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Dienstwagen Laufleistung

Dies ist eine Diskussion zu Dienstwagen Laufleistung innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 14:02
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Dienstwagen Laufleistung

Hallo,

angenommen eine Person bekommt einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Dieser Person wird nachträglich von Dritten mitgeteilt, dass nur eine begrenzte Kilometerleistung gefahren werden darf, weitere Kilometer sollen dann selbst bezahlt werden (17 Cent/km).

In dem Dienstwagenvertrag könnte folgende Passage bezüglich der Konditionen zu finden sein.

"
Die Firmenfahrzeuge werden auf Basis eines Finanzleasing-
Vertrages angeschafft; die Laufzeit des Leasing-Vertrages beträgt in
der Regel 48 Monate mit der tatsächlich nötigen Kilometerlaufleistung des Mitarbeiters.
"

Dabei wird der Wagen als Gehaltsbestandteil behandelt, das heißt die Leasingrate + 85% der Leasingrate als Nebenkosten werden angesetzt.

In den Kosten für das Firmenfahrzeug wären dann enthalten:
· Finanzierungskosten
· Wartungs- und Reparaturkosten
· TÜV
· Sommerreifenersatz
· Winterreifenersatz auf Alufelgen (gemäß Einkaufsbedingungen
des Unternehmens)
· Saisonbedingter Reifenwechsel
· Reifeneinlagerung
· Tankkartengebühr
· Kraftstoffe (außer privaten Fahrten im Ausland)
· GEZ-Gebühren
· Kfz-Steuer
· Öl und Wagenpflege (außer privaten Fahrten im Ausland)
· ADAC-Schutzbrief

Wie ist dies zu interpretieren? Kann dieser Person eine private Nachzahlung drohen?

Geändert von Daniel13 (27.01.2012 um 14:55 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 14:13
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AW: Dienstwagen Laufleistung




Bitte die Forenregeln beachten.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 14:55
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AW: Dienstwagen Laufleistung

Der Fall ist überarbeitet und entspricht hoffentlich den Forenregeln. Danke für den Hinweis
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  #4 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 15:43
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AW: Dienstwagen Laufleistung

Zitat:
Zitat von Daniel13 Beitrag anzeigen
Wie ist dies zu interpretieren? Kann dieser Person eine private Nachzahlung drohen?
Denkbar wären hier Nachzahlungen in zweierlei Hinsicht, einmal an den Arbeitgeber, einmal steuerlich.

Dass der AN von Dritten über die Kilometerbegrenzung der privaten Nutzung erfährt, hat theoretisch nichts zu sagen, es gilt die Vereinbarung gemäß Überlassungsvertrag. Praktisch ist das jedoch ein Hinweis auf eine baldige Konfliktsituation ...

Steuerlich gibt es feste Regeln, wie so ein Dienstwagen zu behandeln ist. Sofern es keine andere Vereinbarung gibt bzw. diese vom Finanzamt nicht anerkannt wird, werden 0,03 % pro Entfernungskilometer Arbeitsweg und pauschal 1 % vom Listenpreis für die private Nutzung als geldwerter Vorteil angesetzt. Eine interne Kilometerbegrenzung bleibt hierbei unberücksichtigt.

In der Praxis wird bei der Gehaltsabrechnung der sich daraus ergebende Betrag zunächst dem Lohn / Gehalt hinzugerechnet, die Abzüge ermittelt und dann o.g. Betrag vom "Nettolohn" wieder abgezogen.

Bei dem genannten Verfahren mit der Leasingrate zzgl. 85 % wird sich unweigerlich eine Differenz ergeben, die sich das Finanzamt wiederholen wird oder aber die man per Einkommensteuererklärung zurückfordern muss.
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  #5 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 16:27
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AW: Dienstwagen Laufleistung

Hallo und vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort!
Leider wurde der Fall unvollständig formuliert .

In diesem Szenario wird der Dienstwagen zusätzlich nach der 1% Regel versteuert.

Die frage ist, ob unter der oben genannten Leasingformulierung eine private Beteiligung bei einer größeren Kilometerleistung erwartet werden kann unter der Annahme, dass in dem Dienstwagenuberlassungsvertrag keine Kilometerbegrenzung enthalten ist, ausschließlich die Formulierung :

Die Firmenfahrzeuge werden auf Basis eines Finanzleasing-
Vertrages angeschafft; die Laufzeit des Leasing-Vertrages beträgt in
der Regel 48 Monate mit der tatsächlich nötigen Kilometerlaufleistung des Mitarbeiters.

Viele Grüße
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  #6 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 16:58
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AW: Dienstwagen Laufleistung

Wie bereits gesagt ... nein.
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