Dies ist eine Diskussion zu durch Formfehler zum unbefristeten AV? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| durch Formfehler zum unbefristeten AV? ein AN wird z.B. zum 01.01.08 eingestellt. Er erhält ein AV zur Erprobung, befristet bis z.B. 31.12.08. Der AG unterschreibt den Vertrag, datiert auf z.B. 13.12.07. Der AG unterschreibt den Vertrag am z.B. 15.01.08. Sehe ich das richtig, dass hier ein Formfehler vorliegen würde? Für die Rechtsgültigkeit eines Arbeitsverhältnises ist die Schriftform nicht erheblich. (trotz NachwG) D.h. es liegt ab dem 01.01.08 ein Arbeitsverhältnis vor. Die zweiseitige übereinstimmende Willenserklärung wird praktiziert. AN arbeitet, AG zahlt. Hat das verspätete Unterschreiben des AN jedoch nicht zur Folge, dass der Vertrag nicht wirksam ist, mit der Folge, dass die beiden sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befinden?????? LG Katzenauge |
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| AW: durch Formfehler zum unbefristeten AV? Hallo, Zitat:
MfG |
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| AW: durch Formfehler zum unbefristeten AV? Zitat:
Selbst wenn ein Mangel vorläge, wäre der durch die Unterschrift des AN am 15.01.08 geheilt. Der AV ist dehalb wirksam bis zum 31.12.08 befristet. Ob allerdings eine 12monatige Probezeit die zudem noch 100 % der Vertragslaufzeit umfasst rechtens ist, würde ich hier verneinen. |
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| AW: durch Formfehler zum unbefristeten AV? Zitat:
Allerdings meine ich, letztens ein BAG (?) Urteil gesehen zu haben nach dem in einem ähnlichen Fall erkannt wurde dass der AN das Angebot eines befristeten AV angenommen hatte. Zitat:
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: durch Formfehler zum unbefristeten AV? Guten Morgen, (danke für die Antworten) der AN hätte den Vertrag ein paar Wochen nach Arbeitsantritt bekommen und datiert auf den 15.01.08 auch unterschrieben. Ja, beide Vertragspartner hätten eine eigene Unterschriftenzeile mit dem entsprechenden Datum. (AG z.B. am 13.12.07 und AN eine Zeile tiefer separat) Das alleine halte ich für sehr ungewöhnlich und eben meiner Meinung nach hier nicht auch für gefährlich ????????? Der AN bräuchte doch nur Klage zu erheben mit dem Argument von einer Befristung erst seit dem 15.01.08 erfahren zu haben. Da das AV de facto seit dem 01.01.08 besteht, hätte das nicht zur Rechtsfolge, dass hier ein unbefristeter AV vorliegt??? Würde liebend gerne das erwähnte BAG Urteil nachlesen @ van Nille: wo hast Du es gelesen? Weißt Du es noch???? LG Katzenauge |
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| AW: durch Formfehler zum unbefristeten AV? Zitat:
Die Frage ist; Welches Datum der Unterschrift des AG steht auf dem AV? Beginn ist 01.01.08! Gruß Pro |
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| AW: durch Formfehler zum unbefristeten AV? Hallo Pro, Unterschrift AG datiert auf 13.12.07 Unterschrift AN datiert auf 15.01.08 Das TzBfG habe ich ganz ausser Acht gelassen :-( Danke für den Hinweis :-) LG |
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| AW: durch Formfehler zum unbefristeten AV? Zitat:
Hier klicken! Gruß Pro |
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| AW: durch Formfehler zum unbefristeten AV? Zitat:
Allerdings schrieb Katzenauge aber: Zitat:
Und by the way: Nicht der befrsitete Vertrag selber unterliegt der Schriftformerfordernis, sondern nur die Befristungsabrede.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: durch Formfehler zum unbefristeten AV? Zitat:
Zitat:
Gruß Pro |
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