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Eingetragene Lebenspartnerschaft

Dies ist eine Diskussion zu Eingetragene Lebenspartnerschaft innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 09.01.2012, 11:19
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Eingetragene Lebenspartnerschaft

Hallo,

ein Mitarbeiter A ist bei einem Unternehmen U angestellt.
Mitarbeiter A geht eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit seinem Freund ein. Unternehmen U moechte A aus irgendwelchen Gruenden kuendigen. Ist er bei einer Kuendigung gkeich gut geschuetzt wie ein Ehemann mit Frau (z.B. wegen Unterhaltspflicht)?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 18:14
V.I.P.
 
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AW: Eingetragene Lebenspartnerschaft

Wann eine Kündigung ggf. sozial ungerechtfertigt ist, ist abschließend im § 1 Abs.3 KschG aufgeführt:

Zitat:
Ist einem Arbeitnehmer aus dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne des Absatzes 2 gekündigt worden, so ist die Kündigung trotzdem sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat; auf Verlangen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Gründe anzugeben, die zu der getroffenen sozialen Auswahl geführt haben.
Das Gesetz stellt nicht darauf ab, dass Unterhaltspflichten z.B. nur bei Hetero-Ehen bestehen. Entscheidend ist, dass der Gekündigte X zum Unterhalt verpflichtet ist, z.B. gegenüber seinem Lebenspartner.
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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  #3 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 18:45
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AW: Eingetragene Lebenspartnerschaft

Da im fiktiven Fall der Kündigungsgrund nicht genannt war, nur zur Ergänzung: Das oben gesagte gilt nur für betriebsbedingte Kündigungen, nicht für verhaltensbedingte etc.

Sollte aber eigentlich klar sein.
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  #4 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 18:51
V.I.P.
 
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AW: Eingetragene Lebenspartnerschaft

Bei Unterhaltspflicht denke ich in erster Linie an Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt.

Aber nicht an Unterhalt während die Partnerschaft noch besteht.
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