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BR Wahl und ...

Dies ist eine Diskussion zu BR Wahl und ... innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.01.2010, 17:16
Boardneuling
 
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BR Wahl und ...

Gehen wir davon aus das die Betriebsratswahlen anstehen.Gehen wir weiterhin davon aus, das der noch amtierende BR verschiedene AN dahingehend befragt an der Wahl mitzuwirken.
Bei dieser Aktion wird die Mitarbeiterin B vom BR Mitglied A befragt: Kannst du dir vorstellen als Wahlvorstand mitzuwirken?.Die Mitarbeiterin B bestätigt dies bittet aber darum noch einen Mitarbeiter X zu fragen mit dem sie gerne ind den Wahlvorstand gehen will. A freut sich darüber da offenbar( laut eigener Aussage) keine AN bereit sind dieses Amt wahrzunehmen.
Die Mitarbeiterin B befragt den Kollegen X. Dieser stimmt ebenfalls zu.

Die Mitarbeiterin B trifft sich mit dem Betriebsratsmitglied C um die Mitteilung zur Teilnahme am Wahlvorstand kundzutun.
C verzieht das Gesicht und meint: den MA X möchten wir nicht im Wahlvorstand haben da eine korrekter Wahlverlauf nicht gewährleistet sei.Außerdem seien in der Vergangenheit wohl Dinge gewesen die...(überlegend) Nein.Wollen wir nicht.

Die Mitarbeiterin C zieht ihren Zustimmung zurück mit dem Hinweis: das dies wohl das Niederträchtigste Verhalten eines BR wäre und sie dem Kollegen X zu 100% vertraut.

X ist hochgradig verärgert und überlegt sich rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen um sein Gesicht zu wahren...

Was könnte man X raten ?


Grüßle
moreandmore
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  #2 (permalink)  
Alt 21.01.2010, 19:03
V.I.P.
 
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AW: BR Wahl und ...

Zitat:
Zitat von moreandmore
Was könnte man X raten ?
Dass er seine Überlegung, daraus einen Staatsakt zu machen und rechtlichen Beistand zu suchen, ganz schnell in die Tonne klopft.

Als Gewinner wird er sicherlich nicht vom Platz gehen.

Ansonsten hat X bei der Wahl die Möglichkeit, seine Stimme(n) den KollegInnen seines Vertrauens zu geben.
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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  #3 (permalink)  
Alt 21.01.2010, 19:17
Boardneuling
 
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AW: BR Wahl und ...

Gehen wir davon aus das X Kandidieren möchte ....

Kann er sich nicht zur Wehr setzen und Gerichtschutz in Anspruch nehmen da es nach §75 BetrVG eine unerlaubte Handlung darstellt und zivilrechtlich dagegen vorgehen(§§ 823,826BGB)

Zitat:
Als Gewinner wird er sicherlich nicht vom Platz gehen.

Woraus schließt du das ?
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  #4 (permalink)  
Alt 22.01.2010, 00:15
V.I.P.
 
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AW: BR Wahl und ...

Zitat:
Zitat von moreandmore
Gehen wir davon aus das X Kandidieren möchte ....
Ja und?


Zitat:
Zitat von moreandmore
Kann er sich nicht zur Wehr setzen und Gerichtschutz in Anspruch nehmen da es nach §75 BetrVG eine unerlaubte Handlung darstellt und zivilrechtlich dagegen vorgehen(§§ 823,826BGB)
Ja und? Was soll das Gericht denn verfügen?

Der BR ist autonom in der Bestimmung des Wahlvorstandes!

Nach Schilderung des ganzen Vorfalles würde ich diese Person auch keinesfalls in einem Wahlvorstand haben weil sie mit ihrer Persönlichkeitsstruktur eine ordentliche Durchführung der Wahl eher nicht fördern wird!
__________________


"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
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