Dies ist eine Diskussion zu Eigentümer wechselt innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Eigentümer wechselt angenommen eine Firma Z (privates Altenheim)(kein Betriebsrat) das knapp 70 Mitarbeiter beschäftigt wird an Firma S verkauft. Firma Z, welche neben Alten/Krankenpflegern, Reinigungskräften und Wäschereiangestellten sowie Köche und anderes Personal angestellt hat und mit einem rechtkräftigem Arbeitsvertrag (keine Zeitbeschränkung)an sich gebunden hatte. Nun möchte Firma S (neuer Eigentümer) einige Leute (z.B. Reinigungskräfte und Wäschereiangestellte) entlassen und durch Zeitarbeiter ersetzen. Welche Rechte haben diese Leute, manche von ihnen arbeiten teils über 20 Jahre dort, wie lange ist der Kündigungsschutz, bzw besteht eine gesetzliche Abfindung? Die Kündigung ist doch nur wirksam, wenn diese Arbeitsplätze wegfallen würden, was sie aber nicht täten... Außerdem arbeitet Frau D in dem Betrieb seit 10 Jahren und hat mit dem früheren Chef des Heimes einen Weiterbildungsvetrag abgeschlossen und unterschrieben, wonach sie sich dazu verpflichtet nach Abschluss der Weiterbildung (welche 2011 war) mindestens bis 2013 in dem Betrieb zu arbeiten, bei Kündigung müsste Frau D die Kosten für die Weiterbildung selber tragen (einige Tausend Euro). Was passiert nun, wenn S die Firma übernimmt, gilt diese Abmachung auch, und was ist wenn Frau D gekündigt wird? Wie sieht es aus, wenn Frau S selbst kündigt. Außerdem wird es vermutlich so sein, dass Firma S versuchen wird die Arbeitsverträge zu ratifizieren und ggf dahingegend zu ändern, dass die Arbeitskräfte weniger Lohn erhalten. Welche Möglichkeiten haben die Mitarbeiter, einen Betriebsrat gründen ist sicherlich keine schlechte Idee? Wann sollten die Mitarbeiter einen Anwalt zu Rate ziehen? LG Geändert von frage9991 (18.01.2012 um 16:48 Uhr). |
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| AW: Eigentümer wechselt Betriebsübergang § 613a BGB lesen und dann weiter fragen. Zitat:
Zitat:
Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KschG) besteht auf unbestimmte dauer oder zumindest solange die Beschäftigenzahl nicht unter 10 AN sinkt. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Auf keinen Fall freiwillig einen geänderten AV unterschreiben! Das ist das, was sehr vielen AN nach Betriebsübergängen angeboten oder vielmehr angedroht wird. Also Vorsicht! Zitat:
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| AW: Eigentümer wechselt Okay, danke für die ausführliche Antwort, eine Sache wüsste ich noch gerne, hast Du evtl einen Link, der anschaulich erklärt, wie man einen BR bildet und gründet? |
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| AW: Eigentümer wechselt Zitat:
Ich gehe dabei davon aus, dass sicher irgend ein MA Mitglied einer Gewerkschaft ist. Und nochmal: BR gründen ist immer eine gute Idee - es dauert allerdings ein paar Wochen, bis er steht und dann noch mal ein paar, bis er richtig arbeiten kann. Wenn das alles überstanden ist, ist es für die MA allerdings (fast) immer ein Vorteil ihn zu haben. |
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| AW: Eigentümer wechselt Ver.di könnte die richtige Adresse sein. |
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| AW: Eigentümer wechselt Zitat:
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsratswahl http://www.ifb.de/betriebsrat/betrie...sratswahl.html Wenn man als AN sowas vor hat, dann würde ich zuerst grösste Vorsicht walten lassen. Nichts rumposaunen, wirklich nur mit wenigen, absolut vertrauensvollen Kollegen darüber sprechen. Ich bin ebenfalls der Meinung, ohne professionel Hilfe der Gewerkschaft wird es ganz schwer, wenn niemand Erfahrung mit der Durchführung der BR-Wahl hat. Wie gross ist der Betrieb in dem Beispielfall? |
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