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Cafegespräch mitschneiden

Dies ist eine Diskussion zu Cafegespräch mitschneiden innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 16:57
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Cafegespräch mitschneiden

Mal angenommen ein Unternehmen systematisiert den Abbau seiner Mitarbeiter via vorheriger Denunzierung durch Unterstellungen und "Anschrei-Gesprächen" um dann in einer eigentlich gemütlich angedachten Einladung auswärts (z.B. Restaurant) diesen Mitarbeiter im 3er Zangen-Gespräch (2 Chefs -1 Mitarbeiter) zum Aufhebungsvertrag oder zur Kündigung zu bewegen. Ebenfalls mit Anschuldigungen und "man meint es ja nur gut". Dürfte man allgemein in solcher Umgebung bei mehr als 2Personen ein solches Gespräch auch ohne Ankündigung mitschneiden?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 17:13
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AW: Cafegespräch mitschneiden

Grunsätzlich darf man das nicht.

http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html


Und ein Rechtfertigungsgrund (Notwehr, Notstand...) ist aus deiner Schilderung auch nicht ersichtlich.

Lieber sein lassen.

Gruß
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  #3 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 17:46
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AW: Cafegespräch mitschneiden

Mal angenommen eine vierte Person platziert sich in der Nähe, zb am Nachbartisch und kann auf Grund der Gesprächslautstärke dem Gespräch folgen. Wäre diese Person als Zeuge zulässig?
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  #4 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 19:27
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AW: Cafegespräch mitschneiden

klar... im Übrigen auch das Personal im Restaurant oder sonstige Gäste. Wenn diese Vorgehensweise im Unternehmen üblich ist, sollten auch andere (ehemalige) Mitarbeiter ein solches Vorgehen bestätigen können.

Zitat:
Zangen-Gespräch
ist eine nicht unübliche Masche.

Ich würde vorher ankündigen, dass man seinen Anwalt zum Gespräch mitringen wolle und ohne dessen Ratschlag ohnehin nichts unterschreiben würde. Da viele Unternehmen auf Streitigkeiten mit irgendwelchen Anwälten und auf Prozesse vor dem Arbeitsgericht keine Lust haben, wird oft schon allein aufgrund der Drohung zurückgerudert.


Geht man am Ende doch allein hin, sollte man in der Regel besser nichts unterschreiben...Ist es nun doch passiert, sollte man schleunigst zum Anwalt um z.B. überprüfen lassen, ob eine etwaige Unterschrift dadurch, dass sie eventuell durch sittenwidriges Verhalten des überlegenen Arbeitgebers erreicht wurde, nichtig sein könnte...

Also dann liebe Grüße
Siobhan
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  #5 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 19:36
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AW: Cafegespräch mitschneiden

Was spräche dagegen, diese Person ganz offen mitzubringen? Das darf man sogar bei der Arbeitsagentur.

Wenn man sich aber auf "sowas" vorbereitet, kann man sicher von vorherein davon ausgehen, dass die andere Seite genau darauf geübt ist, die Grenzen des Erlaubten nur beinahe gar nicht zu überschreiten.
Die 2.Person ist zum Mut machen nötig, zu mehr braucht man sie eigentlich nicht, wenn man sich behalten kann, dass man dort auf keinen Fall etwas unterschreibt oder sonst irgendwie verbindlich erklärt. Und man darf sich auch während des Gesprächs selbst Notizen machen. Wenn man das durchhalten kann, ist das wahrscheinlich effektiver, als wenn die ganze Kumpelclique oder Verwandschaft "ganz zufällig" in dem selben Lokal sitzt. Die offen mitgebrachte Person könnte dann sogar mit in ein anderes Lokal kommen, falls der AG die Einladung "spontan" abändert, die heimlichen Ohren haben dabei dann auch praktische Schwierigkeiten.


Der heimliche Zeuge riskiert anscheinend auch, dass seine Aussage nicht allzu viel gilt.
Siehe auch Mithören eines Telefongesprächs
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  #6 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 20:39
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AW: Cafegespräch mitschneiden

Zitat:
Zitat von motzmecker
Der heimliche Zeuge riskiert anscheinend auch, dass seine Aussage nicht allzu viel gilt.
Siehe auch Mithören eines Telefongesprächs
vorsicht, das ist nicht vergleichbar. in dem alten thread geht es um heimliches mithören eines telefonats, das ist nicht erlaubt. mithören in einem caffee ist allerdings absolut legal.
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  #7 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 21:30
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AW: Cafegespräch mitschneiden

Hm, magst recht haben. vielleicht aber auch nicht, ich halte die Situation insofern für vergleichbar, dass dort auf der einen Seite bewusst und heimlich jemand mitgehört hat, wovon die andere Seite nichts wusste. Dass das eigentliche Gespräch per Telefon geführt wurde, finde ich unwesentlich. Ich hatte aber auch noch ein Thema gefunden, dort sollte ein heimlicher Zeuge während des Gesprächs angerufen werden,der dann eben so schweigend mithörte, da gab es keine Einwände hier im Forum.

