Dies ist eine Diskussion zu Dienstzimmer?? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Dienstzimmer?? Arbeitgeber B verlangt vertraglich vom Arbeitnehmer A Hintergrunddienste-d.h. A muß telephonisch permanent erreichbar sein und innerhalb von 15min am Arbeitsplatz sein. Da Arbeitnehmer A ~45min entfernt wohnt, muß er für die Dienste am Arbeitsplatz verbleiben. Ist B verpflichtet für A eine Unterkunft (Dienstzimmer) zu stellen? Falls ja-darf B dafür Miete verlangen? |
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| AW: Dienstzimmer?? Zitat:
![]() Moment mal ... Ist ein Vertrag nicht eine zwei- oder mehrseitige Willenserklärung? Das Ergebnis einer Einigung? A hat "freiwillig" die Verpflichtung übernommen, binnen 15min bei Fuß zu sein. Wäre aber vielleicht noch denkbar, dass die Klausel an irgendwelchen Un-...-keiten scheitert. Wenn nun B dem A "entgegen kommt" und es ihm "erleichtert", seinen vertraglichen Pflichten nachzukommen, kann er sich das horieren lassen. Muss er aber auch nicht.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Dienstzimmer?? Zitat:
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| AW: Dienstzimmer?? Woher war ich mir bloß so sicher, dass die Frage aus diesem Fachbereich kommt? ![]() Ich habe mich ja eigentlich nur an "... verlangt vertraglich ..." verbissen. Was aber nun einem Menschen juristisch zusteht und ob ein Arzt juristisch auch als Mensch zu betrachten ist, weiß ich nicht wirklich. Ich sehe ja eigentlich die Krankenhausleitung in der Pflicht, mit dem Arzt so umzugehen, dass der dann noch in der Lage ist, seinen Patienten zu helfen. Sonst bräucht man ihn ja eigentlich gar nicht. Das scheint möglicherweise etwas fantastisch, aber ohne diese Utopie würde ich mich da nicht mehr rein trauen. Macht die mir also bitte nicht völlig kaputt, ja? Praktisch würde ich aber erwarten, dass es dazu auch Betriebsvereinbarungen gibt oder sind Oberärzte schon wieder was so großes, dass sie nicht mehr als normale Arbeitnehmer zählen?
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Dienstzimmer?? Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Dienstzimmer?? Da ist mir noch eine möglicherweise bedeutsame Frage eingefallen: Zitat:
Ansonsten wäre noch zu klären, ob ein Oberarzt auch noch Arbeitnehmer (Siehe §5 Betriebsverfassungsgesetz, §18 Arbeitszeitgesetz, ...) ist.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Dienstzimmer?? Zitat:
Und klar außerhalb der Arbeitszeit. Zitat:
Wenn ich gebraucht werde, werde ich angerufen (z.B. für ne Notfalluntersuchung) und dann fahr ich in die Klinik. Zitat:
Assistenzarzt in der Klinik leistet Bereitschaftsdienst. Oberarzt hat Hintergrunddienst für o.g. Fälle. Oberarzt muß innerhalb 15min Klinik erreichen können, wohnt aber 45min weg und braucht eben für die Zeit der vom Arbeitgeber geforderten Dienste eine Unterkunft. |
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