Dies ist eine Diskussion zu Deutsche Stellenbeschreibung innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Deutsche Stellenbeschreibung Vorab: es existiert ein Entgelttarifvertrag, der die verschiedenen Entgeltgruppen aufführt und grob aufgeführt ist, welche Verantwortung/selbstständige/ eigenverantworliche Tätigkeit zu welcher Eingruppierung gehört 1. Hat der Arbeitnehmer hier in Deutschland ein Anrecht auf eine Stellenbeschreibung in deutsch ? .... oder kann sie auch chinesisch; französisch usw sein Dazu gibt es im BR Streitgespräche 2. Muss der Arbeitgeber dem BR bei einer z.B. Versetzungsanhörung (wechsel in einen neuen Job) eine Stellenbeschreibung beifügen ? Und muss diese in deutsch sein ? Dazu gibt es im BR Streitgespräche Falls ihr JA sagt, gibt es hierzu etwas gesetzliches ? etwas was man aufklappen kann und reinschauen kann ? Danke |
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