Soweit dazu. Hierher hab ich aber deshalb noch mal geklickt, weil ich noch folgendes loswerden wollte:
Es sollte aber auch erlaubt sein, spätestens dann, wenn das Gespräch brenzlig wird, Diktiergerät oder Handy aus der Tasche zu ziehen und ganz offen darum zu bitten, das weitere Gespräch mitschneiden zu dürfen. Damit wäre §201StGB außen vor. Falls das verweigert wird, muss man das Gespräch dann eben beenden und darum bitten, konkrete Vorschläge und Erwartungen schriftlich mitgeteilt zu bekommen.
Als letzten Rettungsanker hatte ich mir auch schon selbst mal zurecht gelegt, eine in ähnlicher Situation von mir abgegebene Willenserklärung wegen "situationsbedingter zeitweiliger Geschäftsunfähigkeit" im Nachhinein für nichtig zu erklären. Da meine Spekulation aber aufgegangen ist, dass die andere Seite noch weniger als ich an einer gerichtlichen Überprüfung des Geschehens interessiert war, kann ich nicht sagen, ob das immer hilft.
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  #8 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 21:52
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AW: Cafegespräch mitschneiden

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
...ich halte die Situation insofern für vergleichbar, dass dort auf der einen Seite bewusst und heimlich jemand mitgehört hat, wovon die andere Seite nichts wusste.
??? in einem caffee sollte es auch dem dümmsten chef klar sein, dass am nebentisch leute mithören.

darum gehts aber nicht: es geht nicht um "heimliches mithören" an sich. du kannst jemanden unterm tisch verstecken, der kann sonstwas heimlich mithören.

du darfst nur nicht ein telefongespräch mithören, weil das unter § 201 (2) stgb fällt.


Zitat:
Dass das eigentliche Gespräch per Telefon geführt wurde, finde ich unwesentlich.
ist es aber nicht. das ist strafbar nach 201 stgb, weil das telefon ein abhörgerät ist.


Zitat:
Ich hatte aber auch noch ein Thema gefunden, dort sollte ein heimlicher Zeuge während des Gesprächs angerufen werden,der dann eben so schweigend mithörte, da gab es keine Einwände hier im Forum.
dann hab ich das wohl nicht gelesen...

auch das fällt unter §201 stgb. das telefon ist ein abhörgerät.


Zitat:
"situationsbedingter zeitweiliger Geschäftsunfähigkeit"
das geht höchstens, wenn man vorher ne flasche vodka getrunken hat. ansonsten is es unsinn (sorry ).
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  #9 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 22:22
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AW: Cafegespräch mitschneiden

im Übrigen...

in der Regel greift der Arbeitgeber genau deswegen auf diese Masche zurück, da er keinen Kündigungsgrund vorweisen kann um den Mitarbeiter entlassen zu können.

Mit dieser Erkenntnis sollte man daher ganz gelassen ins Gespräch gehen und sich von der Säbelrasslerei nicht beeindrucken lassen.


bezüglich der Frage ob Zeugen sozusagen im Cafe postiert werden können stimme ich zeiten vollkommen zu.
Natürlich sind diese Zeugenaussagen gänzlich verwertbar. Die Crux weshalb heimliche Mitschnitte strafbar sind, ist darin zu sehen, dass hierdurch die scheinbare vertrauliche Situation (dieses unter vier Augen Prinzip) in der bestimmte Worte gesprochen werden, missbraucht wird. Zudem wird auch das Selbstbestimmungsrecht eines heimlich Abgehörten verletzt.

Postiert man hingegen Zeugen oder sind Zeugen zufällig vorhanden, wird keine vermeintliche Vertrauenssituation suggeriert. Der AG kann selbst entscheiden, ob seine Worte vor den Zeugen öffentlich werden, immerhin sieht er sie ja.

Ach ja, ansonsten gibt es auch Momente in denen heimliche Tonbandmitschnitte zumindest vor dem Zivilgericht Verwertung finden können:

OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2008, Az. I-20 U 151/07


Also dann liebe Grüße
Siobhan
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  #10 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 23:55
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AW: Cafegespräch mitschneiden

Das Thema scheint ja geklärt, da erlaub ich mir noch einen OT-Einwurf:

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
du darfst nur nicht ein telefongespräch mithören, weil das unter § 201 (2) stgb fällt.
Zitat:
Dass das eigentliche Gespräch per Telefon geführt wurde, finde ich unwesentlich.
ist es aber nicht. das ist strafbar nach 201 stgb, weil das telefon ein abhörgerät ist.
Wenn Chef A seinen AN B durchs dienstliche Telefon so laut anbrüllt, dass es alle anderen (C,D,E,F,G,...) im Raum auch ohne Freisprecheinrichtung hören und klar verstehen, müssen die fluchtartig ihre Arbeitsplätze verlassen, damit sie sich nicht strafbar machen und das Gericht sämtliche Telefone der Fima einzieht?
Glaub ich nicht.

Nicht ganz so OT: Auch bei einem Telefongespräch wäre ich mir von vorn herein der Vertraulichkeit meiner Worte nicht sicher. Liegt vielleicht daran, dass es in meiner Umgebung auch einige Leute gibt, die gar nicht mehr zu wissen scheinen, dass es auch ohne Lautsprecher geht.
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