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Einstellungsbetrug -> Formulierung im Arbeitszeugnis

Dies ist eine Diskussion zu Einstellungsbetrug -> Formulierung im Arbeitszeugnis innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.01.2012, 20:04
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Einstellungsbetrug -> Formulierung im Arbeitszeugnis

Hallo,

erstmal toll, dass es dieses Forum gibt, sehr informativ! :-)

Ich denke über folgenden Sachverhalt nach, den ich gerne
mit Euch teilen und Meinungen hören würde.

Person A hat ein Diplom in X mit einem schlechten Notenschnitt.
Nach dem Diplom ist A trotz vieler Bewerbungen über ein
halbes Jahr Hartz-4 Empfänger und demotiviert. A ändert
daraufhin in einer Onlinebewerbung den Scan des Notenspiegels
seines Diploms.
Firma B ist ein angesehenes internationales Unternehmen
und lädt daraufhin tatsächlich A ein. Das Praktikum Y hat
fachlich nichts mit dem Abschluss X von A zu tun, bietet A aber
die Möglichkeit sich in einem anderen Bereich umzuschauen
und Berufserfahrung zu sammeln. A wird für 6 Monate eingestellt.
A ist sehr motiviert, leistet gute Arbeit, bekommt
sehr positives Feedback und volle Provision.

Die Policy des Unternehmens bei Einstellungen wurde
inzwischen geändert, es sollen Backgroundchecks über
ein internationales Unternehmen bei allen Neueinstellungen
ab Januar 2011 durchgeführt werden. A fällt darunter und
fürchtet, dass sein Einstellungsbetrug auffallen könnte und
irgendwo im Ausland gespeichert werden würde. Darauf hin gibt
er gegenüber der Personalabteilung und seinem Chef zu,
mit dem Notendurchschnitt betrogen zu haben. Ihm wird
darauf hin die Wahl zwischen fristloser Kündigung aus
wichtigem Grund und einem Aufhebungsvertrag gelassen.
A entscheidet sich für den Aufhebungsvertrag.

Im Arbeitszeugnis sind nun folgende Formulierungen
zu finden:

"Auch bei sehr hohem Arbeitsanfall bewältigte er alle
wesentlichen Aufgaben termingerecht und einwandfrei."
und
"Sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht
erzielte er im Wesentlichen gute Arbeitsergebnisse."

"imi Wesentlichen" ist an dieser Stelle ein "mangelhaft",
die schlechteste aller Bewertungen.

A hat seiner Meinung nach sehr gute Arbeit geleistet,
letztlich aber zumindest Anspruch auf eine befriedigende
Bewertung.

A bittet in einer Email um die Herausnahme der Formulierung
"wesentlichen" und "im Wesentlichen", was zu einer
befriedigendem Bewertung geführt hätte (und zudem auch nicht
klar und verständlich formuliert ist). Firma B entspricht
diesem Wunsch nicht, mit dem Hinweis das dies
Standardformulierungen wären.



A hat zumindest Anspruch auf ein befriedigendes Zeugnis,
sofern die Firma B nicht nachweisen kann das die geleistete
Arbeit mangelhaft ist. A hat zwar kein Zwischenzeugnis
erhalten, die volle Provision deutet aber nicht auf
mangelhafte Arbeitsleistungen hin.

Ist Einstellungsbetrug eine arbeitsrelevante Straftat
(und kann somit im Arbeitszeugnis erwähnt werden)?

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat A nun, um zumindest
ein befriedigendes Zeugnis durchzusetzen?

Danke!
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  #2 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 11:20
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AW: Einstellungsbetrug -> Formulierung im Arbeitszeugnis

Was den "Einstellungsbetrug" betrifft sind m.E. zwei Dinge relevant.

