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Dienstannahmeverzug bei Betriebsferien?

Dies ist eine Diskussion zu Dienstannahmeverzug bei Betriebsferien? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 11.12.2011, 13:47
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Question Dienstannahmeverzug bei Betriebsferien?

Hallo,

vielleicht könnt ihr Herrn X bei einem Problem helfen.

Angenommen, er hat diesen Monat eine Tätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber aufgenommen. "Zwischen den Jahren" sind über einen Zeitraum von 2 Wochen Betriebsferien geplant, sagen wir mal 10 Arbeitstage, wie Herr X erst NACH Arbeitsaufnahme erfahren hat. Der Arbeitnehmer hat lt. Arbeitsvertrag 24 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr.

Was muss Herr X konkret beachten, falls er innerhalb der ersten 5 Monate, also bevor er die "angeordneten" Urlaubstage tatsächlich erworben hat, kündigen möchte, so dass er weder die "zuviel verbrauchten" Urlaubstage nacharbeiten muss, noch dass ihm das Gehalt gekürzt wird? Was geschieht, wenn der Arbeitgeber auf Einreichung eines Urlaubsantrags für die Betriebsferien besteht?

Wie verhält sich alles in dem Falle, dass der Arbeitgeber während dieses Zeitraumes kündigt?

Herr X hat zwar Verweise auf 293ff BGB gefunden, wird aber nicht wirklich schlau daraus.

Vielen Dank!

Geändert von Gestern (11.12.2011 um 14:41 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 14:36
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AW: Dienstannahmeverzug bei Betriebsferien?

Zitat:
ich hoffe, ihr könnt Herrn X bei einem Problem helfen.

Angenommen, er hat diesen Monat eine Tätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber aufgenommen.

....
Ich hoffe, ihr wisst, was Herr X meint. Er hat Verweise auf 293ff BGB gefunden, wird aber nicht wirklich schlau daraus.



Was mich bei diesem Forum extrem verwundert ist das Anmeldedatum einiger User. 2006 registriert und 5 Jahre später den ersten Beitrag geschrieben. Wahnsinn!
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  #3 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 15:25
V.I.P.
 
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AW: Dienstannahmeverzug bei Betriebsferien?

hallo,

tut mir leid, das entspricht aus meiner Sicht immer noch nicht den Forenregeln. Und da ist man in diesem Forum wirklich sehr streng. Ich habe mir diese Regeln nicht ausgedacht.
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  #4 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 20:14
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AW: Dienstannahmeverzug bei Betriebsferien?

Offenbar gelten die Aufforderung, die Netiquette zu achten
Zitat:
Zitat von filter Beitrag anzeigen
2006 registriert und 5 Jahre später den ersten Beitrag geschrieben. Wahnsinn!
und die Forenregel, Beiträge nicht in der 1. Person Singular zu verfassen
Zitat:
Zitat von filter Beitrag anzeigen
Ich habe mir diese Regeln nicht ausgedacht.
, nicht für jeden.

Eine sachliche Antwort wäre mal prima, danke!
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  #5 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 23:45
V.I.P.
 
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AW: Dienstannahmeverzug bei Betriebsferien?

Die erste Bemerkung meinerseits war nicht böse gemeint. Es wundert mich nur (wie man z.b. nach so langer Zeit noch das Passwort weiss).

Zitat:
und die Forenregel, Beiträge nicht in der 1. Person Singular zu verfassen

, nicht für jeden.
Es ist nicht die Forenregel, das man seine eigene Person verleugnen soll, sondern das Sachverhalte als fiktive Beispielfälle geschildert werden.


Annahmeverzug nach § 615 BGB passt im Prinzip.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_A...hmeverzug.html

Wenn der AG unbedingt Urlaub gewähren will, der dem AN in dem Umfang noch nicht zusteht, dann könnte man im Fall der Kündigung auf § 5 Abs. 3 BUrlG verweisen. Der ist aber nicht ganz zutreffend, da die Wartezeit noch nicht vorbei ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html
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