Dies ist eine Diskussion zu Bonusabrechnung innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Bonusabrechnung mehrere AN haben mit ihrem AG eine Bonusvereinbarung abgeschlossen. Nun haben die AN von AG einem Brief erhalten hat, in dem steht, dass "es somit zu einer Auszahlung in Höhe von 2.000,00 € mit dem Januargehalt" kommt. Bedeutet diese Formulierung "zu einer Auszahlung", dass es eine tatsächliche Auszahlung / Überweisung von 2.000 € kommt oder ist damit eine brutto Vergütung gemeint? ![]() Vielen Dank im voraus für Eure tatkräftige Hilfe |
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| AW: Bonusabrechnung Das sollte man vielleicht den fiktiven Arbeitgeber fragen? Ich kann mir jedoch beides vorstellen, also Brutto, wie Netto, auch wenn Auszahlung nach einem Nettobetrag klingt. |
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