Dies ist eine Diskussion zu Die AUB als solche, wie ist damit umzugehen? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Die AUB als solche, wie ist damit umzugehen? Auf den beiden Teilen der AUB, die der Arzt üblicherweise pflichtgemäß seinem Patienten aushändigt, steht doch aufgedruckt, wozu welches Blatt dienen soll: Einmal "Zur Vorlage bei der Krankenkasse" und einmal "Zur Vorlage beim Arbeitgeber. Und im EntgFG §5 Absatz 1 steht geschrieben: ... Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Abgeben, übergeben, einreichen, ... steht da nirgends! Es geht dann weiter mit: Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, dass der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird. Das kann also nicht der Zettel sein, den der Patient "Zur Vorlage bei der Krankenkasse" ausgehändigt bekommt, womit das oben erwähnte Thema zumindest mal in der juristischen Theorie endgültig geklärt sein sollte. Ich hätte jetzt gern repräsentativ praktische Erfahrungen gesammelt, was passiert, wenn man eben den Zettel vorlegt und dann wieder zurück haben will. Hat jemand vielleicht Zeit, Möglichkeit und Nervenstärke, das mal sicher zu erforschen?
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! Geändert von motzmecker (18.05.2012 um 22:56 Uhr). |
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| AW: Die AUB als solche, wie ist damat umzugehen? Da Hannelore ja nun wohl so einen Zettel bekommen hat, könnte sie das am Montag mal repräsentativ für uns alle versuchen und uns ihre Forschungsergebnisse mitteilen. ![]() Eine linguistisch versierte Krankenkassenangestellte kann der Hannelore dann möglicherweise den Sachverhalt und ihren Irrtum erklären.
__________________ "Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten." Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Die AUB als solche, wie ist damit umzugehen? Hannelore - so weiß ich aus sicherer Quelle - mangelt es an Nervenstärke. Zitat:
"In jeder Organisation gibt es eine Person, die Bescheid weiß. Diese muss entdeckt und gefeuert werden, sonst kann die Organisation nicht funktionieren. C.N.Parkinson" Die meisten Krankenkassen funktionieren sehr stabil!
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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