Dies ist eine Diskussion zu Eine Festangestellte auf Teilzeit runterkürzen, einfach so?!?! innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Eine Festangestellte auf Teilzeit runterkürzen, einfach so?!?! Jetzt hat Arzt YZ festgestellt, dass er überbesetzt ist, denn neben Frau X arbeiten noch Frau V und Frau W in der Praxis, beide jedoch nur als Teilzeitkraft. Nun möchte Arzt YZ umstrukturieren und alle Angestellten auf Teilzeit bringen, das wäre das wirtschaftlichste für die Praxis. Also soll Frau X von 38 Stunden auf 26 Stunden runter. Kann Arzt YZ dies einfach so bestimmen, welche rechtlichen Grundlagen gibt es dafür, bzw. wie kann sich Frau X dagegen wehren?!?!? |
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| AW: Eine Festangestellte auf Teilzeit runterkürzen, einfach so?!?! Nein, der AG kann einseitig nicht den Vertrag ändern. Das ginge nur einvernehmlich oder per Änderungskündigung. Wenn wirklich nur der Arzt und drei Beschäftigte in dem Betrieb sind, dann kann man sich aber im Prinzip kaum bis gar nicht dagegen wehren, da das Kündigungsschutzgesetz in Kleinbetrieben keine Anwendung findet. Bei einer Änderungskündigung müsste der AG zumindest die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. |
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| teilzeitanordnung, umstrukturierung, vollzeitbeschäftigung |
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