Dies ist eine Diskussion zu Dringend! Zwangsurlaub weil Arbeitgeber den Urlaub nicht auszahlen will? Dringend! innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Dringend! Zwangsurlaub weil Arbeitgeber den Urlaub nicht auszahlen will? Dringend! nehmen wir an, eine Angestellte AN arbeitet bei ihrem Arbeitgeben AG seit mehr als 2.5 Jahren. Jetzt stellte AG und AN feste das AN noch 25 Tage Urlaub hat vom aktuellen und dem letzten Jahr obwohl AN dieses Jahr schon ganz normal Urlaub nahm. AN macht mit der Buchhaltung klar das sie sich den Urlaub auszahlen lassen möchte. So weit so gut. Jetzt kommt der Vorgesetzte von AN und sagt ich möchte nicht das du dir den Urlaub auszahlen lässt und schicke ich dich in den Zwangsurlaub. AN möchte aber keinen Urlaub. Das sie auch noch unheimlich viel zu tun hat und die einzige ist die ihre Arbeit machen kann. Würde sie also Urlaub nehmen müsste sie sowieso wieder Überstunden machen müssen. Frage: Kann der Vorgesetzte von AN verlangen das sie Zwangsurlaub nehmen muss weil der meint er möchte nicht das sie sich das Auszahlen lässt? Danke für Antworten. Gruß, Chris |
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| AW: Dringend! Zwangsurlaub weil Arbeitgeber den Urlaub nicht auszahlen will? Dringend! Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Dringend! Zwangsurlaub weil Arbeitgeber den Urlaub nicht auszahlen will? Dringend Hallo, danke für die Antwort. Nur ziemlich knapp ;-) Die Auszahlung des Urlaubs wurde ja mit der Buchhaltung schon besprochen und durchgerechnet. Also ist die Auszahlung ja doch möglich. Frage: Kann der Vorgesetzte die AN in den Zwangsurlaub schicken weil sie noch zu viel Urlaub hat obwohl die Möglichkeit der Auszahlung besteht? Nehmen wir an der Vorgesetzte meint er möchte nicht das die AN mehr als 2 Wochen mit ins neue Jahr nimmt. Weshalb die AN Zwangsurlaub nehmen soll. Er verdrängt praktisch die Tatsache das eine Auszahlung des gesamten Rest-Urlaubs möglich wäre. Was könnte die AN dagegen tun? Kann sie entscheiden was sie möchte? |
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| AW: Dringend! Zwangsurlaub weil Arbeitgeber den Urlaub nicht auszahlen will? Dringend! Gesetzlich ist die Auszahlung nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zulässig. Ein Arbeitgeber der den Urlaub während eines laufenden Arbeitsverhältnisses auszahlt muss mit dem Klammerbeutel gepudert sein da er dann möglicher Weise doppelt zahlt.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Dringend! Zwangsurlaub weil Arbeitgeber den Urlaub nicht auszahlen will? Dringend Also ist eine Auszahlung gesetzlich gar nicht möglich? Warum müsste der Arbeitgeber dann doppelt zahlen? Steuern oder was ist damit gemeint? Sollte das die Buchhaltung nicht wissen? |
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| AW: Dringend! Zwangsurlaub weil Arbeitgeber den Urlaub nicht auszahlen will? Dringend! Zitat:
Die Gefahr bei der Abgeltung während des laufenden Arbeitsverhältnisses ist dass der AN unter Umständen später ankommt (weil z.B. das Arbeitsverhältnis beendet wird, oder er plötzlich mit Burn-Out daheim sitzt) und feststellt dass ihm widerrechtlich kein Urlaub gewährt wurde und fordert diesen noch einmal ein.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Dringend! Zwangsurlaub weil Arbeitgeber den Urlaub nicht auszahlen will? Dringend Sehe ich das richtig das, wenn der AG den Urlaub trotz des laufendem Arbeitsverhältniss abgeltet, er mit diesem Risiko leben muss? Kann denn letztendlich der Vorgesetzte entscheiden ob der Urlaub ausgezahlt wird oder ob der Urlaub zwangsweise genommen werden muss? Sorry und danke für Antworten :-) |
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| AW: Dringend! Zwangsurlaub weil Arbeitgeber den Urlaub nicht auszahlen will? Dringend Zitat:
Zitat:
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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