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Bitte um Hilfe

Dies ist eine Diskussion zu Bitte um Hilfe innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 10.12.2011, 18:58
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Bitte um Hilfe

Hallo,
ich bitte dringend um Hilfe und auch Ratschläge da ich echt nicht mehr weiter weiss und entschuldige mich gleich für die unsinnige Überschrift..

Folgende Situation:

AN ist als Handwerker in einem kleinen Betrieb angestellt mit der Zielsetzung diesen nach drei Jahren zu übernehmen.
AN ist geschieden und hat drei schulpflichtige Kinder, was schon bei der Einstellung bekannt war.


AN hatte kürzlich einen Arbeitsunfall der chirurgisch behandelt werden musste und würde für die Dauer der Genesung arbeitsunfähig geschrieben. Diese Au wurde am Freitag verlängert bis in die kommende Woche hinein.


AG hat dem AN, vor Zeugen, gegenüber geäusert er biete ihm an, das er seinen Erholungsurlaub über Weihnachten nehmen könne und er solle im lediglich mitteilen von wann bis wann. Der AN hatte bis dahin seit Eintritt in die Firma lediglich drei Tage Urlaub in den Sommerferien und musste selbst diese "erstreiten" - im Gespräch.

Heute erfährt AG von der Verlängerung der AU und verlangt ein erscheinen am Montag zur regulären, handwerklichen Arbeit "sonst brauche der AN überhaupt nicht wieder kommen". Vor Zeugin.

Deweiteren ist der Urlaub plötzlich völlig ausgeschlossen da plötzlich angeblich zuviel arbeit anläge.


Erläuternd:
Das Verhältniss zwischen AG und AN ist übelst angespannt und wird über kurz oder lang sowieso auf eine Trennung hinauslaufen. Der AG ist, hörensagen, bei der ARGE bekannt für seine "spezielle" Mitarbeiterführung. Vor vier Wochen hat eine Bürokraft wegen Mobbing am Arbeitsplatz gekündigt...

AN war während der Krankschreibung mehrere Tage stundenweise im Betrieb und hat Telefondienst gemacht um guten Willen zu zeigen, AN hat heute 10 Stunden im Laden gestanden und Verkäufertätigkeiten übernommen da an den langen Samstagen Personalmangel herrscht...


Da die Situation für den AN völlig aussichtslos erscheint überlegt AN am Montag zu einem Rechtsanwalt zu gehen und zum einen die Nötigung zur Arbeit während der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit aktenkundig zu machen und darüber hinaus seinen Urlaub auf diesem Wege einzufordern.

Entschuldigt bitte das Durcheinander aber ich bin noch total angspannt...

Seit die Bürokraft gekündigt hat ist der hier erwähnte AN das neue Ziel der hier erwähnte AN das neue Ziel der verbalen Attacken des AG.

Vielen Dank erstmal
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Alt 10.12.2011, 19:49
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AW: Bitte um Hilfe

Ein AN der in einem Betrieb anfängt um diesen mittelfristig zu übernehmen und dann so eine Story?

Zitat:
AN hat heute 10 Stunden im Laden gestanden und Verkäufertätigkeiten übernommen da an den langen Samstagen Personalmangel herrscht...
Damit hat der AN selber die Notwendigkeit der AU-Bescheinigung entkräftet. Das war gar nicht schlau.
M.E. müsste der AN am Monatg erneut den Arzt aufsuchen. Vorher unbedingt arbeitsunfähig melden.

Man kann zwar einen über einen RA versuchen die Urlaubsgenehmigung zu bekommen, rechtswirksam geht das aber nur von Seiten des Arbeitsgerichtes.

Zitat:
AN ist als Handwerker in einem kleinen Betrieb angestellt
Seit wann arbeitet der AN dort? Wieviel AN sind in dem Betrieb beschäftigt?
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  #3 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 20:03
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AW: Bitte um Hilfe

Zitat:
Damit hat der AN selber die Notwendigkeit der AU-Bescheinigung entkräftet. Das war gar nicht schlau.
hm.. An kann ja "rumstehen" und mal 5 Euro in die Kasse tippen... Aber die eigentliche Arbeit, das Handwerk, geht eben definitiv nicht. War das echt n Fehler?

Zitat:
Ein AN der in einem Betrieb anfängt um diesen mittelfristig zu übernehmen und dann so eine Story?
Ja, und das war nur ein kleiner Auszug... unfassbar aber egal DAS Thema ist sowieso für den AN keines mehr da noch über zwei Jahre veranschlagt sind und es so auf keinen Fall durchzuhalten ist.

Zitat:
Seit wann arbeitet der AN dort? Wieviel AN sind in dem Betrieb beschäftigt?
Seit 1.4.11 und 3 Gesellen auf Baustellen, zwei Verkäuferinen, eine Bürokraft + Chef
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  #4 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 20:50
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AW: Bitte um Hilfe

Dann ist es wirklich ein Kleinbetrieb und der AG kann jederzeit fristgerecht ohne Begründung kündigen.

Zitat:
hm.. An kann ja "rumstehen" und mal 5 Euro in die Kasse tippen... Aber die eigentliche Arbeit, das Handwerk, geht eben definitiv nicht.
Dann wird der AN das am Monatg auch machen können. Eine Frage stellt sich jedoch: als was ist der AN vertraglich angestellt?
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  #5 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 21:46
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AW: Bitte um Hilfe

Zitat:
Zitat von Sandyman Beitrag anzeigen
Heute erfährt AG von der Verlängerung der AU und verlangt ein erscheinen am Montag zur regulären, handwerklichen Arbeit "sonst brauche der AN überhaupt nicht wieder kommen".
Der arbeitsunfähig geschriebene Arbeitnehmer darf nicht arbeiten, der Arbeitgeber darf einen arbeitsunfähig geschriebenen Arbeitnehmer nicht arbeiten lassen.

So einfach ist das. Wenn eine AU vorliegt, braucht's keinerlei weiterer Nachweise oder Begründungen. Wenn der Arbeitgeber die Richtigkeit der AU anzweifeln will, muß er sich an den MDK ("Medizinischer Dienst der Krankenversicherung") wenden und kann unter umständen die Richtigkeit der AU überprüfen lassen.

Krankheitstage dürfen nicht auf Urlaubstage angerechnet werden, wird der AN während des Urlaubs krank, "ruht" der Urlaub, sofern eine AU vorliegt.
Zitat:
Das Verhältniss zwischen AG und AN ist übelst angespannt und wird über kurz oder lang sowieso auf eine Trennung hinauslaufen.
Dann kann man es unbesorgt auf der rechtlich formalen Schiene regeln.

Zitat:
AN war während der Krankschreibung mehrere Tage stundenweise im Betrieb und hat Telefondienst gemacht um guten Willen zu zeigen, AN hat heute 10 Stunden im Laden gestanden und Verkäufertätigkeiten übernommen da an den langen Samstagen Personalmangel herrscht...
Das sollte der AN der zuständigen Gewerbeaufsichtsbehörde und der zuständigen Berufsgenossenschaft mitteilen, dem AG blüht heftiger Ärger dafür.

Zitat:
Da die Situation für den AN völlig aussichtslos erscheint überlegt AN am Montag zu einem Rechtsanwalt zu gehen und zum einen die Nötigung zur Arbeit während der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit aktenkundig zu machen und darüber hinaus seinen Urlaub auf diesem Wege einzufordern.
Gute Idee, der regelt alles weitere.

Achtung: einen Anwalt nehmen, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist!
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #6 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 21:57
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AW: Bitte um Hilfe

[QUOTE=filter;929592]Dann ist es wirklich ein Kleinbetrieb und der AG kann jederzeit fristgerecht ohne Begründung kündigen.[\Quote]

Klar kann er, darum geht es doch aber gar nicht...


Zitat:
Zitat von filter Beitrag anzeigen
Dann wird der AN das am Monatg auch machen können. Eine Frage stellt sich jedoch: als was ist der AN vertraglich angestellt?
Ja kann der AN. Der AN ist als HANDWERKER eingestellt, also jemand der mit den Händen arbeitet, auf Baustellen udgl. Der Arbeitsunfall, der Grund für die AU ist eine tiefe Schnittverletzung an der linken Hand welche genäht werden musste. Somit ist eine Schreibtischtätigkeit tatsächlich "zumutbar" eine handwerkliche Tätigkeit hingegen ist einfach noch nicht möglich da der Wundheilungsprozess noch nicht abgeschlossen ist. Der behandelnde Arzt stellte am Freitag sogar die Prognose in den Raum das die AU noch die gesamte nächste Woche umfassen könnte...
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  #7 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 09:13
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AW: Bitte um Hilfe

Zitat:
Der arbeitsunfähig geschriebene Arbeitnehmer darf nicht arbeiten, der Arbeitgeber darf einen arbeitsunfähig geschriebenen Arbeitnehmer nicht arbeiten lassen.
Wenn der AN selber entscheidet, er ist wieder arbeitsfähig, dann kann er das gerne machen. Und wenn wie hier beschrieben ein AN für die eigentliche Tätigkeit zwar nicht arbeitsfähig ist, aber gerne leichte Bürotätigkeiten ausüben kann, dann darf er das auch.

Natürlich hätte der AG den AN nicht zum arbeiten im Betrieb auffordern dürfen.

Zitat:
So einfach ist das. Wenn eine AU vorliegt, braucht's keinerlei weiterer Nachweise oder Begründungen.
So einfach wäre es in der Tat gewesen.

M.E. muss der AN unbedingt den Arzt konsultieren, ob vom Arbeitsvertrag abweichende Tätigkeiten möglich sind und die Genesung nicht gefährden oder verzögern.

Zitat:
Das sollte der AN der zuständigen Gewerbeaufsichtsbehörde und der zuständigen Berufsgenossenschaft mitteilen, dem AG blüht heftiger Ärger dafür.
Glaube ich nicht. Zumindest die Gewerbeaufsichtsbehörde dürfte das nicht die Bohne interessieren.
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Alt 11.12.2011, 09:19
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AW: Bitte um Hilfe

Zitat:
Klar kann er, darum geht es doch aber gar nicht...
Das war nur ein Hinweis. Es kennt ja nicht jeder AN die Bedingungen des Kündigungsschutzgesetzes.

Zitat:
Somit ist eine Schreibtischtätigkeit tatsächlich "zumutbar" eine handwerkliche Tätigkeit hingegen ist einfach noch nicht möglich da der Wundheilungsprozess noch nicht abgeschlossen ist.
Das habe ich schon verstanden. Aber durch die Aushilfsaktion als Verkäufer am Samstag wird der AN im weiteren Verlaufe leichtere vergleichbare Tätigkeiten schwer ablehnen können. Es sei denn der Arzt rät auch davon ab und dazu bedarf es aus meiner Sicht nun leider einer neuen AU-Bescheinigung.


Zitat:
eine handwerkliche Tätigkeit hingegen ist einfach noch nicht möglich da der Wundheilungsprozess noch nicht abgeschlossen ist.
Das ist natürlich klar.
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