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Dies ist eine Diskussion zu Bitte um Informationen innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.08.2008, 18:46
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Bitte um Informationen

Wieviel Urlaubsanspruch besteht bei einem geringfügigem Beschäftigungsverhältnis.

Und wie wird das berechnet und entlohnt?

Gilt ein Bruttolohn auch noch als geringfügig ? wenn nein , worin besteht der Unterschied auf Urlaubsanspruch , sofern vorhanden ???
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  #2 (permalink)  
Alt 13.08.2008, 18:47
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AW: Bitte um Informationen

sry .,... ein bruttolohn in Höhe von 800€
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Alt 13.08.2008, 19:12
Junior Mitglied
 
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AW: Bitte um Informationen

Hallo.

Von einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis spricht man allgemein eigentlich bei einer sogenannten 400 Euro Stelle.

Aber auch diese Stellen unterliegen, soweit nicht tarifvertraglich gebunden, der gesetzlichen Urlaubsregelung.

Das bedeutet man hat grundsätzlich 24 Tage pro Jahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, wobei der Samstag hier mitgerechnet wird; eine Arbeitswoche also 6 Tage hat!

Bei den "400 Euro Jobs" wird der gesetzliche Urlaub entsprechend anteilig der Arbeitszeit gerechnet.

Bei dem Beispiel (800 Euro) handelt es sich um einen "normalen" Arbeitslohn. Somit ist dieser Lohn entsprechend sozialversicherungspflichtig; nach Abzug (ohne Gewähr) sollte der theoretische Arbeitnehmer etwa 630 Euro erhalten (West, Steuerklasse 1, keine Kinder, Römisch Katholisch)
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  #4 (permalink)  
Alt 13.08.2008, 19:24
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AW: Bitte um Informationen

und wie wird der urlaubsanspruch bei einer 4 tage woche / 400€ berechnet ?
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  #5 (permalink)  
Alt 13.08.2008, 19:32
XyX XyX ist offline
V.I.P.
 
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AW: Bitte um Informationen

Zitat:
Zitat von jenny18nrw
und wie wird der urlaubsanspruch bei einer 4 tage woche berechnet?
24/6*4 = 16 Tage im Kalenderjahr.

Ansonsten -> http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__11.html
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  #6 (permalink)  
Alt 13.08.2008, 21:34
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