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ehemaligen Kunden nach ausscheiden aus Firma kontaktieren

Dies ist eine Diskussion zu ehemaligen Kunden nach ausscheiden aus Firma kontaktieren innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 18:54
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ehemaligen Kunden nach ausscheiden aus Firma kontaktieren

Guten Abend,

folgender AUSGEDACHTER Fall:

Jemand verlässt einen Betrieb und hatte mit einigen Kunden sehr sehr guten Kontakt und Gespräche im Zuge der Kundenberatung.

Nun, nachdem die Person den Betrieb verlässt, will diese Person diese Kunden kontaktieren.

1. Ist das erlaubt ?
2. Wäre es, sofern 1 nicht erlaubt ist, dann wenigestens erlaubt, sich per E-Mail oder so von diesen Kunden eben zu verabschieden ?

Was darf man und was nicht ?


Ich bedanke mich schonmal recht herzlich für die Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 02:14
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AW: ehemaligen Kunden nach ausscheiden aus Firma kontaktieren

Klar darf man den Kunden kontaktieren.

Probleme kann es erst geben, wenn man versucht den Kunden abzuwerben.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 09:15
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AW: ehemaligen Kunden nach ausscheiden aus Firma kontaktieren

Ist das kein Verstoß gegen irgendein Datenschutzgesetz ?

Die Kontaktdaten (Tel. Nr., E-Mail Addy, usw.) hat der Kunde ja der Firma gegeben und man würde die Daten dann ja nun privat nutzen, wenn man aus der Firma ausgeschieden ist.

Wieso könnte es erst dann Probleme geben, wenn man diese Kunden abwerben möchte ?
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  #4 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 11:33
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AW: ehemaligen Kunden nach ausscheiden aus Firma kontaktieren

Was will der auscheidende AN in Wirklichkeit? Möchte er sich lediglich verabschieden oder die Kontakte bei seinem neuen AG nutzen? Und ist das Arbeitsverhältnis in diesem Beispielfall bereits beendet?
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  #5 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 13:54
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AW: ehemaligen Kunden nach ausscheiden aus Firma kontaktieren

Das Arbeitsverhältniss ist, sagen wir mal fristlos beendet worden, aber der Arbeitnehmer klagt dagegen mit guten Aussichten auf eine ordentliche Kündigung.

Der Arbeitnehmer will sich ledeglich von den Kunden verabschieden.
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  #6 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 14:12
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AW: ehemaligen Kunden nach ausscheiden aus Firma kontaktieren

Unter den Umständen würde ich den beauftragten RA befragen, ob es Prozesstechnisch klug ist, die Verabschiedung vorzunehmen. Man kann das auch zu einerm späteren Zeitpunkt nachholen, wenn die Hauptsache vom Tisch ist.
Casa likes this.

Geändert von filter (10.12.2011 um 19:25 Uhr).
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  #7 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 19:07
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AW: ehemaligen Kunden nach ausscheiden aus Firma kontaktieren

Zitat:
Zitat von Orangensaft Beitrag anzeigen
Der Arbeitnehmer will sich ledeglich von den Kunden verabschieden.
Privater Nachrichtenaustausch zwischen Menschen, die sich mal mit einer Ladentheke dazwischen begegnet sind, kann nichts Verwerfliches sein. Solange der Ex-AN nichts tut oder sagt, was seinem Ex-AG zu wirtschaftlichem Schaden gereichen könnte, können Ex-AN und Ex-Kunde labern und Mails schreiben, wie sie wollen. Soweit halte ich es für unnötig, prozesstaktische Asspekte zu berücksichtigen.
Ungeschickt wäre es natürlich, wenn sich so herausstellen würde dass Ex-AN an die Kontaktdaten des Kunden auf rechtswidrige Weise gekommen ist, weil er heimlich die gesamte Adressdatei der Firma auf den USB-Stick gezogen hat.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #8 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 02:41
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AW: ehemaligen Kunden nach ausscheiden aus Firma kontaktieren

Also lieber lassen anstatt ein Risiko einzugehen ?
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  #9 (permalink)  
Alt 13.12.2011, 18:47
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AW: ehemaligen Kunden nach ausscheiden aus Firma kontaktieren

Wenn der
Zitat:
Ex-AN an die Kontaktdaten des Kunden auf rechtswidrige Weise gekommen ist, weil er heimlich die gesamte Adressdatei der Firma auf den USB-Stick gezogen hat
, ja.
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Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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