1. Urkundenfälschung > Straftatbestand § 267 StGB
2. AG könnte den AV wegen arglistiger Täuschung anfechten > § 123 BGB

Zitat:
Ist Einstellungsbetrug eine arbeitsrelevante Straftat
(und kann somit im Arbeitszeugnis erwähnt werden)?
Ein Arbeitszeugnis muss grundsätzlich wohlwollend formuliert sein, aber auch Auslassungen können eine sehr deutliche Sprache sprechen.
Straftaten dürfen nur in Ausnahmefällen erwähnt werden, was eine rechtskräftige Verurteilung voraus setzt und das AV aus diesem Grund beendet wurde.

Zitat:
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat A nun, um zumindest
ein befriedigendes Zeugnis durchzusetzen?
Über den Klageweg, aber speziell dieser AN sollte sich vorab zwingend durch einen Anwalt beraten lassen.
In einem Jauchefass sollte man nicht auch noch rum rühren.
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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  #3 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 12:22
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AW: Einstellungsbetrug -> Formulierung im Arbeitszeugnis

Was durchaus noch erwähnenswert ist, ist die Tatsache dass der AG das gezahlte Arbeitsentgelt zurückverlangen kann.
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  #4 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 13:00
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AW: Einstellungsbetrug -> Formulierung im Arbeitszeugnis

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Was durchaus noch erwähnenswert ist, ist die Tatsache dass der AG das gezahlte Arbeitsentgelt zurückverlangen kann.
Wie kommst Du auf diese Schapsidee? Das kann er nämlich nicht.
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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  #5 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 20:05
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AW: Einstellungsbetrug -> Formulierung im Arbeitszeugnis

Danke für die Antworten! :-)

Zitat:
Zitat von Ed van Schleck Beitrag anzeigen
1. Urkundenfälschung > Straftatbestand § 267 StGB
Sehe ich nicht so, da nur eine Kopie der Urkunde
verändert wurde.

Zitat:
Straftaten dürfen nur in Ausnahmefällen erwähnt werden, was eine rechtskräftige Verurteilung voraus setzt und das AV aus diesem Grund beendet wurde.
Soweit ich das sehe gilt das Eingeständnis von A gegenüber
dem AG als "schuldig". Das Arbeitsverhältnis wurde aus diesem
Grund beendet, nur das es eben nicht in den Papieren steht.
Insofern könnte der AG mE das ins Zeugnis aufnehmen, hat er aber
nicht.

Zitat:
In einem Jauchefass sollte man nicht auch noch rum rühren.
Das ist sehr wahr.

Die Sache ist halt, wenn A das Zeugnis nutzt, kriegt er nie
wieder eine Anstellung. Wenn A die Kopie davon verändert,
bleibt er Gangster und kommt in einen Strudel. Wenn er
die ganze Aktion unter den Teppich kehrt und in seinen
Lebenslauf "11 Monate arbeitssuchend" schreibt, wirds auch
mager mit Arbeit.

Danke nochmal für die Ideen.
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  #6 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 20:51
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AW: Einstellungsbetrug -> Formulierung im Arbeitszeugnis

Zitat:
Wie kommst Du auf diese Schapsidee? Das kann er nämlich nicht.
Kennst du nicht den Fall mit dem Juristen, der sich ein Prädikatsexamen gefälscht hat?

Der Arbeitgeber hat dann bei der Uni angefragt, als der RA wegen mangelhafter Leistung aufgefallen ist. Er dufte dann seinen bereits erhaltenen Lohn (ca. 80 000 €) an den AG zurück zahlen.


Edit: Hier haben wir es.

http://wirtschaft.t-online.de/anwalt...47699358/index
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  #7 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 21:27
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AW: Einstellungsbetrug -> Formulierung im Arbeitszeugnis

@casa
die rückzahlung lief über den aufhebungsvertrag. der fall dürfte auch bisschen anders liegen. er ra fiel durch extrem schlechte arbeit auf, das ist hier ja nicht der fall, daher kann auch das gehalt zu recht bezahlt.


@praktitante
ich würde ebenfalls zu ner rechtsanwältin für arbeitsrecht raten. das zeugnis ist "unter aller ***". und da man vorher mit der leitstung offenbar zu frieden war auch keineswegs gerechtfertigt.
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