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Eigenkündigung wg. Umzug Ehepartner (§ 144 SGB III + DA 11/2011 9.1.1. 10))

Dies ist eine Diskussion zu Eigenkündigung wg. Umzug Ehepartner (§ 144 SGB III + DA 11/2011 9.1.1. 10)) innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.12.2011, 17:13
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Eigenkündigung wg. Umzug Ehepartner (§ 144 SGB III + DA 11/2011 9.1.1. 10))

Hallo zusammen,

mal folgendes angenommen:

Ehepartner A kündigt zum 29.2. sein Arbeitsverhältnis.
Neuer AG ist 800 KM entfernt.
Arbeitsbeginn beim neuen AG ist der 1.3. also ein Tag später.

Ehepartner B soll sich voll umfänglich um die Verlagerung des Lebensmittelpunktes sowie um die Auflösung und Verlagerung des bisherigen Wohnsitz zum 1.2. kümmern.

Darf hinsichtlich "§ 144 SGB III Ruhen bei Sperrzeit" Ehepartner B zum 31.12. eigen kündigen, um mit einer Vorlaufzeit von 3 Wochen den Haushalt aufzulösen resp. zu verlagern oder hat Ehepartner B sich dadurch versicherungswidrig nach § 144 SGB III verhalten und wird für 12 Wochen gesperrt?

Nach der Durchführungsanweisung 11/2011 9.1.1. 10) sollte ja grundsätzlich ein Wichtiger Grund vorliegen.

Korrespondiert eine Vorlaufzeit von 3 Wochen und Nachbereitungszeit von 4 Wochen (bis zum Arbeitsbeginn von Ehepartner A) mit der Formulierung "...unmittelbarer zeitlicher
Zusammenhang" aus der DA 11/2011 9.1.1. 10) Seite 45?

Gruß
Bifi

Geändert von Bifi48 (02.12.2011 um 19:43 Uhr).
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Alt 02.12.2011, 19:22
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AW: Eigenkündigung wg. Umzug Ehepartner (§ 144 SGB III + DA 11/2011 9.1.1. 10))

Nach meinem bisherigen Verständnis steht B dem Arbeitsmarkt in der Zeit des Kümmerns um den Umzug nicht zur Verfügung und hat daher keinerlei Anspruch auf ALG.
Aber ich lerne gern was dazu!
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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