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Darf ein Arbeitgeber soetwas?

Dies ist eine Diskussion zu Darf ein Arbeitgeber soetwas? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 12.04.2007, 07:41
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Unhappy Darf ein Arbeitgeber soetwas?

Hallo,


also folgendes Thema,


Frau K. arbeitet bei einem Großunternehmen, hat einen Arbeitsvertrag von 8 Monaten und 100Std monatlich, Arbeitet aber 160 Std monatlich ca.

Frau K. War in 6 Monaten 5 Tage krankgeschrieben, nun darf Frau K. nicht mehr so viel Arbeiten durch den Arbeitgeber.

Nun durch die 5 Tage die Frau K. krank war meinte die Arbeitgeberin, das sie sich erholen soll und teilte Sie nun so ein das sie diesen monat nur höchstens 70Std Arbeitet. Wenn sie die 3 Krankentage dazuzähle wären es ca. 90Std


Das würde in etwas bei ihr so ausfallen

Gesamt Stunden 90,50 Std
Einkommen Brutto 594,75 €
Abzüge 148,69 €

Einkommen Netto 446,06 €


Somit würden ihr mindestens 150 Euro zum Leben fehlen und kann ihre Rechnungen nicht zahlen.


Darf der Arbeitgeber sowas machen?



Danke für Antworten

Geändert von cRisPy (12.04.2007 um 08:11 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 12.04.2007, 08:45
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AW: Darf ein Arbeitgeber soetwas?

Desweiteren steht bei Frau K. Im Arbeitsvertrag soetwas

"Der Arbeitnehmer wird als gastgewerbliche Aushilfe insbesondere wegen der durch Feiertage bedingten Mehrarbeit eingestelltund hat keinen Anspruch auf Leistungn nach § 4 Zi.2.2 MTV-SG Der Mitarbeiter soll eine Tätigkeit als Mitarbeiter im Rotationssystem [...] Ausüben."

"Arbeitszeit: Der Arbeitnehmer erklärt sich ausdrücklich und unwiderruflich damit einverstanden das eine Jahresarbeitzeit vereinbart wird. Es wird eine Jahresarbeitszeit von 800Std vereinbart"


Heisst das, das sie nur auf Aushilfe eingestellt ist? ihr vertrag gilt nur 8 monate umgerechnet wären das normal 100Std im monat.

Ansonsten 66 Std im monat... ?! Ihr ist gesagt worden das es ein teilzeitvertrag wäre
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  #3 (permalink)  
Alt 12.04.2007, 09:58
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AW: Darf ein Arbeitgeber soetwas?

Wenn im Vertrag steht, "Nebenbeschäftigung: Der Arbeitnehmer verpflichtet sich im übrigen, den arbeitgeber über beginn und ende anderweitiger erwerbstätigkeiten unverzüglich schriftlich und unterrichten, ohne daß es einer besonderen Aufforderung bedarf."


Heisst es sie kann ohne erlaubniss eine andere Arbeit nebenbei noch suchen? Muss s dann nur melden?


Zitat:
Was steht denn zu den Arbeitszeiten sonst noch im Vertrag?
3,2. Mehrabeit, die über die obergrenze des Jahresarbeitzeit von maximal 2076 stunden hinausgeht wird mit 33% mehrarbeitszuschlag entweder ausbezahlt oder in freizeit in gleicher höhe abgegolten, und zwar nch ablauf der jeweils vereinbarten jahreszeitarbeit. ein anderer mehrarbeitszuschlag wird nicht gezahlt.


3,3 der arbeitgeber führ für den arbeitnehmer ein jahresarbeitszeitkonto welches monatlich aktuallisiert wird und dem arbeitnehmer zur einsicht jederzeit zur verfügung steht.


naja sonst steht nicht viel im vertrag. nur eben die vergütungsgruppe und sowas von TG 1 und so weiter.
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Alt 12.04.2007, 11:49
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AW: Darf ein Arbeitgeber soetwas?

Hallo,

Bei einer Jahresarbeitszeit von 800 h sind das - im Durchschnitt - ca. 66 h im Monat. Wenn sonst nichts konkretes zur Arbeitszeit vereinbart ist, bedeutet das m.E., dass die Arbeitszeit variieren kann. Dann sinds eben in einem Monat mal mehr Stunden und im anderen weniger.

Welches Bundesland ist es denn?

MfG
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Alt 12.04.2007, 11:58
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AW: Darf ein Arbeitgeber soetwas?

Zitat:
Zitat von Oliverk71
Frau K sollte herausfinden, ob der AG einer Gewerkschaft angehört
AG gehören keiner Gewerkschaft an.

MfG
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  #6 (permalink)  
Alt 12.04.2007, 12:46
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AW: Darf ein Arbeitgeber soetwas?

Ist die AN in der Systemgastronomie tätig?
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Alt 12.04.2007, 14:24
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AW: Darf ein Arbeitgeber soetwas?

Danke Oliver!

Dann dürfte es wohl der MTV sein -> http://www.rechtsrat.ws/tarif/doks/system-mtv.htm
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  #8 (permalink)  
Alt 12.04.2007, 18:01
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AW: Darf ein Arbeitgeber soetwas?

Hm da steht viel, auf der Seite ich glaube wenn Frau K. zur NGG geht wird ihr um einiges mehr geholfen? Da sie sich dort Tipps holen kann?
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  #9 (permalink)  
Alt 12.04.2007, 18:16
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AW: Darf ein Arbeitgeber soetwas?

Zitat:
Zitat von cRisPy
Hm da steht viel, auf der Seite ich glaube wenn Frau K. zur NGG geht wird ihr um einiges mehr geholfen? Da sie sich dort Tipps holen kann?
Freilich ... wenn sie Mitglied ist.
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  #10 (permalink)  
Alt 12.04.2007, 18:28
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AW: Darf ein Arbeitgeber soetwas?

Denke diese Dame interessiert sich gar nicht mal so sehr über ihr eigenes Thema


Sodann sollten auch wir uns den Kopf nicht,........ .,oder???

Lg.
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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