ihm wird darauf hin die Wahl zwischen fristloser Kündigung aus wichtigem Grund und einem Aufhebungsvertrag gelassen. A entscheidet sich für den Aufhebungsvertrag. Im Arbeitszeugnis sind nun folgende Formulierungen zu finden: "Auch bei sehr hohem Arbeitsanfall bewältigte er alle wesentlichen Aufgaben termingerecht und einwandfrei." und "Sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht erzielte er im Wesentlichen gute Arbeitsergebnisse." "imi Wesentlichen" ist an dieser Stelle ein "mangelhaft", die schlechteste aller Bewertungen. A hat seiner Meinung nach sehr gute Arbeit geleistet, letztlich aber zumindest Anspruch auf eine befriedigende Bewertung. A bittet in einer Email um die Herausnahme der Formulierung "wesentlichen" und "im Wesentlichen", was zu einer befriedigendem Bewertung geführt hätte (und zudem auch nicht klar und verständlich formuliert ist). Firma B entspricht diesem Wunsch nicht, mit dem Hinweis das dies Standardformulierungen wären. A hat zumindest Anspruch auf ein befriedigendes Zeugnis, sofern die Firma B nicht nachweisen kann das die geleistete Arbeit mangelhaft ist. A hat zwar kein Zwischenzeugnis erhalten, die volle Provision deutet aber nicht auf mangelhafte Arbeitsleistungen hin. Ist Einstellungsbetrug eine arbeitsrelevante Straftat (und kann somit im Arbeitszeugnis erwähnt werden)? Welche rechtlichen Möglichkeiten hat A nun, um zumindest ein befriedigendes Zeugnis durchzusetzen? Danke! |
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| AW: Einstellungsbetrug -> Formulierung im Arbeitszeugnis Was den "Einstellungsbetrug" betrifft sind m.E. zwei Dinge relevant. 1. Urkundenfälschung > Straftatbestand § 267 StGB 2. AG könnte den AV wegen arglistiger Täuschung anfechten > § 123 BGB Zitat:
Straftaten dürfen nur in Ausnahmefällen erwähnt werden, was eine rechtskräftige Verurteilung voraus setzt und das AV aus diesem Grund beendet wurde. Zitat:
In einem Jauchefass sollte man nicht auch noch rum rühren.
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Einstellungsbetrug -> Formulierung im Arbeitszeugnis Was durchaus noch erwähnenswert ist, ist die Tatsache dass der AG das gezahlte Arbeitsentgelt zurückverlangen kann. |
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| AW: Einstellungsbetrug -> Formulierung im Arbeitszeugnis Zitat:
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Einstellungsbetrug -> Formulierung im Arbeitszeugnis Danke für die Antworten! :-) Zitat:
verändert wurde. Zitat:
dem AG als "schuldig". Das Arbeitsverhältnis wurde aus diesem Grund beendet, nur das es eben nicht in den Papieren steht. Insofern könnte der AG mE das ins Zeugnis aufnehmen, hat er aber nicht. Zitat:
Die Sache ist halt, wenn A das Zeugnis nutzt, kriegt er nie wieder eine Anstellung. Wenn A die Kopie davon verändert, bleibt er Gangster und kommt in einen Strudel. Wenn er die ganze Aktion unter den Teppich kehrt und in seinen Lebenslauf "11 Monate arbeitssuchend" schreibt, wirds auch mager mit Arbeit. Danke nochmal für die Ideen. |
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| AW: Einstellungsbetrug -> Formulierung im Arbeitszeugnis Zitat:
Der Arbeitgeber hat dann bei der Uni angefragt, als der RA wegen mangelhafter Leistung aufgefallen ist. Er dufte dann seinen bereits erhaltenen Lohn (ca. 80 000 €) an den AG zurück zahlen. Edit: Hier haben wir es. http://wirtschaft.t-online.de/anwalt...47699358/index |
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| AW: Einstellungsbetrug -> Formulierung im Arbeitszeugnis @casa die rückzahlung lief über den aufhebungsvertrag. der fall dürfte auch bisschen anders liegen. er ra fiel durch extrem schlechte arbeit auf, das ist hier ja nicht der fall, daher kann auch das gehalt zu recht bezahlt. @praktitante ich würde ebenfalls zu ner rechtsanwältin für arbeitsrecht raten. das zeugnis ist "unter aller ***". und da man vorher mit der leitstung offenbar zu frieden war auch keineswegs gerechtfertigt. |
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