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Eigentümer wechselt

Dies ist eine Diskussion zu Eigentümer wechselt innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 16:26
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Eigentümer wechselt

Hallo zusammen,

angenommen eine Firma Z (privates Altenheim)(kein Betriebsrat) das knapp 70 Mitarbeiter beschäftigt wird an Firma S verkauft.

Firma Z, welche neben Alten/Krankenpflegern, Reinigungskräften und Wäschereiangestellten sowie Köche und anderes Personal angestellt hat und mit einem rechtkräftigem Arbeitsvertrag (keine Zeitbeschränkung)an sich gebunden hatte.

Nun möchte Firma S (neuer Eigentümer) einige Leute (z.B. Reinigungskräfte und Wäschereiangestellte) entlassen und durch Zeitarbeiter ersetzen. Welche Rechte haben diese Leute, manche von ihnen arbeiten teils über 20 Jahre dort, wie lange ist der Kündigungsschutz, bzw besteht eine gesetzliche Abfindung? Die Kündigung ist doch nur wirksam, wenn diese Arbeitsplätze wegfallen würden, was sie aber nicht täten...

Außerdem arbeitet Frau D in dem Betrieb seit 10 Jahren und hat mit dem früheren Chef des Heimes einen Weiterbildungsvetrag abgeschlossen und unterschrieben, wonach sie sich dazu verpflichtet nach Abschluss der Weiterbildung (welche 2011 war) mindestens bis 2013 in dem Betrieb zu arbeiten, bei Kündigung müsste Frau D die Kosten für die Weiterbildung selber tragen (einige Tausend Euro).

Was passiert nun, wenn S die Firma übernimmt, gilt diese Abmachung auch, und was ist wenn Frau D gekündigt wird? Wie sieht es aus, wenn Frau S selbst kündigt.

Außerdem wird es vermutlich so sein, dass Firma S versuchen wird die Arbeitsverträge zu ratifizieren und ggf dahingegend zu ändern, dass die Arbeitskräfte weniger Lohn erhalten. Welche Möglichkeiten haben die Mitarbeiter, einen Betriebsrat gründen ist sicherlich keine schlechte Idee? Wann sollten die Mitarbeiter einen Anwalt zu Rate ziehen?

LG

Geändert von frage9991 (18.01.2012 um 16:48 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 17:16
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AW: Eigentümer wechselt

Betriebsübergang § 613a BGB lesen und dann weiter fragen.

Zitat:
Nun möchte Firma S (neuer Eigentümer) einige Leute (z.B. Reinigungskräfte und Wäschereiangestellte) entlassen und durch Zeitarbeiter ersetzen.
Damit wird der neue AG betriebsbedingte Kündigungen nicht durchsetzen können, wenn sich die betroffenen AN per Kündigungsschutzklage wehren.

Zitat:
Welche Rechte haben diese Leute, manche von ihnen arbeiten teils über 20 Jahre dort, wie lange ist der Kündigungsschutz, bzw besteht eine gesetzliche Abfindung?
Kündigungsfrist wenn kein Tarifvertrag angwendet wird, siehe § 622 Abs. 2 BGB. Bei über 20 Jahren also 7 Monate zum Monatsende.
Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KschG) besteht auf unbestimmte dauer oder zumindest solange die Beschäftigenzahl nicht unter 10 AN sinkt.

Zitat:
bzw besteht eine gesetzliche Abfindung?
Anspruch auf eine Abfindung besteht zu 99,99Prozent nicht. Ausnahmen sind in seltenen Fällen in Tarifverträgen vereinbart. Aber gesetzlich: keine Chance. Nicht vom Text des § 1a KschG verwirren lassen, das liest sich für einen Laien viel besser, als es eigentlich ist.

Zitat:
Außerdem arbeitet Frau D in dem Betrieb seit 10 Jahren und hat mit dem früheren Chef des Heimes einen Weiterbildungsvetrag abgeschlossen und unterschrieben, wonach sie sich dazu verpflichtet nach Abschluss der Weiterbildung (welche 2011 war) mindestens bis 2013 in dem Betrieb zu arbeiten, bei Kündigung müsste Frau D die Kosten für die Weiterbildung selber tragen (einige Tausend Euro).
Da müsste man den konkreten Wortlaut der Vereinbarung kennen.

