Dies ist eine Diskussion zu Chef erkundigt sich beim Arzt nach Gesundheitszustand innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Chef erkundigt sich beim Arzt nach Gesundheitszustand mir ist bekannt, dass sich der Arbeitgeber keine Auskunft über die Diagnose eines Untergebenen einholen darf. Frage 1: Ist die o.g. Aussage so richtig, also, dass er sich gar nicht erst erkundigen darf? Oder aber, dass er keine Antwort erhält? Frage 2: Wie sieht es dann im folgenden Fall aus: Chef ruft beim Arzt an, und erkundigt sich, ob dem Untergebenen die Mitteilung zuzumuten sei, dass ihm bestimmte Arbeitsaufgaben entzogen worden sind. Ich freue mich, wenn mir jemand eine Quelle angeben kann, wo ich dies nachlesen und zitieren kann. Vielen Dank und freundlichen Gruß Boston |
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| Hallo, ich bin kein Jurist, aber ich wüßte jetzt keinen Grund, warum es einem AG verboten sein sollte einen Arzt irgendwas zu fragen. Allerdings hat ein Arzt grundsätzlich eine Schweigpflicht (nur nicht gegenüber der Krankenkasse, diese hat sich schon bei Vertragsschließung vom Patient die Entbindung von der Schweigepflicht gesichert) Demzufolge darf der Arzt überhaupt keine Auskunft über irgendeinen Gesundheitszustand geben und sollte er das ohne Zustimmung des Patienten getan haben, dann hätte man rechtliche Möglichkeiten gegen ihn. In wieweit eine Frage wie unter 2. beschrieben beantwortet werden darf weiß ich nicht. Normalerweise gibt der Arzt nur eine Auskunft darüber ob ein AN arbeitsfähig ist oder nicht und dies macht er über die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und die bekommt der AN, ob er sie dem AG übergibt oder nicht, liegt dann nicht mehr in seinem Ermessen. Allerdings steht darauf keine Diagnose (zumindest nicht auf dem Teil den der AG bekommen soll) so daß auch hier keine Informationen an den AG weitergegeben werden müssen, die ihn nichts angehen. Eine Frage wie unter 2. würde ich also auch unter die Schweigepflicht zählen, so daß der Arzt sie diese nicht geben darf. (Bei nahen Angehörigen könnte ich eine solche Auskunft eines Arztes allerdings menschlich verstehen und vielleich ist er dann ja sogar berechtigt ... ich weiß es nicht) Nur sehe ich in dem Fall keine Handhabe gegen den AG, denn der hat wohl nicht gegen irgendwelche Gesetze verstoßen und hätte diese erwähnte Mitteilung vermutlich auch ohne Auskunft des Arztes gemacht (vielleicht hat er sogar keine bekommen?) Wenn es eine Handhabe gibt, dann evt. gegen den Arzt. Gruß Huutsch |
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| Hallo Huutsch, vielen Dank für deinen Beitrag. Möglicherweise habe ich mich nicht klar ausgedrückt. Wegen der Auskunftserteilung sind wir uns einig, hier kommt eindeutig die Schweigepflicht des Arztes zum Tragen. Darum ging es mir auch nicht. Sondern um die Frage, ob der Chef eine Information vom Arzt überhaupt einholen darf. Nun mag man ja sagen, naja, fragen kann man ja. Aber nicht immer. Bei meinen weiteren Recherchen bin ich auf den Datenschutz gekommen. In diesem Fall Landesdatenschutzrecht. Danach wäre es möglich, dass der Chef eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, wegen unerlaubter Erhebung von Daten. Das ist nun zu prüfen. Vielleicht könnte diese Information für andere Ratsuchende einmal ein hilfreicher Hinweis sein. Wer denkt in arbeitsrechtlichen Verfahren schon an das (Landes-) Datenschutzgesetz? Mit freundlichem Gruß Boston |
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