Dies ist eine Diskussion zu Dienstannahmeverzug bei Betriebsferien? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| vielleicht könnt ihr Herrn X bei einem Problem helfen. Angenommen, er hat diesen Monat eine Tätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber aufgenommen. "Zwischen den Jahren" sind über einen Zeitraum von 2 Wochen Betriebsferien geplant, sagen wir mal 10 Arbeitstage, wie Herr X erst NACH Arbeitsaufnahme erfahren hat. Der Arbeitnehmer hat lt. Arbeitsvertrag 24 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr. Was muss Herr X konkret beachten, falls er innerhalb der ersten 5 Monate, also bevor er die "angeordneten" Urlaubstage tatsächlich erworben hat, kündigen möchte, so dass er weder die "zuviel verbrauchten" Urlaubstage nacharbeiten muss, noch dass ihm das Gehalt gekürzt wird? Was geschieht, wenn der Arbeitgeber auf Einreichung eines Urlaubsantrags für die Betriebsferien besteht? Wie verhält sich alles in dem Falle, dass der Arbeitgeber während dieses Zeitraumes kündigt? Herr X hat zwar Verweise auf 293ff BGB gefunden, wird aber nicht wirklich schlau daraus. Vielen Dank! Geändert von Gestern (11.12.2011 um 14:41 Uhr). |
| |||
| AW: Dienstannahmeverzug bei Betriebsferien? Zitat:
![]() Was mich bei diesem Forum extrem verwundert ist das Anmeldedatum einiger User. 2006 registriert und 5 Jahre später den ersten Beitrag geschrieben. Wahnsinn! |
| |||
| AW: Dienstannahmeverzug bei Betriebsferien? hallo, tut mir leid, das entspricht aus meiner Sicht immer noch nicht den Forenregeln. Und da ist man in diesem Forum wirklich sehr streng. Ich habe mir diese Regeln nicht ausgedacht. |
| |||
| AW: Dienstannahmeverzug bei Betriebsferien? Offenbar gelten die Aufforderung, die Netiquette zu achten Zitat:
, nicht für jeden. Eine sachliche Antwort wäre mal prima, danke! |
| |||
| AW: Dienstannahmeverzug bei Betriebsferien? Die erste Bemerkung meinerseits war nicht böse gemeint. Es wundert mich nur (wie man z.b. nach so langer Zeit noch das Passwort weiss). Zitat:
Annahmeverzug nach § 615 BGB passt im Prinzip. http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_A...hmeverzug.html Wenn der AG unbedingt Urlaub gewähren will, der dem AN in dem Umfang noch nicht zusteht, dann könnte man im Fall der Kündigung auf § 5 Abs. 3 BUrlG verweisen. Der ist aber nicht ganz zutreffend, da die Wartezeit noch nicht vorbei ist. http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Onlinehandel und Betriebsferien | Kaufrecht / Leasingrecht | 28.07.2008 15:33 |
| Jahresurlaub - Betriebsferien | Arbeitsrecht | 25.10.2007 20:45 |
| Betriebsferien | Arbeitsrecht | 14.03.2007 11:06 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios