Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Details im Arbeitsvertrag so "hinnehmbar"?

Dies ist eine Diskussion zu Details im Arbeitsvertrag so "hinnehmbar"? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

Like Tree5Likes

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 05.05.2012, 18:58
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 186
Keine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Details im Arbeitsvertrag so "hinnehmbar"?

Hallo
Nehmen wir mal an A möchte gerne bei Firma B anfangen.
B lässt A einen Arbeitsvertrag zukommen in dem folgende Sätze drin stehen:

Satz 1:
Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit von über zwei Monaten im Kalenderjahr verringert sich der Anspruch auf den zusätzlichen Urlaub für jeden weiteren Monat um ein Zehntel, in dem der Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung hat.

Satz 2:
Der zusätzliche Urlaub verfällt auch, soweit er bis zum 31. März des Folgejahres wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten nicht genommen werden konnte. Ein Abgeltungsanspruch entsteht soweit nicht.

Nun folgende Fragen:
Was bedeutet Satz 1 genau?
Ist Satz 2 so "hinnehmbar"?

Gruß
Berliner
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 05.05.2012, 19:11
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2.491
94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)  
AW: Details im Arbeitsvertrag so "hinnehmbar"?

Satz 2 dürfte unwirksam sein, da diese Regelung gegen geltendes Recht verstößt.

Satz 1 ist m.e. wirksam, so lang die Dauer des Sonderurlaubes exakt bezeichnet ist UND natürlich ein Mindesturlaub von 4 Wochen pro Jahr verbleibt.
__________________
Raum: Ostthüringen
Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht
Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht

"Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase."
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 05.05.2012, 20:13
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 186
Keine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Details im Arbeitsvertrag so "hinnehmbar"?

Es ist im Vertrag keinerlei Anmerkung bezüglich Sonderurlaubs.

Es gibt nur die "normalen" 30 Tage.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 05.05.2012, 20:28
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2.491
94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)  
AW: Details im Arbeitsvertrag so "hinnehmbar"?

Dann ist die Klausel entweder unwirksam oder bezieht sich auf zusätzlichen Urlaub, also Urlaubstage, die über die 30 Tage hinausgehen.


Mangelhafte oder nicht konkrete Formulierungen gehen zu Lasten des Arbeitgebers.
__________________
Raum: Ostthüringen
Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht
Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht

"Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase."
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 05.05.2012, 20:39
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 186
Keine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Details im Arbeitsvertrag so "hinnehmbar"?

A hat doch noch etwas gefunden. Das ist wohl gemeint.

Der Urlaub beträgt derzeit 30 Arbeitstage je Kalenderjahr. Er setzt sich zusammen aus dem Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz, der vorrangig zu nehmen und zu gewähren ist, und 10 weiteren Arbeitstagen. Sofern sich die gesetzlichen Urlaubsansprüche nach dem Bundesurlaubsgesetz erhöhen, reduzieren sich die vertraglichen Zusatzurlaubsansprüche im Verhältnis entsprechend.

---------------

Das müsste ja dann bedeuten, 20 Tage Mindesturlaub und 10 Tage "Sonderurlaub".

Also werden bei Krankheit diese 10 Tage angepackt oder?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 05.05.2012, 21:25
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2.491
94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)  
AW: Details im Arbeitsvertrag so "hinnehmbar"?

Sieht so aus.


Aber die Klausel ist seltsam. Da müsste vielleicht mal einer unserer Experten drüber schauen.


Gibt es einen Tarifvertrag?
__________________
Raum: Ostthüringen
Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht
Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht

"Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase."
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 05.05.2012, 21:31
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 1.636
97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)  
AW: Details im Arbeitsvertrag so "hinnehmbar"?

Das ganze nennt sich ja nicht "Sonderurlaub" - was auch was ganz anderes ist - sondern "Zusatzurlaub".

Ich habe allerdings eine solche Regelung noch nie gesehen und bin erstaunt, was sich Arbeitgeber so alles einfallen lassen können.

Da aber ja auch die 10 zusätzlichen Urlaubstage vertraglich vereinbart sind, also ganz normale Urlaubstage sein müssten, die über den Vertrag festgeschrieben sind, hat der AN ja eigentlich Anspruch auf diese insgesamt 30 Tage.

Ob die Regelung des Verrechnens der 10 Tage mit Krankheitstagen dann noch haltbar ist, wage ich zu bezweifeln - ich kann mich aber auch irren. Wie gesagt, ich habe so etwas noch nie gesehen.
__________________
"Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten."

Johann Wolfgang von Goethe
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 05.05.2012, 21:49
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 186
Keine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Berliner-1961 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Details im Arbeitsvertrag so "hinnehmbar"?

Für A ist der Vertrag erstmal befristet auf 1 Jahr. Und A war bisher nie 2 Monate pro Jahr krank sondern eher sehr selten bis nie.

A kommen die Klauseln ebenfalls etwas "komisch" vor und wollte daher mal nachfragen.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 05.05.2012, 22:17
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2.491
94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)  
AW: Details im Arbeitsvertrag so "hinnehmbar"?

Kann aber immer passieren, dass man verunfallt o.ä.


Streiten kann man sich später immer noch, wobei ich im Moment aber davon ausgehe, dass die 1. Klausel wirksam und die 2. Klausel unwirksam ist.

Die Folge, wenn man tatsächlich 12 Monate krank ist, wäre, dass man lediglich den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen (bei einer 5 Tage-Woche) oder 24 Tage (bei einer 6-Tage-Woche) hat.

Bezüglich der 2. Klausel könnte man die Urlaubsabgeltung noch nach dem 31.03. des Folgejahres beanspruchen.
__________________
Raum: Ostthüringen
Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht
Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht

"Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase."
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 06.05.2012, 02:19
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.278
84% positive Bewertungen (1278 Beiträge, 76 Bewertungen)84% positive Bewertungen (1278 Beiträge, 76 Bewertungen)84% positive Bewertungen (1278 Beiträge, 76 Bewertungen)84% positive Bewertungen (1278 Beiträge, 76 Bewertungen)84% positive Bewertungen (1278 Beiträge, 76 Bewertungen)84% positive Bewertungen (1278 Beiträge, 76 Bewertungen)84% positive Bewertungen (1278 Beiträge, 76 Bewertungen)84% positive Bewertungen (1278 Beiträge, 76 Bewertungen)84% positive Bewertungen (1278 Beiträge, 76 Bewertungen)84% positive Bewertungen (1278 Beiträge, 76 Bewertungen)  
AW: Details im Arbeitsvertrag so "hinnehmbar"?

Zitat:
Zitat von Kerzenlicht Beitrag anzeigen
Ob die Regelung des Verrechnens der 10 Tage mit Krankheitstagen dann noch haltbar ist, wage ich zu bezweifeln - ich kann mich aber auch irren. Wie gesagt, ich habe so etwas noch nie gesehen.
Da kämen mir spontan Begriffe wie "freiwillige Arbeitgeberleistungen" und "betriebliche Übung" in den Sinn.

So als Fragestellung;
Ist es nicht so, dass der AG "übertarifliche" und "freiwillige" Zusatzleistungen jeder Zeit rückgängig machen kann?
Da gibt es nach meiner Erinnerung aber Schranken eben in Bezug auf betriebliche Übung, genaue Formulierung im AV und Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Da müsste ich aber gezielt recherchieren, wie es sich da verhält.
Tendenziell würde ich aber meinen, dass dies ok. geht, zumal es sich um einen 1-Jahres Vertrag handelt, und die betriebl. Übung somit obsolet wird.
__________________
Gesetzliche Betreuerin, zusätzlich Beistand für Alg 2 Empfänger, kümmert sich um Wohnungslose, Menschen in Notunterkünften, sozial schwache und geistig behinderte Menschen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Arbeitsvertrag versteigern "lustig" strafbar? Verbraucherrecht 11.12.2009 17:17
Am 17. Juli und am 14. August 2009: Details vor Ort über den "akkreditiertesten" deutschen MBA Nachrichten: Wissenschaft 21.06.2009 18:00
Arbeitsvertrag mit Klausel "Überstunden nicht auszahlbar" und Kündigung Arbeitsrecht 11.06.2008 11:11
"Falsche" Berufsbezeichnung im Arbeitsvertrag? Arbeitsrecht 01.02.2007 09:30
Kündigungsfrist bei mündlich geschlossenem "Arbeitsvertrag" (Vollzeit/Gaststätte) Arbeitsrecht 16.09.2005 20:17





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arbeitsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios