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Einklagen bei Überlassung?

Dies ist eine Diskussion zu Einklagen bei Überlassung? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.03.2008, 19:54
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Unhappy Einklagen bei Überlassung?

Hallo,

Folgendes fiktive Szenario:

Jemand arbeitet seit 3 Monaten bei einer Leiharbeitsfirma. Vertrag für ein 3/4 Jahr. Diese arbeiten für ein grosses Unternehmen.
Er macht die gleiche Arbeit, wie die Angestellten des Konzerns, bei schlechteren Bedingungen und für weniger Lohn. Anweisungen bekommt er von einem Mitarbeiter des Konzerns, welcher ihn auch zur Arbeit einteilt.
Könnte er sich in das Unternehmen einklagen?


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  #2 (permalink)  
Alt 22.03.2008, 20:09
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AW: Einklagen bei Überlassung?

Hallo,

Zitat:
Zitat von Cirus
Könnte er sich in das Unternehmen einklagen?
Nein. Er hat ja einen Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma (von dem ich mal annehme, dass er gültig ist).

MfG
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  #3 (permalink)  
Alt 22.03.2008, 20:12
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AW: Einklagen bei Überlassung?

Gibt es da nicht ein Gesetz zur Überlassung von Arbeitnehmern wo dieser Vertrag ungültig wird? Und es automatisch zu einem Vertrag zwischen Entleiher und Arbeitnehmer kommt?
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  #4 (permalink)  
Alt 22.03.2008, 21:47
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AW: Einklagen bei Überlassung?

Wohl kaum, denn es wäre das Ende sämtlicher Zeitarbeitsfirmen!
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #5 (permalink)  
Alt 22.03.2008, 23:03
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AW: Einklagen bei Überlassung?

Zitat:
Zitat von Cirus
Und es automatisch zu einem Vertrag zwischen Entleiher und Arbeitnehmer kommt?
Das könnte die Folge sein, wenn der Verleiher keine Überlassungserlaubnis hat.

- http://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__9.html
- http://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__1.html

Ist aber mehr als unwahrscheinlich, dass eine Zeitarbeitsfirma diese Erlaubnis nicht hat.
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