Dies ist eine Diskussion zu Bitte um Hilfe innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Bitte um Hilfe ich bitte dringend um Hilfe und auch Ratschläge da ich echt nicht mehr weiter weiss und entschuldige mich gleich für die unsinnige Überschrift.. Folgende Situation: AN ist als Handwerker in einem kleinen Betrieb angestellt mit der Zielsetzung diesen nach drei Jahren zu übernehmen. AN ist geschieden und hat drei schulpflichtige Kinder, was schon bei der Einstellung bekannt war. AN hatte kürzlich einen Arbeitsunfall der chirurgisch behandelt werden musste und würde für die Dauer der Genesung arbeitsunfähig geschrieben. Diese Au wurde am Freitag verlängert bis in die kommende Woche hinein. AG hat dem AN, vor Zeugen, gegenüber geäusert er biete ihm an, das er seinen Erholungsurlaub über Weihnachten nehmen könne und er solle im lediglich mitteilen von wann bis wann. Der AN hatte bis dahin seit Eintritt in die Firma lediglich drei Tage Urlaub in den Sommerferien und musste selbst diese "erstreiten" - im Gespräch. Heute erfährt AG von der Verlängerung der AU und verlangt ein erscheinen am Montag zur regulären, handwerklichen Arbeit "sonst brauche der AN überhaupt nicht wieder kommen". Vor Zeugin. Deweiteren ist der Urlaub plötzlich völlig ausgeschlossen da plötzlich angeblich zuviel arbeit anläge. Erläuternd: Das Verhältniss zwischen AG und AN ist übelst angespannt und wird über kurz oder lang sowieso auf eine Trennung hinauslaufen. Der AG ist, hörensagen, bei der ARGE bekannt für seine "spezielle" Mitarbeiterführung. Vor vier Wochen hat eine Bürokraft wegen Mobbing am Arbeitsplatz gekündigt... AN war während der Krankschreibung mehrere Tage stundenweise im Betrieb und hat Telefondienst gemacht um guten Willen zu zeigen, AN hat heute 10 Stunden im Laden gestanden und Verkäufertätigkeiten übernommen da an den langen Samstagen Personalmangel herrscht... Da die Situation für den AN völlig aussichtslos erscheint überlegt AN am Montag zu einem Rechtsanwalt zu gehen und zum einen die Nötigung zur Arbeit während der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit aktenkundig zu machen und darüber hinaus seinen Urlaub auf diesem Wege einzufordern. Entschuldigt bitte das Durcheinander aber ich bin noch total angspannt... Seit die Bürokraft gekündigt hat ist der hier erwähnte AN das neue Ziel der hier erwähnte AN das neue Ziel der verbalen Attacken des AG. Vielen Dank erstmal |
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| AW: Bitte um Hilfe Ein AN der in einem Betrieb anfängt um diesen mittelfristig zu übernehmen und dann so eine Story? Zitat:
M.E. müsste der AN am Monatg erneut den Arzt aufsuchen. Vorher unbedingt arbeitsunfähig melden. Man kann zwar einen über einen RA versuchen die Urlaubsgenehmigung zu bekommen, rechtswirksam geht das aber nur von Seiten des Arbeitsgerichtes. Zitat:
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| AW: Bitte um Hilfe Zitat:
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Zitat:
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| AW: Bitte um Hilfe Dann ist es wirklich ein Kleinbetrieb und der AG kann jederzeit fristgerecht ohne Begründung kündigen. Zitat:
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| AW: Bitte um Hilfe Zitat:
So einfach ist das. Wenn eine AU vorliegt, braucht's keinerlei weiterer Nachweise oder Begründungen. Wenn der Arbeitgeber die Richtigkeit der AU anzweifeln will, muß er sich an den MDK ("Medizinischer Dienst der Krankenversicherung") wenden und kann unter umständen die Richtigkeit der AU überprüfen lassen. Krankheitstage dürfen nicht auf Urlaubstage angerechnet werden, wird der AN während des Urlaubs krank, "ruht" der Urlaub, sofern eine AU vorliegt. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Achtung: einen Anwalt nehmen, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist!
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Bitte um Hilfe [QUOTE=filter;929592]Dann ist es wirklich ein Kleinbetrieb und der AG kann jederzeit fristgerecht ohne Begründung kündigen.[\Quote] Klar kann er, darum geht es doch aber gar nicht... Zitat:
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| AW: Bitte um Hilfe Zitat:
Natürlich hätte der AG den AN nicht zum arbeiten im Betrieb auffordern dürfen. Zitat:
M.E. muss der AN unbedingt den Arzt konsultieren, ob vom Arbeitsvertrag abweichende Tätigkeiten möglich sind und die Genesung nicht gefährden oder verzögern. Zitat:
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| AW: Bitte um Hilfe Zitat:
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