Dies ist eine Diskussion zu Bitte um Informationen innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Bitte um Informationen Und wie wird das berechnet und entlohnt? Gilt ein Bruttolohn auch noch als geringfügig ? wenn nein , worin besteht der Unterschied auf Urlaubsanspruch , sofern vorhanden ??? |
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| AW: Bitte um Informationen sry .,... ein bruttolohn in Höhe von 800 |
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| AW: Bitte um Informationen Hallo. Von einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis spricht man allgemein eigentlich bei einer sogenannten 400 Euro Stelle. Aber auch diese Stellen unterliegen, soweit nicht tarifvertraglich gebunden, der gesetzlichen Urlaubsregelung. Das bedeutet man hat grundsätzlich 24 Tage pro Jahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, wobei der Samstag hier mitgerechnet wird; eine Arbeitswoche also 6 Tage hat! Bei den "400 Euro Jobs" wird der gesetzliche Urlaub entsprechend anteilig der Arbeitszeit gerechnet. Bei dem Beispiel (800 Euro) handelt es sich um einen "normalen" Arbeitslohn. Somit ist dieser Lohn entsprechend sozialversicherungspflichtig; nach Abzug (ohne Gewähr) sollte der theoretische Arbeitnehmer etwa 630 Euro erhalten (West, Steuerklasse 1, keine Kinder, Römisch Katholisch) |
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| AW: Bitte um Informationen und wie wird der urlaubsanspruch bei einer 4 tage woche / 400 berechnet ? |
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| AW: Bitte um Informationen Zitat:
Ansonsten -> http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__11.html |
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