Zitat:
Was passiert nun, wenn S die Firma übernimmt, gilt diese Abmachung auch, und was ist wenn Frau D gekündigt wird? Wie sieht es aus, wenn Frau S selbst kündigt.
Zu ersterem meine ich, tendenziell eher nein. Der AN kann innerhalb der Widerspruchsfrist dem Betriebsübergang seines Arbeitsvertrages widersprechen. Wenn der neue AG oder nach dem Widerspruch der alte AG kündigt, dann muss die Summe natürlich nicht zurück gezahlt werden. Das ist eigentlich logisch. Wenn die Vereinbarung an dieser Stelle was anderes besagt, dann wäre sie unwirksam.

Zitat:
Außerdem wird es vermutlich so sein, dass Firma S versuchen wird die Arbeitsverträge zu ratifizieren und ggf dahingegend zu ändern, dass die Arbeitskräfte weniger Lohn erhalten.
Da muss man als AN aufpassen, sich informieren und am besten halten alle zusammen. Einseitig kann der AG die Arbeitsveträge nicht ändern. Möglich wäre das nur über Änderungskündigungen, gegen die man sich aber auch wehren kann.
Auf keinen Fall freiwillig einen geänderten AV unterschreiben! Das ist das, was sehr vielen AN nach Betriebsübergängen angeboten oder vielmehr angedroht wird. Also Vorsicht!

Zitat:
einen Betriebsrat gründen ist sicherlich keine schlechte Idee?
Das ist generell immer eine gute Idee. Aber das benötigt Zeit, beim normalen Wahlverfahren mindestens 6 bis 7 Wochen. Ob das während des Überganges (vom dem ein AN selten mehrere Wochen vorher erfährt) sinnvoll ist, sei mal dahin gestellt.
Casa likes this.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 20:21
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AW: Eigentümer wechselt

Okay, danke für die ausführliche Antwort, eine Sache wüsste ich noch gerne,

hast Du evtl einen Link, der anschaulich erklärt, wie man einen BR bildet und gründet?
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  #4 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 21:13
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AW: Eigentümer wechselt

Zitat:
Zitat von frage9991 Beitrag anzeigen
hast Du evtl einen Link, der anschaulich erklärt, wie man einen BR bildet und gründet?
Wenn noch niemand im Betrieb damit Erfahrung hat, sollte man sich am Besten an die zuständige Gewerkschaft wenden. Die unterstützen und helfen dabei, dass einem keine formalen Fehler passieren. Man bekommt da sogar richtige Ablaufpläne und Checklisten. Und hat zusätzlich immer einen Ansprechpartner, der einem bei Fragen hilft.

Ich gehe dabei davon aus, dass sicher irgend ein MA Mitglied einer Gewerkschaft ist.

Und nochmal: BR gründen ist immer eine gute Idee - es dauert allerdings ein paar Wochen, bis er steht und dann noch mal ein paar, bis er richtig arbeiten kann.

Wenn das alles überstanden ist, ist es für die MA allerdings (fast) immer ein Vorteil ihn zu haben.
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  #5 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 23:25
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AW: Eigentümer wechselt

Ver.di könnte die richtige Adresse sein.
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  #6 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 07:11
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AW: Eigentümer wechselt

Zitat:
Zitat von frage9991 Beitrag anzeigen
Okay, danke für die ausführliche Antwort, eine Sache wüsste ich noch gerne,

hast Du evtl einen Link, der anschaulich erklärt, wie man einen BR bildet und gründet?
die Wiki-Seite ist sehr umfangreich und sehr gut:
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsratswahl

http://www.ifb.de/betriebsrat/betrie...sratswahl.html

Wenn man als AN sowas vor hat, dann würde ich zuerst grösste Vorsicht walten lassen. Nichts rumposaunen, wirklich nur mit wenigen, absolut vertrauensvollen Kollegen darüber sprechen.

Ich bin ebenfalls der Meinung, ohne professionel Hilfe der Gewerkschaft wird es ganz schwer, wenn niemand Erfahrung mit der Durchführung der BR-Wahl hat. Wie gross ist der Betrieb in dem Beispielfall?
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  #7 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 13:44
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AW: Eigentümer wechselt

Also diese Beispielfirma hat um die 70 Mitarbeiter
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